Unterhaltsanspruch gegen die Eltern

21. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
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Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch gegen die Eltern

Ich bin volljährig und bin zurzeit im 3.Semester auf dem Weg zum Abitur. Die Familienverhältnisse sind zerrüttet. Mein Vater (67 Jahre) betreibt "Psychoterror" gegen die ganze Familie. Probleme sind Meinungsverschiedenheiten in Sachen wie soziales Miteinander, Respekt und allgemein der Umgang miteinander. Dies betrifft nicht nur mich sondern findet auch zwischen meinen Eltern statt. Väterliche Liebe gab es nie. Er verlangt von der ganzen Familie, dass wir das tun, was er will und wenn ihm etwas nicht passt, wird man regelrecht angepöbelt und als schlechter Mensch dargestellt. Dies wird noch dadurch unterstützt, dass er mindestens eine Woche Funkstille betreibt. Somit ist verständlich, dass zuhause ein immenser Druck herrscht und ein fröhliches oder harmonievolles Leben nicht gewährleistet wird. Leider musste ich etwas ausschweifen damit die Gesamtsituation auch nachvollziehbar ist. Er beschwert sich, dass wir uns nicht um ihn kümmern, dass wir ihn nicht fragen, wie es ihm geht und allgemein, dass "wir nicht von alleine auf die Idee kommen" uns halt so zu verhalten wie es ihm passt. Bei den zahlreichen Gesprächen, die wir versucht haben zu führen, wollten wir ihm unseren Standpunkt klarmachen und haben ihm auch mitgeteilt, dass wir uns schlecht behandelt fühlen und auch gekränkt sind. Dies lässt ihn jedoch völlig kalt und er bleibt stur und beharrt immer wieder darauf, dass wir uns wie "normale Menschen" verhalten sollten. Weiterhin betont er immer wieder dass er 50 Jahre hart gearbeitet hat, um uns das alles zu ermöglichen und er ja viel älter als wir ist und somit mehr Lebenserfahrung hat und wir ihm deshalb dafür danken sollen. Nun ja, materiell gesehen haben wir viel von ihm bekommen, jedoch finde ich, entschuldigt dies nicht sein Fehlverhalten uns gegenüber. So nun zum "eigentlichen" Problem. Wir wohnen in einem Hochhaus im 12.Stock. Mein Vater hat mir, als ich glaub ich 16 1/2 Jahre alt war, eine Mietwohnung auf der gleichen Etage nebenan zur Verfügung gestellt. Sie enthält alles was man zum Leben braucht. Mein Vater hat jedoch zu dieser Wohnung auch einen Schlüssel und verschafft sich somit Zutritt wenn ich nicht zuhause bin. So kam es auch dazu, dass mein Vater mittlerweile zum 2.Mal das Schloss ausgetauscht hat (wieder aufgrund eines Streits) und ich somit nicht mehr die Wohnung betreten konnte. Einen Schlüssel zur elterlichen Wohnung habe ich auch nicht mehr, den wollte mein Vater von mir haben. Ich saß somit auf der Straße. Ich hatte auch schon ein Gespräch mit meinem Vater in dem er mir mitteilte, dass ich eine Entscheidung treffen solle: entweder ich entschuldige mich für mein Verhalten und werde in Zukunft mich so Verhalten wie er es möchte, dann kann ich auch wieder in der Wohnung wohnen, oder ich werde rausgeschmissen. Nun meine Frage: Kann ich vor Gericht eine Unterhaltsklage gegen meinen Vater einreichen und mir dann eine eigene Wohnung suchen, damit ich mich auf mein Abitur konzentrieren kann und auch entspannter und ohne diesen ständigen Druck leben kann?(und wie beläuft sich das mit den Kosten) Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Situation und die Vertältnisse klar schilder und komme nicht als rebellierender, verwöhnter Jugendlicher vor.

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Mit freundlichen Grüßen

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
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Praktikant
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#2
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also mit dem 3.semester meinte ich, dass ich auf ein gymnasium gehe und ich nun im 3.semester, also 13.klasse, bin und somit abi machen werde im frühjahr.

also ich bekomme ja nur wohnraum unter den bedingungen die mein vater stellt zur verfügung: muss ich denen nachkommen?

und wie hoch sind meine chancen, dass ich einen eventuellen prozess gewinne? sonst würde ich ja auf den kosten sitzen bleiben...

mfg

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#3
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 883x hilfreich)

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#4
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

also ich bin 18 und gehe ja wie bereits erwähnt zur schule, habe auch noch kein einkommen um wenigstens in eine WG ziehen zu können.

deshalb frage ich mich ob ich denn den bedingungen meines vaters nachkommen muss, da er mir sonst keine wohnung stellt.

mfg

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#5
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 883x hilfreich)

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40112 Beiträge, 14280x hilfreich)

Soweit ich mich richtig erinnere, haben Eltern auch volljährigen Kindern das Recht, zu entscheiden, wie sie ihren Unterhalt leisten. Also, in Naturalien durch Bereitstellung von Unterkunft, Essen und Trinken (also Naturalien) oder durch Geld.

