Hallo Zusammen,
es geht in diesem Beispiel um Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt bei nicht verheirateten Personen.
Bei der Berechnung des Einkommens bei Selbstständigen bzgl. der Unterhaltshöhe wird anscheinend üblicherweise der Durchschnitt der letzten 3 Jahre verwendet.
Beispiel:
Für Unterhaltsberechnung 2021 werden die Jahre 2018,2019 u. 2020 herangezogen.
Was ist jetzt aber wenn 2021 deutlich mehr oder deutlich weniger verdient wird?
Wird dann Unterhalt nachgezahlt bzw. zurückerstattet?
Oder fließt der Gewinn/Verlust von 2021 dann erst in die Unterhaltsberechnung für 2022 ein?
Vielen Dank schon einmal
-- Editiert von pa505991-41 am 24.12.2020 10:22
Unterhaltsberechnung Jahre Selbstständig
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Du, ich versuche mal, das System zu erklären. Die letzten 12 Monate bei Angestellten, die letzten 36 Monate bei Selbständigen werden heran gezogen, um eine einigermaßen zuverlässige Basis für die Berechnung von Unterhalt zu haben. Verdienstspitzen nach oben oder unten sollen damit abgepuffert werden. Es gibt natürlich Ausnahmen: etwa wenn absehbar ist, dass sich das Einkommen des Pflichtigen gravierend verändert und absehbar auch so bleibt.
wirdwerden
Hallo wirdwerden,
danke für deine Antwort.
Soweit ist mir das Ganze bekannt. Mir geht es aber um folgende Fragen:
Was ist jetzt aber wenn 2021 mehr oder weniger verdient wird als im vorherigen 3-Jahres-Schnitt?
Wird dann Unterhalt nachgezahlt bzw. zurückerstattet?
Oder fließt der Gewinn/Verlust von 2021 dann in den neuen 3-Jahres-Schnitt der Unterhaltsberechnung für 2022 ein?
Wird es also wie bei einer Steuervorauszahlung geschätzt und am Ende genau nachgerechnet oder bleibt es so und wird für das nächste Jahr dementsprechend abgeändert?
-- Editiert von pa505991-41 am 24.12.2020 12:33
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Nein.ZitatWird dann Unterhalt nachgezahlt bzw. zurückerstattet? :
Ja, wenn es in 2022 denn eine neue Berechnung gibt.ZitatOder fließt der Gewinn/Verlust von 2021 dann in den neuen 3-Jahres-Schnitt der Unterhaltsberechnung für 2022 ein? :
Alle zwei Jahre ist nur das Recht aber keine Pflicht.
Und aus der Praxis: gravierende Einkommenseinbußen müssen im Zweifel gut erklärt werden, da Selbstständige vielfältige Möglichkeiten haben ihre Einkommenshöhe zu gestalten.
Nicht alle davon sind unterhaltskonform.
Berry
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