Unterhaltsberechnung, brauche Hilfe

26. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
corsa08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Unterhaltsberechnung, brauche Hilfe

Hallo ihr lieben,

hab da ein Problem.

Ich bin seit 2007 geschieden. Aus meiner Ehe ging eine Tochter hervor, für die ich regelmäßig Unterhalt zahle und auch weiter Zahlen werde. Die kleine ist jetzt sieben Jahre alt. Laut Unterhaltsberechnung, zahle ich für meine Tochter monatlich 240 Euro Kindesunterhalt.

Im Juli 2008 hat mein zweiter kleiner Sonnenschein das Licht der Welt erblickt.

Meine Frage: Da ich nicht mit meiner jetzigen Lebensgefährtin Verheiratet bin, möchte ich gerne wissen, ob sich meine Unterhaltsberechnung ändert...?

Mein Verdienst ist z.Zt. ca: 1380 Euro bereinigtes Netto

Danke für Antworten.

Gruß
Th

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)


Bei Deinem Netto kann sich durchaus der KU für Deine Tochter verringern. (Allerdings nicht sehr viel)
Lass beim JA einen neuen Titel erstellen. Dies aber schnellstens, Du hast ja nun schon seit der Geburt die Zeit und das Geld verschenkt. Es kann aber auch sein, dass man Deinen SB senkt, da Du ja in neuer Partnerschaft lebst. Dann wird sich nichts ändern. Deinem 2. Kind stehen 199,-€ KU zu.

Viel Glück!

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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich wüsste nicht, warum sich der KU für deine Tochter ändern sollte.
Du bist auch für dein zweites Kind noch leistungsfähig.

1380 - 240 - 199 = 941€.

@beijing,

quote:
Lass beim JA einen neuen Titel erstellen.


Warum sollte er? :???:

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#3
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
corsa08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

Bereinigtes Netto: Steuerbescheid 2007 Nettoeinkommen, abzüglich Fahrtkosten, Aussteuerversicherung Kind,
Berechnet hat das das Jugendamt

Gruß
TH

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#5
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Loddi

Weil er dann auf der sicheren Seite ist.
Wir haben es ja jahrelang durch.
Ex wollte immer nach dem alten Titel bedient werden, hätte sich nie darauf eingelassen, wenn wir selbst gerechnet hätten.
Wir haben bei beiden gemeinsamen Kindern einen neuen Titel erstellen lassen, denn unsere Kinder haben ja auch ein Recht auf KU und das sollte dann schon seine Richtigkeit haben.

Grüßle auch an Dich

beijing

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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Also irgenwie versteh ich jetzt was nicht:

Wir haben ein bereinigtes !! ) (Ja, Camper, da gibts nix mehr zu schrauben...:)) Netto von 1380€. Können davon locker den Mindest-KU für zwei Kinder leisten.

Warum, um Himmels Willen, soll das abgeändert werden?
Und mit welchen Erfolgsaussichten?
Muss da nicht die Mutter mit einverstanden sein?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Loddi

Ja sicher muss die KM damit einverstanden sein. Sollte sie ja auch, denn es wird sich ja für sie nichts ändern.
Bei uns war es so, dass wir darauf bestanden haben, eben für unsere Kinder.
Eheliche Kinder haben offiziell gar kein Recht auf eine Unterhaltsurkunde.
Was ist aber wenn...
Daher waren wir immer auf der sicheren Seite.
Anfangs hat sich der KU verringert für das erste Kind danach dann nicht mehr.
Uns ging es eben nur ums Prinzip.
Allen steht was zu, das sollen sie auch bekommen.
Und, wie bereits erwähnt, war die Ex meines Mannes zwischendurch mal der Meinung, der KU reicht nicht mehr aus. Der KU wäre nicht mehr dem Alter und den Bedürfnissen des Kindes angemessen.

LG beijing

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Aber @beijing,

in dem Fall ist der KU dem Alter und den Bedürfnissen angemessen. Und leistbar!

