Unterhaltsansprüche ab 18

27. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
LILI86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsansprüche ab 18

Hallo,


ich hoffe, dass ich hier eine kleine Hilfe bekommen kann...

Ich bin 21 und studiere erhalte aber (noch kein BaFög, da mein vater den Antrag nach nem hlaben Jahr immernoch nicht ausgefüllt hat).
Mit meinem 18 Lebensjahr wurde der Unterhalt meines Vaters auf 180€ festgelegt. Davon zahlt er seit ca. 2 jahren nur noch 100€, weil er seinen Job
gekündigt hat und seit dem von Zeit zu Zeit arbeitslos ist(Jobs auch alle selst gekündigt). Seit letztem Monat zahlt er garnicht mehr... als ich mich erkundigt habe weshalb er mich nichtmal informiert hat, kam nur: "Du hast eh keinen Anspruch mehr!". hat er recht? (er hat noch zwei kleinere Kinder( 8 und 12 Jahre alt))...

Vllt. kann mir auch jemand ein Fachbuch empfehlen in dem ich nachlesen kann!?

ich freue mich über jeden Beitrag

Danke schonmal im Vorraus

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

moin lili dein vater ist verpflichtet diesen antrag auszufüllen .
und seinen job kann er auch nicht von selbst kündigen wenn er unterhaltspflichtig ist .
du solltest dir da lieber einen anwalt nehmen,der wird dir dann schon sagen können ob er noch was zahlen muss oder nicht.
du sagst der unterhalt wurde festgelegt wer hat das gemacht ?

mfg ostseeperle

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#2
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo Lili,

ich bin ganz der Meinung von Ostseeperle, Dein Vater kann nicht einfach aufhören zu zahlen.
Allerdings ist Deine Mutter ebenfalls Unterhaltspflichtig, nur mal so nebenbei, da dieses immer wieder gerne vergessen wird.
Im übrigen, der Vater meines Stiefsohnes hat den Bafög-Antrag damals auch nicht ausfüllen wollen. Wir (mein Stiefsohn) baten beim zuständigen Amt um Hilfe, dies taten die dann auch. Bei uns ging es ja hauptsächlich um das Einkommen des Vaters, wird bei Dir wohl nicht viel anders sein. Das Amt wandte sich daraufhin an das zuständige Finanzamt des Vaters um sich die fehlenden Daten zu holen. Nebenbei stellte sich heraus, das er zu wenig Unterhalt zahlte, da wir anderen Angaben bekommen hatten (er ist Selbständig) als das seine Einkünfte wirklich waren. Bafög wurde zwar abgelehnt, aber er muß nun 170,- € mehr Unterhalt zahlen. Das nur so nebenbei.

Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Gruß

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#3
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

stimmt norddeutscher ;) logo sind beide unterhaltspflichtig ,ich gehe davon aus das ,das bekannt ist .aber du hast recht sowas weiss man hier ja nie so genau was die leute denken .

Ostseeperle;)

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#4
 Von 
LILI86
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

ich danke euch für eure Antworten... das meine Mutti auch Unterhaltspflichtig ist weiss ich. Sie greift mir zZ auch mehr als genug unter die Arme... und das was ihr hier schreibt lässt mich hoffen das ich den Anwalt nicht umsonst aufsuchen werde... ein sehr erleichterndes gefühl ;)

also Danke nochmals...

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#5
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo LILI86,
ich befürchte dein Vater hat recht.
Da Du nicht mehr privilegiert bist, hat er dir gegenüber keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und somit keine Pflicht mehr arbeiten zu gehen. Außerdem sind deine beiden Stiefgeschwister und -so vorhanden- die neue Ehefrau vorrangig. Da er vermutlich nur wenig ALG bekommt, bleibt nichts für dich übrig.

LG
Squit

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#6
 Von 
Norddeutscher123
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 9x hilfreich)

@Squit

Der Vater (und die Mutter) müssen der Tochter aber die Erstausbildung bezahlen. Sie studiert, dies ist die Erstausbildung, ergo ist auch Unterhalt zu zahlen.

Gruß

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#7
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3870 Beiträge, 471x hilfreich)

Du hast während der Erstausbildung einen grundsätzlichen Unterhaltsanspruch gegen deinen Vater. Aber das wird dir nicht helfen, wenn kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Squit
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Norddeutscher123,

Du hast grundsätzlich recht ABER wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht ausreicht, hat das nicht privilegierte Kind Pech gehabt.

Siehe dazu auch:
Rangfolge der Unterhaltspflicht bei mehreren Bedürftigen

Vorrangig ist den minderjährigen Kindern, den privilegierten Kindern und den Ehegatten gegenüber Unterhalt zu zahlen.

Die gleiche Rangfolge gilt auch für den unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten.

Im zweiten Rang folgen die übrigen (verheirateten / volljährigen) Kinder.

LG
Squit

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jon35
Status:
Beginner
(117 Beiträge, 19x hilfreich)

hallo, ich weiss nur, dass der vater wenn unterhaltsverpflichtet, nicht so einfach kündigen kann. kann er zwar, aber er muss weiter den vorher errechneten unterhalt weiter leisten. sonst könnte ja jeder der unterhalt leisten muss einfach aufhören zu arbeiten... der unterhalt kann alle 3 jahre neu berechnet werden. er errechnet sich nach dem entgelt, dass man wärend der berechnung verdient. so hat man es jedenfalls mir, als es um meine unterhaltspflicht ging, erklärt...

gruss

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ach was schreibt Ihr denn da ???
Der Vater kann sofort seine Arbeit kündigen, sobald das Kind aus der allgemeinen Schulausbildung raus ist.
Die gesteigerte Erwerbspflicht für den der Unterhalt bezahlt hat geendet.
Jemand der studiert kann nur Unterhalt beanspruchen, wenn der Vater arbeitet, wenn das nicht der Fall ist, gibt es auch kein Einkommen das über dem Selbstbehalt von 1000 Euro liegt.
Somit müßte dann die Mama den vollen Barunterhalt bestreiten, falls ihr Einkommen über den 1000 Euro Selbstbehalt liegt. :)

Väter sind nicht auf Ewigkeit leibeigene Unterhaltssklaven !

Gruss
leinad

-- Editiert von leinad am 31.07.2007 16:29:52

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#11
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

da lili nicht mehr priviligiert ist, kann es tatsächlich sein, dass sie nix mehr bekommt. stimmt auch dass die beiden min-jä kinder vorgehen mitsamt deren mum

und wenn der vater den antrag net ausfüllt??? das amt hilft in diesem fall immer nach!!!

einfach antrag auf vorausleistung stellen.
ob vater letztlich ans amt zurückzahlen muss wage ich allerdings bei arbeitslosigkeit zu bezweifeln....

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