Unterhaltsansprüche klären

11. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsansprüche klären

Hallo,
ich bin nahezu volljährig und möchte geklärt haben, wieviel jeder Elternteil an Unterhalt zahlt (sind geschieden).

Meine Mutter weigert sich, Auskunft darüber zu geben, ob sie Schulden hat.
Sie meint, sie werde diese Auskunft bei geeigneter Stelle schon geben.

Darf mich ein Anwalt vertreten? Mein Jetziger meint, er dürfe das nicht weil ich noch nicht volljährig sei.
Ich möchte bis zu meinem 18. Geburtstag klären, was jede Partei zu zahlen hat.

Berechnung:
640 Euro Bedarf
-154 Euro KiGeld
-----
486 Euro.
Laut Berechnung meines Rechtsanwaltes:
390 Euro zahlt Vater
96 die Mutter.

Soll ich das so an die Parteien weitergeben?
Wenn meine Mutter dann plötzlich meint, sie habe doch Schulden müsste man das ja dann kurzfristig wieder aktualisieren.

Danke für Eure Ratschläge!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Na, du bist ja ein fixes Kerlchen oder Mädchen...:)

Und gleich mit dem Anwalt unterwegs...

Wo wohnst du denn?
Auswärts?
Mit Einverständnis der Eltern auszgezogen?

Und.... was machst du beruflich?

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein fixes Kerlchen?
Leider ist die Sache nicht so schön, wie sie scheint.
Und ja, Anwalt muss sein; wenn in der Familie Sachen wie Vergewaltigung vorgekommen sind :(
Freiwillig zahlt hier sicherlich niemand.

Ich werde mit dem 18. Lebensjahr ausziehen und wollte dafür eben gerne wissen, wieviel Unterhalt ich bekomme.
Rechtlich ist es ja so dass ich einen Bedarf von 640 Euro habe.
Mein Vater meint seine persönliche "Schmerzgrenze" liege bei 400 Euro. Wenn die Unterhaltsberechnung so passt is das ja auch in Ordnung. Die Frage ist ob meine Mutter noch Schulden auf das Haus abbezahlen muss.
Dann müsste mein Vater eventuell mehr zahlen.

Ich würde ihm nun aber gerne trotzdem schonmal einen Betrag nennen. Dabei dachte ich eben an die 390 Euro, unter Vorbehalt dass wenn meine Mutter nicht so viel zahlen kann, im Extremfall bis zu 486 Euro auf ihn zukommen.
Würdet ihr das auch so machen?

-- Editiert von W.Schäuble am 11.01.2008 12:37:51
EDIT: Bin noch Schüler.

-- Editiert von W.Schäuble am 11.01.2008 12:43:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Na, wenn so schlimme Dinge vorgefallen sind, wäre ein Auszug zu rechtfertigen.
Gibts Beweise hierfür?

Im Normalfall dürfen die Eltern nämlich bestimmen, wie sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen.
Bieten sie dir Natural-Unterhalt an, müsstest du das schlucken oder auf Zahlungen ganz oder teilweise verzichten.

Mit deinem Auszug endet die Privilegierung.
D.h. alle anderen Unterhaltsberechtigten kämen vor dir dran und der Selbstbehalt deiner Eltern steigt auf 1100€ pro Nase.
Schulden werden berücksichtigt.

Ein Elternteil hat höchstens den Unterhalt zu zahlen, der sich alleine nach seinem Einkommen ergibt. Sollte deine Mutter nicht leistungsfähig sein...
Dein Vater müsste also abzgl. aller anderen evtl. Unterhaltsverpflichtungen mindestens ca. 4800€ verdienen, um deinen Anspruch erfüllen zu können. Tut er das?

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 11.01.2008 12:49:48

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1983
Status:
Lehrling
(1089 Beiträge, 104x hilfreich)

Ich habs doch schon immer gewußt, dass der Schröder die Merkel vergewaltigt hat.....

Gruss
leinad

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eltern sind geschieden.
Die Mutter könnte Naturalunterhalt anbieten, dennoch: 96 Euro kömen für sie günstiger als wenn der Volljährige weiter bei ihr leben würde ---> Zahlungsverpflichtung ?!

Der Vater lebt getrennt und hat eine eigene Frau, er ist auch jetzt schon und dann zum Barunterhalt verpflichtet.
Den genannten Betrag verdient er.

Mir geht es nur darum:
Wie kann ich schon jetzt bestimmen, welchen Unterhalt der Vater, welchen Unterhalt die Mutter zahlt?
Soll ich der Mutter sagen, auf sie kommen ab März Kosten in Höhe von 96 Euro zu, auf den Vater in Höhe von 380 Euro zu?
Oder würdet ihr einen anderen Weg einschlagen?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

D.h. du wohnst bei deiner Mutter?
Sie könnte dir Natural-Unterhalt anbieten.
Finanziert aus ihrem Anteil und Kostgeld aus Dad`s Anteil.
Kindergeld gibts auch noch für sie.
Ist sie mit deinem Auszug einverstanden?

Nochmal: Sind die Vorkommnisse amtlich?

Ohne das Einkommen der Mutter kannst du keine Berechnung vornehmen.

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich wohne im Moment bei meiner Mutter.
Die 96 Euro die sie zahlen müsste sind doch in jedem Fall niedriger als die Kosten, die sie für Essen u. Ä. aufbringen würde, wenn ich weiterhin bei ihr leben würde, oder? Woraus dann eine Zahlungsverpflichtung resultiert?

Das Kindergeld erhält jetzt meine Mutter, wenn ich 18 bin und eine eigene Wohnung habe mein Vater, der leitet es dann an mich weiter.

Die Berechnung ist doch schon erfolgt, siehe oben.

Es geht nur darum ob ich den Eltern die genannten Beträge nennen soll oder was es noch für eine andere Möglichkeit gibt ;)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Also nochmal:

Ist deine Mutter mit dem Auszug einverstanden?

Ohne ihr Einkommen zu kennen, kann keine Berechnung erfolgen.

Dein Bedarf liegt entweder bei 640€ oder ermittelt sich aus dem zusammengerechneten Einkommen deiner Eltern. Das sind zwei paar Stiefel. Kommt drauf an, wo du wohnst.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne ab dem einkommensfraglichem Zeitpunkt in einer eigenen Wohnung -> 640 Euro.

Das Einkommen der Mutter ist bekannt, nur etwaige Schulden nicht.

Nein, sie ist garantiert nicht mit dem Auszug einverstanden, hat aber doch wohl keine Wahl, nach den Geschichten, die passiert sind. Zeugen dafür gibt es.
Außerdem: Die Kosten in Höhe von 96 Euro unterschreiten doch die Kosten für Logis ezc. (Naturalunterhalt), wodurch sie sich nicht herausreden kann, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Womit wird denn der Anspruch auf 640,-EURO begründet?
Bisher habe ich noch keine Aussage über eigene Einkünfte gelesen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anspruch von 640 Euro gilt doch auch für einen Volljährigen der einen eigenen Hausstand besitzt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Die Kosten in Höhe von 96 Euro unterschreiten doch die Kosten für Logis ezc. (Naturalunterhalt),


Stimmt, günstiger käme sie weg, wenn du ausziehst.
Obwohl, ihre 96€ + KG + einem angemessenen Anteil vom KU des Vaters dürften für deinen Lebensunterhalt ausreichen.

Erstmal solltest du deinen Auszug abklären.
Mit deiner Mutter!

Das könnte sich in die Länge ziehen, ohne dass ein Rubel rollt.

Hat sie Schulden, wird für dich nix übrigbleiben.
Einige dich mit deinem Vater, dass er mehr zahlt, das er vielleicht eh tun muss, wenn er so gut verdient.
Kindergeld dazu und ein netter Nebenverdienst deinerseits und du bist aus dem Schneider.

Wer zahlt eigentlich deinen Anwalt?

Grüßle







-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Anwalt wird vom Beratungshilfeschein gezahlt.

Moment: Wieso bekommt sie das Kindergeld noch wenn ich bei ihr wohne? Das bekommt doch dann der Vater!
Der Unterhalt vom Vater steht doch dann eh mir zu, davon sieht sie doch also auch nichts, oder?

Und mein Vater zahlt garantiert (!) nicht mehr als er muss :(
Mit meiner Mutter kann ich ja auch nicht reden, weil sie jegliche Anfragen/Gespräche in der Richtung abblockt...

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

quote:
Der Unterhalt vom Vater steht doch dann eh mir zu, davon sieht sie doch also auch nichts, oder?


Stimmt auch + Kindergeld, das dein Vater dir inkl. KU überweist.
Wären schlappe 550 Euronen, nettes Taschengeld.

Natürlich dürfte deine Mutter dir ein anständiges Kostgeld abknöpfen.
Ich denke, für sie wärs günstiger, wenn du wirklich ausziehen würdest.

quote:
Mit meiner Mutter kann ich ja auch nicht reden, weil sie jegliche Anfragen/Gespräche in der Richtung abblockt...


Das würd ich übrigens auch, wenn ich mir deine Vorgehensweise so betrachte.
*Der Ton macht die Musik*

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

..über eigene Einkünfte wird sich beharrlich ausgeschwiegen.:(

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ach meri,

das ist doch noch ein Schüler und verdient (noch) nix.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

also schwesterchen, auch nach mehrmaligem Durchlesen:
Ich finde keine Angaben darüber ob Schüler, Azubi oder was auch immer.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Na, Gott sei Dank,

kommt da noch Unterstützung...
Ich dachte schon, ich bleib allein auf weiter Flur.:)

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Ok meri,

dann setz mal deine Brille auf oder nimm ein Fernglas: :neck:

quote:
-- Editiert von W.Schäuble am 11.01.2008 12:37:51
EDIT: Bin noch Schüler.


Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

der Ton macht die Musik.

Ja.

Denkt ihr wirklich ich bin zum Rechtsanwalt gegangen bevor ich versucht hatte mir ihr zu reden?

Bitte hier keine solchen Urteile.

Vorhin hatte ich es wieder versucht, Resultat: Keine Antwort, sie werde die Belege "an geeigneter Stelle zum geeignetem Zeitpunkt vorlegen."
Na super...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

würde mich auch interessieren.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sry, unklar ausgedrückt.
Auch fällt mir auf: Vergewaltigung stimmt nicht ganz.
Misshandlung müsste es heißen.
Und die kam von der Mutter, ob seelisch oder körperlich.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-1540
Status:
Praktikant
(878 Beiträge, 224x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.07.2011 16:21:55
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich entschuldigte mich auch.
Es war nicht direkt eine, eher eine Misshandlung.

Mea culpa!

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen