Hallo,
folgendes:
Ich zahle Unterhalt für meine Tochter und Betreuungsunterhalt nach 1615l BGB für meine Ex (nicht verheiratet).
Möglicherweise wird die Berechnung des Unterhalts bald wieder aktuell werden. Dabei bin ich auf folgende Unklarheit gestoßen: Kapitalbildende Lebensversicherungen werden offensichtlich nicht als Altersvorsorge anerkannt, Riesterrenten aber schon -
Wäre es da nicht sinnvoll, zu versuchen, die bestehenden Lebensversicherungen in Riesterrenten umzuwandeln (sofern machbar)?
Oder gibt es doch die Möglichkeit, diese LVs im Rahmen der Altersvorsorge geltend zu machen (wurden immerhin schon lange vor der Einführung Riester abgeschlossen)?
Grüße
Unterhaltsberechnung, Lebensversicherung
Hallo Markus,
das habe ich mal zu dem Thema bei Treffpunkteltern.de zur Anrechnung der Kosten von Kapitallebensversicherungen gefunden:
"Versicherungen z.B. Kapital-Lebensversicherung:
a) bei Arbeitnehmern: nein, Ausnahmen: (1) die Lebensversicherung bestand schon während der Ehe, (2) der Arbeitnehmer verdient über die Beitragsbemessungsgrenze
b) bei Selbständigen bis zur Höhe von 20% des Einkommens, wenn keine andere Altersvorsorge betrieben wird"
Ob eine Umwandlung machbar oder sinnvoll ist, um weniger Unterhalt zu zahlen, ist aus der Ferne wohl kaum zu beantworten. Ich denke, deine Versicherungsgesellschaft kann da bestimmt weiterhelfen.
Grüße
Mikkian
Hi Mikkian,
die Versicherung habe ich noch nicht gefragt. Grundsätzlich wird das ganze, aus Sicht der Versicherung, nicht ohne Verlust für mich ablaufen, da die Überschussbeteiligung verloren geht und ich zumindest in die eine Versicherung seit 7 Jahren einzahle und noch kein Rückkaufswert besteht. Andererseits wird sich der Verlust in Grenzen halten, da man ja die mögliche Unterhaltsminderung gegenrechnen muss. In der Summe zahle ich ca. 100 Euro für die beiden Versicherungen, d.h. eine Unterhaltsminderung von 100 Euro.
Was natürlich auch eine Rolle spielt ist die Frage, ob die Unterhaltsreform jetzt nun kommt oder ob sie nicht kommt... d.h. ob ich nur noch ein halbes Jahr 1615l zahlen muss oder noch 6 Jahre...
Grüße
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Hi Markus,
wieso noch sechs Jahre Betreuungsunterhalt? Wird der bei unverheirateten Eltern nicht nur bis zum 3. Lebensjahr des Kindes gewährt?
Und 100 € weniger Einkommen bedeutet ja nicht automatisch 100 € weniger Unterhalt. Zumindest bei KU kommt es ja auf deine Einstufung in der DT an.
Grüße
Mikkian
Und jetzt?
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