Hallo allerseits,
hat jemand von Euch Erfahrung bei der Kindesunterhaltsberechnung und der Anrechnung der Einkommenssteuerrückerstattung?
Kind 18, Unterhalt wird am Einkommen beider Eltern ermittelt, alles korrekt.
Mutter neu verheiratet, verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben! Vater LK 1, keine Freibeträge oder ähnliches eingetragen, nicht verpflichtet eine Einkommenssteuererklärung abzugeben!
Dadurch das der Vater für die Unterhaltsberechnung keinen Einkommenssteuerbescheid vorlegt, wird die Einkommenssteuerrückerstattung bei der Mutter auch nicht berücksichtigt.
Es ist ja nicht mal die Steuergruppenkonstellation bekannt, 4/4 oder 3/5 ersichtlich.
Ungleichgerechtstellung, der eine erziehlt dieses zuzätzliche Einkommen, der andere nicht, weil Niedrigeinkommen.
-- Editiert von WilPa am 11.03.2018 20:36
Unterhaltsberechnung Anrechnung Einkommensrückerststattung
11. März 2018
Thema abonnieren
Frage vom 11. März 2018 | 20:32
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 12x hilfreich)
Unterhaltsberechnung Anrechnung Einkommensrückerststattung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. März 2018 | 21:28
Von
Status: Unbeschreiblich (47588 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Dadurch das der Vater für die Unterhaltsberechnung keinen Einkommenssteuerbescheid vorlegt, wird die Einkommenssteuerrückerstattung bei der Mutter auch nicht berücksichtigt.
Wer sagt das?
#2
Antwort vom 12. März 2018 | 19:52
Von
Status: Beginner (86 Beiträge, 12x hilfreich)
Das Jugendamt.
Zitat:Bzgl. der Berücksichtigung der Steuererstattung der Kindesmutter, wurde Ihnen die Rechtsauffassung des hiesigen Jugendamtes bereits im telefonischen Gespräch vom 22.09.2016 mitgeteilt. Im Sinne der Gleichbehandlung beider Elternteile kann eine Steuererstattung nur berücksichtigt werden, wenn beide Elternteile eine solche zu verzeichnen haben. Sie haben im Rahmen der Berechnung keinen aktuellen Steuerbescheid eingereicht und auch nicht mitgeteilt, ob Sie eine Steuererklärung machen oder nicht. Die Steuererstattung der Mutter wird nur berücksichtigt, wenn Sie ebenfalls Ihre Steuererklärung einreichen.
-- Editiert von WilPa am 12.03.2018 20:04
Und jetzt?
Schon
267.680
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
56 Antworten
-
4 Antworten
-
17 Antworten