Guten Tag,
ich habe zwei Söhne (Zwillinge 17 Jahre alt), einer lebt bei mir der andere bei meiner Ex-Frau.
Ich zahle derzeit 350€/Mon. UH für meinen Sohn der bei meiner Ex-Frau lebt. Für den Sohn bei mir bekomme ich
nicht´s, da meine Ex-Frau nur geringfügig beschäftigt ist.
Nun haben beide Kinder zum Glück eine Lehrstelle gefunden.
Meine Fragen bez. Unterhalt:
Der Sohn bei meiner Ex-Frau kommt am 01.08 in die Lehre und verdient dann schätzungsweise ca. 550€ Netto/mon.
Wie verhält es sich dann mit der Höhe des Unterhaltes für ihn? Und wie verhält es sich ferner wenn er 18 wird (Jan. 2016)?
Und letzte Frage; Muss ich weiterhin an meine Ex-Frau überweisen oder kann ich auch direkt an meinen Sohn zahlen?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen, vielen Dank im Voraus!
Hansi
Unterhaltsanspruch bei Ausbildung minderjähriges Kind
7. Mai 2015
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Frage vom 7. Mai 2015 | 19:39
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsanspruch bei Ausbildung minderjähriges Kind
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#1
Antwort vom 7. Mai 2015 | 19:45
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Abend!
Bis zur Volljährigkeit des Kindes ist der Unterhalt an das betreuende Elternteil zu zahlen. Die Ausbildungsvergütung wird aber, bereinigt um 90€ ausbildungsbedingte Aufwendungen, hälftig auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ab der Volljährigkeit dann volle Anrechnung auf den Bedarf.
Du schuldest dann jetzt nur noch etwa 120€
LG nero
#2
Antwort vom 7. Mai 2015 | 20:28
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke Nero,
Du rechnest also folgendermaßen: (550-90)/2=230 Das von den 350 abziehen = 120€/Mon. Korrekt?
Dankeschön...
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#3
Antwort vom 8. Mai 2015 | 07:20
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Morgen!
Richtig, Hansi!
Sollten hier Ansprüche tituliert sein, müsste die Abänderung betrieben werden.
LG nero
Und jetzt?
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