Unterhaltsberechnung - Abfindung

13. April 2006 Thema abonnieren
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Leuchte
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Unterhaltsberechnung - Abfindung

Hallo,

kann mir jemand zu anrechenbaren Unterhaltsberechnung weiterhelfen?

Vorab einige Infos zur Vorgeschichte:

Laut BGB §1615L bin ich zu Unterhalt an meine Freundin verpflichtet, da wir ein gemeinsames Kind haben. Wir haben zu keiner Zeit einen gemeinsamen Haushalt geführt und waren auch nicht verheiratet. Unterhalt für meinen Sohn leiste ich.

Derzeit besitze ich ein eigenes Haus, für das ich monatlich derzeit 255,65€ abbezahle. Dieses Haus befindet sich zu über die Hälfte in Umbaumaßnahmen (Untergeschoß nicht bewohnbar, da Rohbau;) Im Anschluß würde eigentlich das Obergeschoß saniert werden. Das wird sich nun durch die Unterhaltsleistung erledigt haben, da ich somit den zweiten Kredit nicht mehr abbezahlen könnte.

Nun meine Frage:

1.) Laut BGH Urteil BGH XII 2R 63/00 wird der Mietwert einer eigenen Immobilie nicht mehr als Einkommen angerechnet (seit 2005/2006). Entspricht dies der Richtigkeit?


Im Oktober vergangenen Jahres wurde ich von meinen Arbeitgeber gekündigt. Nun soll die komplette Abfindung als Einkommen für die nächsten 12 Monate angerechnet werden (pro Monat= Abfindung/12). Das bedeutet, daß die komplette Abfindung an meine ehemalige Freundin fließt. Dieses Geld habe ich bereits anteilig in ein Auto investieret, da ich zuvor im Außendienst tätig gewesen bin und das Firmenfahrzeug abgeben musste. Schließlich soll die Abfindung als Ausgleich zum Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundene finanziellen Nachteile dienen, oder nicht?
Für das Auto habe ich einen Kredit aufgenommen, da die Abfindung natürlich nicht ausreichte (wäre ja schön gewesen).
Der Richter möchte zudem nur 2/3 der Kredithöhe anerkennen mit der Begründung es müsse kein Fahrzeug für 9.000€ sein. Meine Ex fährt ebenfalls ein Fahrzeug für 9.000€.

2.) Ist es Richtig, dass meine Abfindung durch die Kündigung komplett als Einkommen für die nächsten 12 Monate (bis Februar2007) und somit obendrauf zum Arbeitslosengeld angerechnet wird?


3.) Können Schenkungen noch Nachträglich als geleisteten Unterhalt angerechnet werden (Kinderschlafzimmer, Laufgitter, Kinderwaagen…)?

4.) Werden alle Ausgaben wie für Versicherungen, Hausnebenkosten, Steuern usw. unter den 5% für berufsbedingte Aufwendungen abgetan? Dies hat mit dem Beruf doch nichts zu tun?

5.) Werden die Kosten für einen Vergleich gegeneinander aufgehoben, oder trägt der Kläger (Klägerin) die Kosten hierfür?

6.) Liegt der Selbstbehalt für Arbeitslose automatisch um den geminderten Betrag von 770€?

7. Liegt das Widerrufsrecht bei 3 Wochen ab Verhandlungstermin oder ab Zustellung per Post?

Viele Fragen, ich weiß, aber vielleicht kann mir der Eine oder Andere von euch eine Frage hierzu beantworten.


Schon mal Danke für die Hilfe und frohe Ostern,

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

wie alt ist euer Kind?
Selbstständig oder Nichtselbstständig?
Vorheriger Verdienst? Jetziger?

Wieso fließt die komplette Abfindung an die ehemalige Freundin?

Gruss Stern

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#2
 Von 
guest123-977
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Lehrling
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#3
 Von 
Leuchte
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Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

Danke Reike.
Hast Du zu der ersten Frage zum Wohnvorteil auch noch einen Tipp für mich?

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#4
 Von 
guest123-977
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Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#5
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

Ja, aber die Abfindung soll als Einkommen für die nächsten 12 Monate angerechnet werden. Das heist, hiervon bleibt nichts mehr übrig.
Außerdem ist das Geld bereits umgehend in ein Gebrauchtwagen geflossen, also nicht mehr verfügbar. Durch den Verlust des Arbeitsplatzes war dies unbedingt erforderlich um eine neue Arbeitsstelle (Bewerbungen etc.) zu finden und um meinen Sohn abholen zu können.
Durch die komplette Anrechnung der Abfindung habe ich somit keinen Ausgleich zum Verlust des Arbeistplatzes erhalten.