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Ja, ich weiß.
Aber, was ist denn mit dem nächsten Kind?
Vielleicht möchte die KM auch lieber was schriftliches haben?

Ich meine, kann ja jeder sehen, wie er will.

Ich denke eben meist als Mutter der nächsten Kinder.

LG beijing

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#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@beijing,

der Mann leistet KU für ein 7-jähriges Kind, Mindest-Satz.
Seit Juli letzten Jahren noch ein Kind: Anspruch 199€. Leistbar.

quote:
Vielleicht möchte die KM auch lieber was schriftliches haben?


Hat sie doch: Einen Titel über 240€. Den abzuändern es keine Grundlage gibt.

quote:
Aber, was ist denn mit dem nächsten Kind?


Noch eines oder das letzte?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 27.02.2009 10:33

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#11
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Loddi

Ich meine doch die KM des 2. Kindes, vielleicht möchte die ja auch was schriftliches haben?

Ich habe hier nämlich bei den JÄ die Erfahrung gemacht, dass gerne gesagt wird, wieso wollen Sie denn einen Titel, sie leben doch mit dem KV zusammen, da brauchen sie den nicht.

LG beijing

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-- Editiert am 27.02.2009 10:37

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#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Wenn die Zweitmutter gefragt hätte, würd ich Verständnis für eine Neuberechnung aufbringen.
Hier fragt der Vater der zwei Kids lediglich, ob sich an der Höhe was ändert.
Tut es nicht! Er ist für beide Kinder leistungsfähig.

Grüßle


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#13
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Schön Camper,

dass du immer wieder für die User hier Hintertürchen öffnest, wie man sich erfolgreich um KU drücken könnte.

Kannst du dich ganz dunkel an die Ursprungsfrage erinnern?
Die hieß nicht: Wie rechne ich mich arm?
Das bereinigte Netto-Einkommen ist bekannt.

Aber, um darauf einzugehen:

quote:
Im Steuerbescheid stehen ja die Entfernungskilometer zur Arbeit. Familienrechtlich muss das ganze aber, je nach OLG, doppelt gerechnet werden.


Wir haben den Steuerbescheid UND die Fahrkosten:

quote:
Bereinigtes Netto: Steuerbescheid 2007 Nettoeinkommen, abzüglich Fahrtkosten, Aussteuerversicherung Kind,


quote:
Abgesehen davon lese ich nichts von einer Altersvorsorge für den TE. Die sollte er aber schnellstens in Angriff nehmen, bevor es zu spät ist. Dürften wieder 100 Emmchen sein.


Klaro darf er für sein Alter vorsorgen. Aber nicht, wenn er dadurch zum Mangefall wird.
Was hat dir kürzlich der User Dr.omedar, erfolglos, zu vermitteln versucht:
Richtig, ja: Nur berücksichtigungsfähig, wenn es nicht zur Mangelfallberechnung kommt.
Also, setz den Leuten keine Flausen ins Ohr...

Grüßle

quote:
Wir beide hatten deswegen schon einmal eine länger Diskussion, bevor Du Deine Geschlechtsumwandlung vorgenommen hast


Ach, ich saß einfach im falschen Körper.:)
Du womöglich auch....als Frau hättest du ein *Herrenleben*...







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#15
 Von 
corsa08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo, ich bins nochmal.

Bitte streitet euch nicht.
Ich wollte lediglich wissen, ob und wie sich der Unterhalt ändert.
Meine Frage wurde gänzlich beantwortet. Dazu erst mal vielen Dank.

Andere Frage. Ich habe aus der ersten Ehe monatlich 300Euro an Kredite zu bedienen. Den Kredit habe ICH kurz vor meiner Heirat mit meiner Ex aufgenommen und dafür ein Auto und Küche gekauft. Das Auto hat meine Ex leider während der Ehe geschrottet. Da ich alleine für den Kredit unterschrieben habe, gehe ich mal davon aus, das ich schlicht Pech habe. Kann ich denn trotzdem den Kredit, den ICH Unterschrieben hab, der aber gemeinsam genutzt wurde, anrechnen lassen???

