Unterhaltsanspruch eines 19- jährigen

29. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Maxi92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch eines 19- jährigen

Hallo erstmal an alle!
Ich bin der Max und bin 17 Jahre alt In unserer Familie ist eigentlich soweit alles in Ordnung. Nur ein großes Problem gibt es bei uns:
Meinen 19 - jährigen Bruder!

Hier ein paar Infos zu ihm:
Er hat einen sehr schlechten Hauptschulabschluss gemacht und hat diesen dann nochmal (eher mit geringem Erfolg) noch einmal verbessert. Danach ist er in eine Berufsvorbereitende Maßnahme gegangen (USS nannte sich das glaube ich) und ist da wegen mehrmaligem unentschuldigtem Fehlen rausgeworfen worden. Auch bei seinen Praktikas ist er entweder selbst gegangen oder z.B. wegen Diebstahl rausgeworfen worden. Er hat falsche freunde kennengelernt (Er lies sich leider schon immer viel zu schnell beeinflussen) und ist zum Punk mutiert der nur auf der Straße rumgelungert hat, gekifft und getrunken hat und auch sonst sehr agressiv gegen seine Mitmenschen und BESONDERS UNS war. (Drohungen + Angriffe auf Familienmitglieder) Er hat sich dann oh wunder wieder gebessert, sah wieder vernünftig aus und war wieder friedlich. Da hatte er dann aber auch nichts mehr mit seinen alten "Freunden" zu tun. Er saß dann aber mehr als ein ganzes Jahr zuhause rum und hat da entweder am PC gesessen oder rumgegammelt. Jetzt ist es wieder so dass er ENDLICH einen neuen Anlauf gestartet hat und selbst in der USS noch eine Chance bekam. Es sah auch am Anfang alles gut aus, doch dann rutschte er, zunächst ohne dass man das mitbekam, wieder in seinen alten Freundeskreis ab. Er flog dann aus den selben Gründen wie vorher wieder da raus und bemüht sich seitdem auch überhaupt nicht um einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeit. Es wurde alles nur NOCH SCHLIMMER und da er jetzt volljährig ist, hat man es wesentlich schwerer ihn auf den guten Weg zu bringen. Er ist jetzt teilweise für Wochen ausser Haus und lässt sich nur dann mal blicken wenn er Lust drauf hat.

Unsere jetzige Situation:
Wir müssen immer wenn er kommt:
1.) Wertsachen, Süßigkeiten, Geld usw in einem Tresor verstecken weil er es sonst einsteckt.
2.) In ständiger Angst leben, dass er hier, wie es schon öfter vorgekommen ist, ausrastet und uns angreift.
3.) Seinen Gestank aushalten, der ziemlich übel ist.

Mein eigentliche Frage ist: Wenn wir ihn rausschmeißen würden, hätte er ja Unterhaltsansprüche den Eltern gegenüber (640€ abzüglich Kindergeld glaube ich).

Wäre es direkt in unserer Situation möglich, ihn mit den oben genannten Gründen komplett rauszuschmeißen, KOMPLETT OHNE ihm Unterhalt zahlen zu müssen???

Bin für jede Antwort dankbar, die mir weiterhilft.
Liebe Grüße
Max




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo Max,

wieso seid ihr der Auffassung, Dein Bruder hätte einen Unterhaltsanspruch von 640€?

Dieser bestünde wenn er sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befände und nicht zu Hause wohnt.

Da der junge Mann diese Voraussetzung aber nicht erfüllt, hat er keinen Unterhaltsanspruch. Auch das Kindergeld dürfte demnächste auslaufen, wenn er nicht zumindest ausbildungssuchend gemeldet ist.

Wenn er wirklich so ein schlimmer Finger ist, dann die Empfehlung an Deine Eltern, Tasche packen, Tür auf, Tasche raus, 19jährigen Sohn raus, Tür zu. Eventuell noch Schlösser austauschen.

LG Nero

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Maxi,

und wieder schließ ich mich @Nero an::)

Setzt ihn vor die Tür!

Unterhaltsberechtigt ist nur, wer sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befindet.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-2387
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 1x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Maxi92
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal ein riesiges Dankeschön für eure Antworten! =]

Aber ich habe noch eine Frage:
Ich weis, dass er auch noch keine Ahnung davon hat, wann er etwas bekommt und wann nicht... was ist aber wenn er das aber rausfindet und jetzt plötzlich in sagen wir 1 oder 2 jahren wieder mit Schule oder ähnlichem anfängt?
Dann wären die Eltern wieder zu Unterhalt verpflichtet oder?

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1268x hilfreich)

Hallo maxi,

das wäre dann vermutlich eine Einzelfallentscheidung. Grundsätzlich ist es so, dass der Unterhaltsanspruch dann wieder auflebt. Es muss dann aber schon eine allgemein- oder berufsbildene Schule sein, oder eine Berufsausbildung.

Der Besuch der Abendschule zum Erreichen des Schulabschlusses reicht da nicht aus.

Es ist aber auch die Frage, ob die Eltern überhaupt leistungsfähig wären?

LG Nero

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Ja, deine Eltern könnten allenfalls versuchen, aufgrund des bisherigen "Lebenswandels" auf eine Verwirkung zu plädieren. "Kinder" sind nämlich gehalten, eine Ausbildung zügig und zielstrebig durchzuführen. Bei jemandem, der bereits Jahre verbummelt hat, ist das sicher nicht der Fall...

Grüße

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