Unterhaltsanspruch bei Ausbildung minderjähriges Kind

7. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Hansi73123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsanspruch bei Ausbildung minderjähriges Kind

Guten Tag,
ich habe zwei Söhne (Zwillinge 17 Jahre alt), einer lebt bei mir der andere bei meiner Ex-Frau.
Ich zahle derzeit 350€/Mon. UH für meinen Sohn der bei meiner Ex-Frau lebt. Für den Sohn bei mir bekomme ich
nicht´s, da meine Ex-Frau nur geringfügig beschäftigt ist.
Nun haben beide Kinder zum Glück eine Lehrstelle gefunden.
Meine Fragen bez. Unterhalt:
Der Sohn bei meiner Ex-Frau kommt am 01.08 in die Lehre und verdient dann schätzungsweise ca. 550€ Netto/mon.
Wie verhält es sich dann mit der Höhe des Unterhaltes für ihn? Und wie verhält es sich ferner wenn er 18 wird (Jan. 2016)?
Und letzte Frage; Muss ich weiterhin an meine Ex-Frau überweisen oder kann ich auch direkt an meinen Sohn zahlen?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!

Hansi

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Bis zur Volljährigkeit des Kindes ist der Unterhalt an das betreuende Elternteil zu zahlen. Die Ausbildungsvergütung wird aber, bereinigt um 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen, hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ab der Volljährigkeit dann volle Anrechnung auf den Bedarf.

Du schuldest dann jetzt nur noch etwa 120€

LG nero

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hansi73123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke Nero,

Du rechnest also folgendermaßen: (550-90)/2=230 Das von den 350 abziehen = 120€/Mon. Korrekt?

Dankeschön...

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Morgen!

Richtig, Hansi!

Sollten hier Ansprüche tituliert sein, müsste die Abänderung betrieben werden.

LG nero

2x Hilfreiche Antwort

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