Gruß
TH

PS: mit meiner Ex hab ich schon über Jahre hin kein Kontakt mehr...ebenso wie mit meiner Kleinen. Selbst auf Anfragen beim Einwohnermeldeamt bekomme ich keine Auskunft. Lediglich Post zur Zahlung des Kindesunterhalt, ist der einzige Kontakt...traurig aber wahr.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@corsa

Welche Anfragen beim Einwohnermeldeamt meinst Du?

Normaler Weise hast Du ein Recht von denen zu erfahren, wo Dein Kind derzeit lebt.

LG beijing

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"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

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#17
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo corsa,

dass der Kredit dir einkommensmindernd angerechnet wird, wag ich mal zu bezweifeln, denn wie du selbst schon sagst, stammt er aus der Zeit vor der Ehe und du bist alleiniger Kreditnehmer.

Was den Umgang mit deiner Tochter an geht, was hast du bisher unternommen, um Umgang herzustellen?

Du und das Kind, ihr habt ein RECHT auf Umgang miteinander.

Gebe @beijing recht, du hast Anspruch auf Auskunft über den Aufenthaltsort deiner Tochter, wenn es keine schwerwiegenden Gründe gibt, die dagegen sprechen.

Hast du noch GSR mit der KM für die Tochter?


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
corsa08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja also, nachdem wir uns getrennt haben habe ich alle 14 Tage mit meiner kleinen das Wochenende verbracht. Dann gabs mal wieder knatsch so nach dem Motto, ich bin nicht pünktlich, ich bin nicht richtig für das Kind, also der falsche Umgang. Dann ging es irgendwann los, das in meinem Wochenende wieder mal was anstand, u.s.w.
Irgendwann ist dann meine Ex weggezogen und ich konnte die Adresse durch Zufall ausmachen. Jetzt ist sie seit 2006 gänzlich für mich von der Bildfläche verschwunden. Mit ihr meine kleine auch. Über das Jugendamt wollte ich den Kontakt wieder herstellen, dort war man aber seither nicht mehr gut auf mich zu sprechen. Warum, weshalb, wieso...keine Ahnung. Man ist seitens des Jugendamt mir nicht Auskunftsverpflichtend. So die Aussage der netten Dame.

Ja, mit Anwalt kann ich nicht drohen. Kein Geld. Muß noch Familie versorgen.
Naja, ich denk mal, das ich entgegen den anderen Väter ein zahlender Kindesunterhaltspflichtiger bin, mit dem faden Beigeschmack, das ich meine kleine wohl in der nächsten Zeit nicht sehen werde.

Gruß
TH

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo corsa,

ein wenig unmotiviert klingt das schon :(

Keine Geld ... wenn du bedürftig bist, dann kannst du beim örtlichen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, Kostenpunkt 10 €.

Damit kannst du einen Anwalt deiner Wahl zwecks Beratung in dieser Angelegenheit aufsuchen.

Den solltest du dir aber gut aussuchen, denn eine nachträglich *Umentscheidung* auf Staatskosten ist ausgeschlossen.

Das Jugendamt ist schlecht auf dich zu sprechen ... nachfragen!

Wie lange ist das her, was waren die Umstände?

Im Zweifelsfall kannst du das Familiengericht bemühen, um dein Umgangsrecht zu realisieren.

Dafür könntest du unter Umständen PKH erhalten.

Allerdings wäre dieses Vorgehen nur sinnbringend, wenn du tatsächlich entschlossen bist, deine Tochter wieder zu sehen.

Und selbst wenn dir ein Umgangsrecht zugesprochen wird, würde es wohl darauf hinaus laufen, dass dieser langsam angebahnt würde, da du dein Kind wohl schon eine längere Zeit nicht gesehen hast.

