Unterhaltsanspruch bei Rauswurf?

24. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Hypocrissy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch bei Rauswurf?

Hallo,

ich habe da eine sehr dringende Frage und zwar geht es um folgendes:

Meine Freundin ist 19, wohnt - zumindest im moment - noch bei ihrer Mutter und dem Stiefvater. Allerdings ist es dort die Hölle auf Erden, zumindest nervlich gesehn. Ihre Mutter terrorisiert sie tag täglich mit anderen belanglosigkeiten und findet immer und immer wieder neue Gründe sie anzuschreien und sie fertig zu machen. Jetzt hat sie ihr gestern eröffnet das sie sich entscheiden soll ob sie all das tut was sie von ihr verlangt, oder aber auszieht.

Das Problem ist nur das sie wie gesagt 19 ist, und zZt. noch zur Schule geht (Höhere Handelsschule). Sie hat somit kein eigenes Einkommen und BaföG berechtigt ist sie ebenfalls nicht.
Wir waren schon beim Jobcenter zwecks Hartz 4 aber auch dort wurden wir abgewiesen mit der Begründung sie könne ja trotz alledem weiterhin zuhause wohnen. Allerdings ist es - aus meiner Sicht - nicht mehr zumutbar für sie dort zu wohnen, und auch sie selbst sieht das so. Sie ist einfach nervlich total am ende.

Unsere Frage wäre jetzt:

Ist ihre Mutter (sie hat selbst nur einen 400€ Job) für sie Unterhaltspflichtig, obwohl sie schon über 18 ist?
Müsste vielleicht sogar der Stiefvater für sie aufkommen? Mutter und Stiefvater sind verheiratet - der Stiefvater hat sie allerdings nicht adoptiert.
Oder gucken wir auch hier in die Röhre?

Wäre euch echt dankbar wenn ihr mir zumindest einen Rat geben könntet was wir machen können.


Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

Zunächt einmal scheidet ein Unterhaltsanspruch an den Stiefvater aus, da keine Adoption.

Die Mutter wäre zwar unterhaltspflichtig, hat aber selber auch kein Geld.
Wer nix hat, kann auch keinen Unterhalt zahlen.

Evt. kann ja der eigentliche Vater helfen.



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#2
 Von 
Hypocrissy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wiederum fällt wohl auch ehr aus, da zu dem leiblichen Vater kein Kontakt besteht und selbiger auch seit Jahren keinen Unterhalt zahlt.

0x Hilfreiche Antwort

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