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#6
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
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#7
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

es gab bereits ein erstes Vergleichsgesräch mit dem Richter. Die drei Wochen frist läuft morgen ab. Die Abfindung wurde von der Anwältin im Gespräch mit dem Richter leider angefragt. Da kann ich schließlich keine Falschangaben machen.
Eine Titulierung zum Kindesunterhalt liegt wohl vor, da ich die Vaterschaft anerkannt habe.

Der Unterhalt für die Mutter (Ex- Freundin) wird in Kürze entschieden.

Zu den Zahlen:
Für den Monat Januar 2006 soll ich 635,00€
und für die darauffolgenden Monate ab Februar 2006 515,00€ bis einschließlich Januar 2007 bezahlen.
Danach monatlich 170,00€, wobei eine Neuberechnung erfolgen sollte, falls ich bis dahin keine neue Arbeit finde und Arbeitslosengeld 2 erhalten würde.

Ich könnte auch weitere Zahlen zur Berechnung offenlegen!

Danke!

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#8
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#9
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

tja, da war ich wohl selber schuld. Aber die Abfindung war ja nur ein Teil des KFZ- Kaufpreises. Das die Abfindung als Unterhalt berechnet wird konnte ich nicht ahnen. Eine Rechtsberatung hatte ich zu diesem Zeitpunkt auch nicht.

Danke Dir vielmals!

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#10
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#11
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

ja, mache ich gerne Reike.
Mir sind da noch einige Fragen eingefallen.

Der Richter möchte nur 2/3 des Autokredits (170€ von 250€) ab den Monat Februar 2006 anerkennen, mit der Begründung "es hätte ja auch ein Auto für 1800€ sein können".

Für Januar 2006 (noch Firmenfahrzeug) möchte der Richter sogar 120€ als geldwerten Vorteil sozusagen als anrechenbare Einkünfte hinzurechnen.
Ist das i.O.

Zur Krankenvericherung (gesetzlich) möchte mir der Richter ebnenfalls 58€ als anrechenbare Einküfte anrechnen wegen der 1% Fahrzeugversteuerung und der angeblichen damit verbunden Vorteile gegenüber der Krankenkasse.

Ist der Exmann von Ihr ebenfalls zum Unterhalt verpflichtet, nach §1570 zu §1615.

Ach ja, und dann war da noch die Geburt unseres Sohnes, zu dem Süßen ich auch voll und ganz stehe. Von der Mutter war alles nur inszeniert, sozusagen ein Kind als Druckmittel und zur stärkeren Bindung (Hochzeit...finanzielle Absicherung...). Hat leider nicht auf diesem Wege klappen sollen. Noch ist nichts zu spät, aber kann man da rechtlich überhaupt als Mann etwas machen? Schließlich gehören zwei zu einer Familienplanung und nicht nur einer ganz eigenmächtig und vorsätzlich den Partner zu übergehen. Schließlich war dies bereits das zweite mal!

Nun kommt mir die Überlegung, daß ich den kleinen zu mir nehmen könnte, da die Mutter von Ihrem Arbeitgeber gefragt wurde, die Arbeit wieder aufzunehmen. Bei mir hat sich leider noch nichts ergeben. Sieht nicht so toll aus. Einzelheiten müsste ich klar mit meiner Ex besprechen. Denke aber auf Ablehnung zu stoßen.

Welche wichtigen Einkünfte wären von der Mutter anrechenbar: Erziehungsgeld, Kindergeld, Mutterschaftsgeld, Ehegattenunterhalt vom geschiedenen Ehegatten etc.


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#12
 Von 
guest123-977
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Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#13
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

jo, n8.

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#14
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

würde ein Bausparvertrag bei dem die nächsten Jahre noch eingezahlt werden muß, Vor- oder Nachteilig bei der Unterhaltsberechnung anzusehen?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-977
Status:
Lehrling
(1415 Beiträge, 452x hilfreich)

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#16
 Von 
Leuchte
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 17x hilfreich)

Hi,
hab' da noch 'was zu anrechenbaren Unterhalt gefunden. Nicht, daß ich mich davor drücken möchte, nur muß ich auch zusehen wo ich bleibe und wie es weitergeht.

Können nachgewiesene Aufwendungen für die Instandsetzung des eigenen Hauses auf die Unterhaltsberechnung angerechnet werden?
Habe eine neue Heizungsanlage installieren lassen und die Rechnung beträgt mehrere tausend Euro.
Würden darüber hinaus weitere Investitionen für die Fortsetzung eines Umbaus oder nur Instandsetzungsinvestitionen berücksichtigt werden?.

Danke und Grüße

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