Ein langer Weg, der Kraft und Geduld erfordern würde.

Ob dir die *Investition* als lohnenswert erscheint, kannst allerdings nur du selbst entscheiden ...

Nix für Ungut, aber aus reiner Unwissenheit über die Möglichkeiten auf den Kontakt zum geliebten Kind verzichten zu müssen zu glauben, braucht kein Problem zu sein :)


Grüße

-- Editiert am 28.02.2009 19:35

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo nochmal!

Also übers Eiwohnermeldeamt bekommst Du Auskunft über die neue Anschrift Deines Kindes.
Wir mussten alle 3 Jahre neue Auskunft einholen, da alle 3 Jahre für die Lohnsteuerkartenstelle diese Auskunft nötig war.
Wobei ich sagen muss, dass es natürlich sehr erniedrigend ist, wenn ein KV plötzlich den Kinderfreibetrag nicht mehr hat und dann auf der Lonsteuerkartenstelle zu erfahren bekommt, dass sein Kind nicht mehr an seinem alten Wohnort lebt und der KV nunmehr verpflichtet ist alle 3 Jahre eine steuerliche Lebensbescheinigung des Kindes nachzuweisen.

LG beijing

-----------------
"Kinder sind Engel, deren Flügel in dem gleichen Maße schrumpfen, wie ihre Füße wachsen."

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
corsa08
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo beijing,
genau das war der Punkt. Lohnsteuerkarte.

@Haselstrauch,
Hört sich gut an und macht mir Hoffnung. Werd das mit dem Beratungsschein mal in Angriff nehmen.

Ja, zum Jugendamt. Ist eine längere Geschichte.
Nach der Trennung habe ich Unterhalt für meine kleine bezahlt. Es hat ca drei Monate gedauert, da hat mich das Jugendamt angeschrieben und mit mitgeteilt, das ich doch den Kindesunterhalt zahlen soll. Darauf hin bin ich zum JA und hab meine Kontoauszüge vorgelegt und bewiesen, das ich bezahlt habe. Soweit so gut. Drei Monate später, das selbe und wieder drei Monate weiter, das ganze noch mal. Darauf wurde mit dem JU vereinbart, das ich auf ein Konto im JU zahle und die das Geld weiterleiten. Ich bekam ein Schreiben mit Kontonummer und Verwendungszweck. Ein knappes halbes Jahr weiter, kam Post vom Gericht wegen nicht gezahltem Kindesunterhalt. Vor Gericht mußte ich beweisen, das ich die Zahlungen geleistet hab. Das konnte ich anhand meiner Kontoauszüge. Dabei stellte sich heraus, das der Verwendungszweck einen Zahlendreher hatte, dies aber von Seiten des JA passierte. Ich habe vor lauter Zorn und Ärger, den ich über das JU hatte (Fahrerei, Behördengänge Urlaub), der netten Dame vom JU gesagt, das sie ihren Schreibtisch mal aufräumen soll, bevor sie bei meinem anfängt. Tja, das war leider zuviel des guten. Jetzt hab ich nicht nur meine Ex sondern auch die netten Damen vom JA als gute Freunde gewonnen. Seit diesem Tag, war das JA auf mich nicht mehr gut zu sprechen. Deswegen auch keine Auskunft, wo meine kleine z.zt. wohnt. Und die Angaben brauch ich u.a.für die Lohnsteuerkarte.

Meine begründete Angst liegt darin, das meine Ex versucht mir das Kind zu entfremden. Ich habe bisher alle Schreiben aufgehoben, die zwischen JA, meiner EX und mir gelaufen sind. Villeicht will die kleine ja mal ihren Papa kennen lernen. Und wenn dann die Frage kommt, warum ich sie nie besucht habe, dann werd ich ihr alle Schreiben zeigen. Dann kann sie sich selber ein Bild von Papa und Mama machen

Hoffe, das die Lage jetzt verständlich wird.

Gruß
TH

1x Hilfreiche Antwort

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