Hallo zusammen
folgender Fall:
Kindsvater Nettoeink:1450,00
Ehefrau Einkommen :0000,00
1.Kind 10 Jahre alt lebt beim KV+Ehefrau
Miete :570,00
Aus der vorhergehenden Beziehung Unterhaltsberechtigtes Kind 13 Jahre alt
wie viel Unterhalt bekommt das Unterhaltsberechtige Kind?
liegt hier ein Mangelfall vor?
Unterhaltsberechnung Kind - liegt hier ein Mangelfall vor?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Hallo Quitschi,
einen Mangelfall vermag ich nicht zu erkennen.
Ist das Einkommen bereinigt?
Inkl. Weihnachts-, Urlaubsgeld und Steuerrückerstattung?
1450 = Stufe 1 DDT, Zahlbetrag KInd 13 Jahre: 288, Kind 10 Jahre: 245€.
1450 - 288 - 245 = 917€, SB bleibt gewahrt.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
--- editiert vom Admin
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Hi Camper,
die erhöhten Wohnkosten für das eheliche Kind sind im KU inklusive.
Und die Ehefrau müsste eben ALG2 beantragen, wenn`s für sie nicht reicht...
Oder arbeiten, mit einem 10-jährigen Kind sollte das machbar sein.:)
Grüßle
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--- editiert vom Admin
Das versteh ich nicht die Familie ist ja dann zum scheitern verurteilt. Wenn ich das richtig rechne bleibt der Familie
1162.-€ abzüglich Miete 570,00 Strom 90,00 Telefon 40,00(um nur das nötigste zu rechnen)
Bleibt 462.- für eine 3 köpfige Familie zum Leben
Das sind ca 100.- in der Woche für Essen, trinken,Auto,Kleidung,Schulsachen uvm für 3 Personen
Die Ehefrau bekommt keine Hilfe da die Wohnung zu teuer ist laut der Arge da der KV aber im Inso ist erschwert sich eine günstigere Wohnungssuche.
Rattenschwanz ich hör dich jauchzen
-- Editiert von quitschi32 am 02.04.2008 08:20:12
@Camper,
du vergisst das Kindergeld:
245 + 154 = 399€
Für das 13-jährige Kind müssen 288€ + KG auch reichen.
Grüßle
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UPPPSS ja 150.- KG
Wohngeld wurde beantragt hihi 2,15 da es aber zu wenig ist für den Aufwand wird kein Wohngeld genehmigt.
Find das super die KM hat ein Nettoeinkommen von 2000.- plus Unterhalt und Kindergeld (Kind ist natürlich auf ihrer Lohnsteuerkarte der Ehemann hat ein Nettoe. von 2200.- da lässt es sich leben.
@Camper,
quote:
In einem Deipersonenhaushalt darf man locker von 660,00 € Warmmiete ausgehen.
Na eben nicht:
quote:
Die Ehefrau bekommt keine Hilfe da die Wohnung zu teuer ist laut der Arge
Mal ganz reell gesehen:
Auch in einer *Intakt-Familie* mit zwei Kindern würde das Einkommen nicht reichen.
Da kann ein geringfügiger oder Teilzeit-Job wahre Wunder bewirken.:)
Trotzdem:
quote:
Glaubst Du allen ernstes, dass ein Kind da mit 179,00 € auskommt?
Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Kind mit 399€ auskommt... wenn es denn denn muss und man eben humane Wohnkosten hat.
Grüßle
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-- Editiert von Schwesterchen am 02.04.2008 08:34:11
--- editiert vom Admin
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@ Camper,
Quitschi hat ja ALG2 beantragt und das wurde wegen überhöhter Wohnkosten abgelehnt.
Vielleicht wohnt sie in einer Gegend, in der die Mieten billiger sind oder aber die Wohnung ist zu groß?
Ist mein Vorschlag nach einem Job denn so abstrus, dass der nicht in Betracht gezogen werden kann oder ist Arbeit für Ehefrauen total aus der Mode gekommen?:(
Grüßle
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Nochmal Camper:
Wir wissen nicht, wo und wie groß Quitschi wohnt.
Wir wissen auch nicht, wann sie ihren Antrag gestellt hat, wer weiß, wie lange das schon her ist...
Wir wissen nur, dass ALG2 wegen überhöhten Wohnkosten abgelehnt wurde.
Und noch einmal:
Ist Arbeit verwerflich, eine Krankheit oder warum ist das denn kein Thema?
Die andere KM arbeitet schließlich auch...
Grüßle
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Ja der Job hmmm keine schlechte sache wenn das machbar ist einen Hort gibt es bei uns nicht eine Ganztagsschule auch nicht so nun kommt die Jobsuche
SIND SIE FLEXIBEL
naja wie eine Mutter halt flexibel sein kann mit einem 10 jährigen Kind
SIND SIE MOBIL
Nein da nur ein Auto angemeldet sein darf wegen der Insolvenz ( Steuerschulden neue Regelung der Zulassungsstellen sind Schulden aus einer Insolvenz vorhanden darf der Schuldner solange die Inso läuft keinen PKW anmelden)
So nun finde mal einen Arbeitgeber
--- editiert vom Admin
@Quitschi,
ich schreibe hier nicht von einem Ganztags-Job.
Wenn du nur einen Geringfügigen ausüben würdest sähe euer Leben anders aus.
Das kann man abends, am Wochenende...
Auch in *intakten* Familien reicht meist ein Gehalt nicht aus.
