Unterhaltsanspruch - ein Kind ich,ein Kind sie

4. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
cyberdesigner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch - ein Kind ich,ein Kind sie

Guten Tag,

kann mir bitte jemand einen Tipp geben, wie sich die Unterhaltsansprüche in meinem Fall verhalten?

Sachlage: Wir waren nicht verheiratet und haben 2 gemeinsame Kinder.

Meine Tochter(9) lebt bei mir, mein Sohn(2) lebt bei meiner Ehemaligen.
Sie bekommt von mir UH laut DT (372,-) sowie das Kindergeld für unseren Sohn.

Sie bezieht Bafög, da sie nach abgeschlossener Lehre noch einmal zur Schule geht.

Jetzt bekam ich einen Brief vom Jobcenter, da Sie wohl ALG2 für meinen Sohn und Wohnkostenzuschuß bezieht. In diesem Brief schrieb mir die Sachbearbeiterin:
"Eine Unterhaltspflicht von Frau XXXX gegenüber XXXX (meiner Tochter) ist wahrscheinlich nicht vorliegend, da Frau XXXX selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommt"

Ich dachte immer die Pflicht besteht trotzdem? Zumal sie ja arbeiten könnte.

Desweiteren steht in dem Brief:
"Ihr gemeinsames Kind erhält den vollen Satz Arbeitslosengeld II, Unterhalt und Kindergeld."

Bedeutet das, dass das Amt auch noch einmal Unterhalt für meinen Sohn an sie bezahlt?

Ich verstehe das irgendwie nicht so recht...

Vielen Dank!

cyberdesigner

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn deine Ex deine Unterhaltszahlungen nicht angegeben hat, hat sie vermutlich Sozialbetrug begangen. Das geht dich aber nichts an.
Da deine Tochter minderjährig ist und nohc nicht in einem Alter, wo man von "nicht zielstrebiger Ausbildung" reden kann, ist deine Ex verpflichtet, alles in ihrer Macht stehende zu tun, um den Mindestunterhalt des Kindes sicherzustellen. Dabei darf sie zunächst ihre ERST(!)Ausbildung beenden, aber eine weitere Ausbildung (nicht aufbauend auf die erste) muss warten, bis der Unterhalt gesichert ist oder kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.
Das alles aber natürlich nur, wenn du auch Unterhalt für die Tochter forderst und sie den nicht zahlt. Hast du sie überhaupt schon aufgefodert, dem Kind Unterhalt zu leisten? Wenn nämlich nicht, ist sie natürlich frei in der Entscheidung, ob sie Geld verdienen will oder nicht.

Was mich noch wundert, ist der Text "da Frau XXXX selbst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommt" Diese Leistungen sind bei BAFÖG-Beziehern nämlich ausgeschlossen, sie sollten somit höchstens für das Kind anfallen. Vielleicht hat Frau XXXX ihre Zweitausbildung geschmissen und ist jetzt wieder Kundin des Jobcenters?

Einfach mal Unterhalt fordern, dann müsste man mehr erfahren.

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Jeder muss nach seiner Leistungsfähigkeit Unterhalt

für sein Kind zahlen ( das bei dem anderen Partner lebt).

Eine Aufrechnung kann nicht eingefordert werden.

Hier kommt noch das Problem hinzu, das die Mutter bis

zum mind. 3 Geburtstag des Sohnes, Betreuungsunterhalt

fordern könnte.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

zunächst: den Betrag von 372,-- finde ich in der Altersgruppe in der DT jetzt nicht.

Nichtsdestotrotz:
Sollte sich dieser Betrag durch Höherstufung ergeben, da nur für 1 Person Unterhalt bezahlt, so kann meiner Ansicht nach von dieser Höherstufung abgesehen werden, weil der Vater ja faktisch für beide Kinder Unterhalt zahlt.

Gruß,
capitano

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cyberdesigner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal,

ersteinmal Danke für die bisherigen Antworten.

@quiddje: Den Unterhalt hat sie wohl angegeben, es steht auch in dem Brief, den ich zuerst bekam, dass ich den,wie bisher, weiter an sie bezahlen soll.
Ich habe dann per Email noch einmal nachgefragt, warum ich denen Gegenüber jetzt die Einkommensnachweise der letzten 3 Jahre vorlegen soll, wenn sie doch Bafög bezieht und Unterhalt bekommt. In der Email wird behauptet, sie bekäme Wohngeldzuschuß zum Bafög und mein Sohn bekäme "den vollen Satz Arbeitslosengeld II, Unterhalt und Kindergeld" vom Amt?
Ich habe sie inzwischen aufgefordert mir Unterhalt für unsere Tochter zu zahlen.

@edy: Ich wollte eigentlich gar keine Aufrechnung erreichen. Nur frage ich mich warum ich über den Unterhalt hinaus Unterhalt zahlen soll. Das macht doch keinen Sinn. Es ist nicht so dass meine Ex mittellos wäre. Sie hat einen Beruf gelernt und könnte in diesem auch arbeiten. Sie macht aber Schule und ihr reicht das Bafög nicht.
Zum Betreuungsunterhalt: ich dachte der ist dafür da, wenn ein Kind "betreut" werden muss? Mein Sohn geht zum Tagesvater und war zb. im Februar 13 Tage von 28 Tagen bei mir. Ich bin doch in der Zeit auch regulär arbeiten gegangen?

@Capitano: die 372,- sind natürlich 273,- ;) Hab die Zahl nur nicht so im Kopf, da ich ihr am 1. jeden Monats das Kindergeld vorstrecke und somit 459,- überweise.

Danke!

cyberdesigner

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