Unterhaltsansprüche Lebensgem.

14. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
bert60
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsansprüche Lebensgem.

Hallo

kann meine exlebenspartnerin von mir unterhalt in irgend einer form fordern, wenn ICH mich getrennt habe ?

was ist wenn ich mal heiraten sollte ?

aus unserer expartnerschaft sind keine kinder hervorgegangen.

es gibt keine verträge zw. uns, oder gegenseitige/gemeinsame schulden.

wir lebten in einer mietwohnung, aus der ich ausgezogen bin.

Ein Hinweis zu Paragraphen wäre schön.

Danke

mfG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Unverheiratete Lebenspartner haben gegeneinander keine Unterhaltsansprüche. Das macht ja den Charme dieser Lebensform aus ;) .

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#2
 Von 
bert60
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke,

hatte mal was gehört, daß sich das ändern kann, wenn ich mal mehr verdiene, oder heirate und meine braut viel geld mitbringt ?

meine ex hat existenzminimum als einkommen.

mfG

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#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 191x hilfreich)

@Bert
lies doch einfach GENAU was mikkian geschrieben hat.
Was ist denn daran so unklar?

Eine Ex-EHE-Frau oder eine Expartnerin mit der du ein Kind hast (unter 3 Jahre) könnte evtl. Unterhaltsansprüche für sich stellen, ansonsten gibts NIX.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bert60
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja danke ist schon klar.
Will nicht spitzfindig sein, aber irgend eine Einschränkung (in diesem Fall Kinder unter 3 Jahren)gibt es doch meistens.Deshalb hab ich noch mal nachgefragt.
Ich habe z.Zt. viel mit SGB2 zu tun und bin deshalb etwas übersensibilisiert.
Denn dort merkt man, daß der Unterschied zw. Gesetzestext und Praxis total auseinander geht.

mfG

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#5
 Von 
dreamland
Status:
Schüler
(293 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo

Bert, ihr ward nicht verheiratet. Ihr habt keine gemeinsamen Kinder. Ihr geht getrennte Wege.
Du bist ihr und sie dir, zu keinem Unterhalt verpflichtet.
Aus, basta, ende!

Grüßle dream

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