Vielleicht noch einen kleinen Hinweis an die Threaderöffnerin: nach der üblichen Semesterrechnung, die es aber an Schulen nicht gibt, wärst Du im17.Semester. Wenn ich mir ausserdem anschaue, wie Du schreibst, dann könnte man in der Tat an ein 3. Semester denken. Also, an Beginn der 6. Schulklasse. Denn da in etwa lernt man, wie man gestaltet. So mit Absätzen und so. Das nur mal als Hinweis. Dann wird ein Text nämlich aus lesbar, was von unglaublichem Vorteil ist.

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

naja die bedingung ist, ich soll mich so verhalten wie´s ihm passt (z.B. oft genug zuhause sein, ihm nach seinem befinden fragen, bla bla), und mich für mein verhalten bei ihm entschuldigen. das kann ich aber nicht einfach so ohne weiteres, denn so müsste ich ihn weiter ertragen...also darf er mir solche bedingungen überhaupt stellen?

mfg

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40112 Beiträge, 14280x hilfreich)

Nun ja, die Bedingungen sind ja nicht gerade übertrieben. Das ist zumutbar. Das haut keinen Richter vom Stuhl, glaube mir. Und die Eltern dürfen nun mal entscheiden, in welcher Art sie den Unterhalt gewähren, § 1612 Abs. 2 BGB .

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 883x hilfreich)

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#10
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja das stimmt..aber sind diese bedingungen auch hinsichtlich der familiengeschichte zumutbar? ich mein, kann man freundlich zu jemanden sein, der charakterlich ein ekelpaket ist und einen psychisch unter druck setzt?

das ist ja das komplizierte an diesem problem; wenn ich geschlagen werden würde oder mein vater ein alkoholiker wäre, sähe das problem ganz anders aus...

mfg

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40112 Beiträge, 14280x hilfreich)

Du hast nicht mehr und nicht weniger Probleme als wahrscheinlich 80 % aller Jugendlichen. Die Eltern sehen das anders, das ist halt so. Dir geht es ohnehin gut, wenn ich so lese, was Du hast. Und, solange Du die Beine (finanziell gesehen) unter den Tisch Deines Vaters streckst, hast Du auch einiges zu akzeptieren.

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 883x hilfreich)

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#13
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ja aber darf man denn charakterliches und menschliches fehlverhalten, welches noch nicht einmal eingesehen wird, mit materiellen dingen entschuldigen?

darf er sich mir gegenüber so schlecht verhalten und mich behandeln wie er lust hat nur weil er mir gleichzeitig eine wohnung stellt, die er immer betritt wenn ich nicht zuhause bin und meine sachen durchsucht?

das ist doch keine rechtfertigung!

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#14
 Von 
guest-12305.09.2010 11:55:55
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

weiterhin haben 80% der jugendliche warscheinlich ganz andere probleme als ich.
schließlich geht es hier um menschliches verhalten und soziales miteinander und nicht um alkohol oder partys und dergleichen.

ich will doch nur respektvoll und nicht abwertend behandelt werden..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12319.09.2010 14:10:30
Status:
Praktikant
(685 Beiträge, 883x hilfreich)

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#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

So, so, masterhamster,

dein Papa ist also ganz grausig, ein Ekelpaket und erwartet von dir unerhörter Weise, dass du dich auch mal um ihn kümmerst. Aber seine Kohle nehmen, von ihm eine Wohnung finanzieren lassen, dazu ist er nicht zu eklig.

Konsequent wäre, dir einen Job zu suchen und dich selbst zu finanzieren. Und deinen Papa in Ruhe zu lassen!

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"Viele Grüße mikkian"

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#17
 Von 
Joana2112
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich hab ein sehr ähnliches Problem..
Steck auch gerade voll im abi und bin jetzt eben einfach ausgezogen... aufgrund des psychischen drucks durch meinen vater....
Ich hab gute chancen auf eine eigenen wohnung,musste dafür aber sehr kämpfen.
Ich warte jetzt ob die wohnung ganz oder teilweise übernommen wird, mein vater ist unterhaltsprflichtig... er muss dazu also noch zahlen... (wenn er sich auf die ausforderung melden heißt das... ansonsten muss man klagen... chancen eigentlich auch recht gut bei mir(rechtsanwalt kann ich mir nicht leisten werde dann einen rechtspfleger gestellt bekommen).. er ist ja für mich verplichtet und mir wurde anerkannt vom jugendamt das ein auszug notwendig ist, deswegen die guten chancen auf unterhalt.)
wenn du wirklich solche probleme hast... füll nen antrag auf zusicherung zum umzug aus geb diesen ab und melde dich beim sozialen dienst der für die zuständig ist... dort schilderst einfach deine probleme konkret...!!also bei mir hats prima geklappt.. hab diese woche bescheid bekommen das der auszug genehmigt ist und mir somit geld zusteht vom amt^^.wenn ich weiteres weiß kann ich ja nochmal schreiben.. aber vlt hilft es dir ja..

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