Grüßle
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--- editiert vom Admin
Danke Haselchen,
dachte schon, ich stünde alleine mit meinen bizarren Vorschlägen da.:)
@Camper,
jetzt wirst du aber so richtig humorig:
quote:
Aber Ihre Arbeit dient dann ausschließlich dazu, ihre Kosten zu decken
Wow! Sooo hab ich das ja noch nie gesehen

quote:
Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, für das Kind von KV und KM 1 aufzukommen.
Wer schreibt, dass sie das muss?
KV deckt mit seinem Einkommen den Bedarf für seine beiden Kinder und für sich, sein SB bleibt gewahrt.
KM2 kann ihren Bedarf selbst decken, das hat das neue Unterhaltsrecht so vorgesehen.
Grüßle
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KM 2 würde gerne arbeiten jedoch das finden erschwert sich sehr im Verkauf muss man flexibel sein was nicht geht da der KV unrgelmässige Arbeitszeiten hat und auch niemand da ist der sich um das Kind kümmern kann.
ALG 2 wurde erst vor 3 Monaten beantragt also neuster stand
Die Wohnung hat 78 qm kalt kostet die Wohnung 480.- sind 6,15 auf den qm
Und man beachte immer noch die laufende Inso wenn die Mutter arbeitet fällt der KV automatisch in eine andere Pfändungstabelle gleicht sich also fast aus wenn man die zusätzlichen Kosten berücksichtigt.( Bei einer geringfügigen Beschäftigung)
-- Editiert von quitschi32 am 02.04.2008 09:17:04
--- editiert vom Admin
Hallo quitschi,
wenn dein Mann in PI ist hat er so oder so nur einen bestimmten Betrag über den er verfügen darf. Der Rest wird nämlich gleich an die Gläubiger abgeführt.
Aber was hindert dich daran arbeiten zu gehen. Es redet hier ja keiner von einem Vollzeitjob. Minijob, halbtags, das wäre ohne weiteres möglich. Ein 10 Jähriges Kind kann auch schon mal kurzfristig ohne Betreuung bleiben.
Und Vormittags ist ja auch Schule... da hättest du dann Zeit ohne Ende.
Ein Auto könnt ihr auch haben, es darf nur nicht auf den Namen deines Mannes laufen sondern über deinen.
Für mich stellt sich hier eigendlich nur Neid raus, schließlich verdient die KM 2000€ und der LG 2200€......
Aber die Arbeiten auch beide Vollzeit dafür.
@Camper,
quote:
Der notwendige Selbstbehalt des KV muss aber schon aufgrund der erhöhten Wohnkosten schon erhöht werden.
Himmel... warum denn?
ER wohnt doch familienrechtlich nicht überhöht.
Seine Wohnkosten sind im SB enthalten, immerhin 360€.
Die Wohnkosten des Kindes sind im KU enthalten und wenn man 570€ Warmmiete nimmt, beträgt der Anteil des Kindes 190€. Verbleiben vom KU + KG 399 - 190 = 209€ für die Lebenshaltungskosten des Kindes.
Und schon sind die Wohnkosten fast gedeckt und das nur von zwei Personen...:)
Verbleiben nur noch Lebenskosten für KM2.
Sehe ich nur zwei Möglichkeiten, wenn die ARGE nicht zahlt:
Arbeiten oder aber ganz schrecklich sparsam leben.
Grüßle
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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."
Habt ihr euch schon mal realistisch umgesehen arbeitsmässig für eine KM.Oh sie sind fast 40 und ein schulpflichtiges Kind wer kümmert sich den in den Ferien um das Kind und wenn es krank ist tut uns leid wir haben uns für jemand anderen entschieden.Da kann ich euch locker 40 Absagen vorlegen.
Wie vorher schon erwähnt flexibilität ist voraussetzung.Aber wo ist die gegeben wenn KM die Aufsichtspflicht nicht verletzen will.
Sorry aber die Jobs wo man nur vormittags arbeitet findet man nicht grad mal um die Ecke.
@henriette68
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Ein Auto könnt ihr auch haben, es darf nur nicht auf den Namen deines Mannes laufen sondern über deinen.
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Nein da kann sie nicht da sie auch in der Inso ist.Und nur ein Auto pro Haushalt nach langem hin und her mit der Zulassungsstelle genehmigt wurde.
-- Editiert von quitschi32 am 02.04.2008 09:36:53
--- editiert vom Admin
Ach ja mit NEID hat das ganze nichts zu tun alle 2 Wochen könnte sie uns besuchen möchte aber nur an Ostern,Weihnachten und nach ihrem Geburtstag kommen.
Da kann man sich ja Geschenke abholen und wenn es nicht das ist was sie sich wünscht (wird schriftlich vorher von KM1 mitgeteilt) dann bekommt KV kommentare zuhören wie "Ach mehr bin ich dir wohl nicht wert" oder "Die Mama hat dir doch geschrieben was ich mir wünsche und sie hat gesagt du sollst dich daran halten"
Also sorry es sind nicht immer die KV wo habgierig sind.
Spontane Frage: Warum lässt sich KV von KM und Kind so auf der Nase rumtanzen?? Wenn das Kind den Papa am Wert der Geschenke misst, ist es allerhöchste Zeit, die Reißleine zu ziehen. Sich über das Verhalten von KM und Kind zu beschweren ist leicht, aber es gehört auch immer einer dazu, der so mit sich umgehen lässt.
Im Übrigen hat der Umgang nix mit dem Unterhalt zu tun.
Grüße
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