Unterhaltsanspruch nach 7 Monaten Ehe

30. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Jeremy Benthom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsanspruch nach 7 Monaten Ehe

Hallo,
nach 7 Monten Ehe hat sich meine Frau aus persönlichen Gründen von mir getrennt und möchte in den nächsten Tagen eine eigene Wohnung beziehen. Die Trennung erfolgte nicht im Streit, doch die derzeitige Situation lässt nicht auf eine Versöhnung hoffen.
Meine Frage: inwieweit und wie viel Unterhalt muss ich meiner Frau zahlen? Desweiteren möchte Sie für ihre zukünftige Wohnung eine Bürgschaft von mir für evt. Mietausfälle haben.
Mein Einkommen beträgt derzeit 2600 Euro brutto Fixgehalt, dazu kommen noch Provisionen in Höhe von 1000 Euro - 2500 Euro brutto. Sie ist 23 Jahre alt, Studentin, hat kein Einkommen, bekommt auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Eltern außer dem Kindergeld keine weitere Unterstützung und wir haben keine Kinder.
Ich freue mich auf eure Antworten!

-- Editiert am 30.06.2009 11:17

-- Editiert am 30.06.2009 11:21

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
anonym_0405
Status:
Praktikant
(800 Beiträge, 254x hilfreich)

Aufgrund der sehr kurzen Ehedauer und der Tatsache, daß wohl keine Kinder zu versorgen sind, sehe ich keinen nachehelichen Unterhaltsanspruch.
Gib ihr bloß nicht diese Bürgschaft!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Auch ich glaube nicht, dass Du hier irgendwelche nachehelichen, geldlichen Ansprüche zu bedienen hast. Sie kann und muss für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen. Eine Bürgschaft für Mietausfälle zu verlangen ist schon ziemlich dreist. Mach das blos nicht ! Auch weitere anderweitige Forderungen von ihrer Seite solltest Du nicht, ohne einen Anwalt konsultiert zu haben, realisieren.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jeremy Benthom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die bisherigen Antworten!
Wie sieht es mit Trennungsunterhalt aus? Muss ich ihr derzeit einen solchen Unterhalt zahlen? Ich will jetzt nicht die ganz große "Keule" herausholen, da ich davon ausgehe, dass es sich bei ihr um eine schwerwiegende Sinnkriese handelt und ich will nicht nach 4 Wochen der Trennung alle Türen einer möglichen Versöhnung hinter mir schließen.
Also wie gesagt, bin ich zu Trennungsunterhalt verpflichtet?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Also wie gesagt, bin ich zu Trennungsunterhalt verpflichtet?


Ja, bist du. Aber der kann bei der Dauer eurer Ehe zeitlich befristet werden.

quote:
bekommt auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der Eltern außer dem Kindergeld keine weitere Unterstützung


Egal, ob sie leistungsfähig sind oder nicht, vorrangig bist du als Ehemann in der Pflicht.
Wie siehts mit Bafög aus?

Finger weg von der Bürgschaft!

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jeremy Benthom
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bafög bekommt sie nicht - sie hat sich wohl jetzt für div. Nebenjobs beworben, aber ohne bisherigen Erfolg.
@Loddar: Wie lange soll ich den Trennungsunterhalt aufrecht erhalten? Welche Höhe ist angemessen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
frank jancke
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo
gib ihr keinen cent

sie hat ne krise,trennt sich von dir,aber dein geld ist gutgenug.
behalte dein gesamtes geld,nimm es und geh davon aus.
vielleicht lernste eine neue frau kennen.
nach 7 monaten von dir soviel zu verlangen ist kein recht,sondern primitive abzocke.
gruss frank

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.712 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen