Unterhaltsaufteilung bei getrennt lebenden Kindern

24. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
Maizie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsaufteilung bei getrennt lebenden Kindern

Hallo,
folgender Fall: Von meinen Zwillingen ( 17) ist eine zu Ihrem Vater gezogen. Mein Exmann meint nun würde sich der Unterhalt ja aufheben: Ein Kind er, eins ich. Nur verhält es sich so das er etwas über 6000 Euro brutto verdient, ich nur 1600 Euro. Er ist nicht verheiratet und hat keine weiteren Kinder. Wie sieht es da aus?

LG Maizie

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9 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Maizie,

Zitat:
Mein Exmann meint nun würde sich der Unterhalt ja aufheben


Das wäre der Fall, wenn ihr annähernd gleich verdienen würdet.

In eurem Fall wären beide Einkommen zu bereinigen und dann ergäben sich daraus die Zahlbeträge.
Der Kindsvater sitzt auch nach Bereinigung noch in der nach DDT höchsten Einkommensstufe, so dass nach Abzug des hälftigen Kindergeldes mindestens 625 Euronen zu zahlen wären.
Dein Betrag läge zwischen 355 und 378 Euro.

Grüßle

Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Hi,

im Prinzip kann ich meiner Vorrednerin anschließen.

Diese Passage möchte ich aber so nicht stehen lassen:

Zitat (von Loddar):
Der Kindsvater sitzt auch nach Bereinigung noch in der nach DDT höchsten Einkommensstufe,


Ein Bruttoeinkommen von über 6.000 Euro klingt sehr hoch. Aber es ist für die Unterhaltsberechnung irrelevant. Es kommt auf das "bereinigte Einkommen" an. Und wie das ausfällt kann man ohne genaue Kenntnisse der Umstände nicht sagen. Vielleicht hat der Ehemann hohe Fahrtkosten. Vielleicht ist er privat krankenversichert und zahlt entsprechende Beiträge. Vielleicht ist er selbständig und hat Betriebsausgaben. Was am Ende übrig bleibt, steht in den Sternen. Das gilt übrigens auch für dein bereinigtes Einkommen.

Wer also wieviel zu zahlen hat, das kann man so nicht vorhersagen. Man sollte also keine falschen Erwartungen wecken.

Wenn dein Ex sich auf die o.a. Rechnung einlässt, dann könnte das eine faire Regelung sein. Wenn nicht, dann solltest du dich schlau machen, wie man das bereinigte Einkommen ermittelt und wie man die Unterhaltshöhe nach der Düsseldorfer Tabelle errechnet.

Im Zweifel solltest du einen Anwalt im Rahmen einer Erstberatung konsultieren. Denn schließlich könnte es um viel Geld gehen.

LG
Marcus

-- Editiert von Marcus2009 am 24.05.2016 18:47

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#3
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Da beide Kinder in den nächsten 12 Monaten volljährig werden, ist die Frage, ob man derzeit so ein großes Fass aufmachen sollte.

Mit 18 muss eh nochmal neu gerechnet werden, evtl. Einkünfte aus Ausbildung werden mit eingerechnet und beide Elternteile sind dem jeweiligen Kind zu Barunterhalt verpflichtet, unabhängig vom Wohnsitz.

Am besten wäre es, wenn man sich gemeinsam zusammensetzt und schaut was man macht. Z.B jeder Elternteil finanziert das Kind, da bei einem lebt und papa zahlt (weil er mehr verdient) noch ein Taschengeld an das bei Mama lebende Kind.

Und mit 18 setzen sich alle 4 zusammen und versuchen eine für beide Kinder und auch die Eltern gerechte Lösung zu finden.

Die DDT rechnet übrigens mit dem bereinigten Netto und nicht mit dem Brutto ;-)

Und da würde ich dann wohl den Vater pimaldaumen erstmal in Stufe 5 oder 6 einordnen, aber nicht in 10.

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#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Uuuuuups, Sorry, hab das brutto übersehen. Dann sieht die Rechnung anders aus.

Nix für ungut.

Grüßle

Signatur:

"Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden."

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Mal ganz grob gerechnet, kommt unter Berücksichtigung der Steuerklasse II etwas mehr als die Hälfte des Brutto-Entgelts raus, netto. Davon noch 5% berufsbedingte Aufwendungen, evtl noch die zusätzliche Altersversorgung in Abzug bringen. Wie man da auf den Höchstsatz der Düsseldorfer Tabelle kommen will, ist mir schleierhaft.

Also, beide Einkommen sind nach den Grundsätzen des zuständigen Oberlandesgerichts zu bereinigen. Dann muss er seinem bereinigten Einkommen entsprechend der DT für das eine Kind Unterhalt zahlen, an die Mutter, sie muss umgekehrt für das andere Kind, was beim Vater lebt, Unterhalt zahlen. Dass er mehr wird zahlen müssen, ist klar. Aber, von höchster Einkommensstufe sind wir weit entfernt.

Diese Hinweise gelten nur für den Fall, dass beide Eltern unselbständig arbeiten. Dann kann man den Unterhalt evt. mit Hilfe des Jugendamtes ganz gut selbst berechnen. Achtung, das hälftige Kindergeld ist von den jeweiligen Zahlungen in Abzug zu bringen.
Anders sieht es aus, wenn die Eltern selbständig sind. Da ist anders zu rechnen. Und "Bereinigungen", die das Finanzamt akzeptiert, die sind nicht unbedingt familienrechtlich zu akzeptieren. Da ist auch häufig das Jugendamt mit der Berechnung überfordert. Ich würde einen FAchanwalt empfehlen.

So, ab Volljährigkeit der Kinder ändert sich dann alles. Einmal ist das Kindergeld voll anzurechnen, und dann ist der Unterhalt zu quoteln. Und die Kinder müssen den Anspruch selbst geltend machen. Ich würde empfehlen, in die anwaltliche Beratung auch die Problematik mit reinzupacken, so dass man ein für alle Mal weiss, was Sache ist.

wirdwerden

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#6
 Von 
Maizie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke erstmal für Eure Ratschläge. Ich denke den Weg zum Anwalt werde ich gehen damit es amtlich und rechtens ist. Wir sind beide nicht selbsständig und Fahrkosten sind keine vom Ex zu tragen da er einen Firmenwagen hat. Und das sie 18 werden, ja. Aber beide fangen mit dem Abitur an....also dauert es noch bis zum Ende einer Ausbildung.

LG Maizie

-- Editiert von Maizie am 25.05.2016 22:13

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#7
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 510x hilfreich)

Ja, trotz Abi muss aber mit 18 neu gerechent werden.

Ich werde nie verstehen, warum man lieber einen kostenpflichtigen Anwalt in Marsch setzt, als sich an einen Tisch zu setzen.

Sollen die beiden dann mit 18 auch per Anwalt gegen beide Elternteile vorgehen müssen? Und wer soll das dann bezahlen?

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#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Ich werde nie verstehen, warum man lieber einen kostenpflichtigen Anwalt in Marsch setzt, als sich an einen Tisch zu setzen.


Ganz einfach: weil es gar nicht so schlecht ist, wenn man weiß, wie die Anspruchslage aussieht.

Klar kann man sich ohne jedes Wissen an einen Tisch setzen. Und im dümmsten Fall wird man dann glatt über den Tisch gezogen.

Die Fragestellerin hat das doch ganz richtig erkannt. Nach der Volljährigkeit beginnt zwar eine neue Rechnung, aber das Zahlen hört damit nicht auf. Und weil es deshalb um möglicherweise relativ lange Zeiträume geht, steht da auch viel Geld im Raum.

Also, der Weg zum Anwalt ist in diesem Fall vermutlich genau das richtige Vorgehen! Und wenn man weiß wie die Dinge liegen, dann kann man sich ja gütlich einigen.

LG
Marcus

-- Editiert von Marcus2009 am 26.05.2016 14:45

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#9
 Von 
Gaestin
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 88x hilfreich)

Naja, der Weg zum Jugendamt mit Beistandschaft wäre der kostengünstigere...jedenfalls solange die Zwillis noch minderjährig sind.
gaestin

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