Unterhaltsberechnung / Zahlung bei Volljährigkeit

19. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
frank48653
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsberechnung / Zahlung bei Volljährigkeit

Hallo,
da meine Tochter nächsten Monat 18 Jahre alt wird, möchte ich gern wissen, wie dann der Unterhalt berechnet wird.
Sie lebt bei ihrer Mutter, die Harz IV bekommt. Meine Tochter geht noch zur Schule, ab Sommer 10 Klasse Hauptschule.
Bisher habe ich an ihre Mutter gezahlt, nach Düsseldorfer Tabelle. Kann ich weiter an ihre Mutter zahlen? Wird der Unterhalt bei Volljährigkeit anders berechnet?
Ihre Mutter muss dann doch genauso für den Unterhalt sorgen,
oder?
Danke

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-- Editiert am 19.06.2011 19:27

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

frank48653 hallo,
die Frage zum Unterhaltstitel ist ausschlaggebend für den weiteren Verlauf.


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"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
frank48653
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
für meine Tochter zu zahlen ist nicht das Problem.
Allerdings immer alleine für den ganzen Unterhalt aufzukommen schon.
Meine Ex bekommt Harz IV und hat somit kein Geld für Unterhalstleistungen, auch wenn sie Bar-Unterhalts pflichtig ist....
Einen Unterhalsttitel gibt es nicht, nur gegenüber dem Sozialamt, das früher den Unterhalt direkt kassiert hat.
Dies ist schon länger nicht so, und wir haben uns so auf die entsprechende Unterhalszahlung nach Düsseldorfer Tabelle geeinigt.
Wenn ich ab nächsten Monat nach der entsprechenden Stufe der Tabelle bezahle passt also alles, oder?
Entsprechende Stufe minus halbes Kindergeld ist dann OK?
Danke.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wenn ich ab nächsten Monat nach der entsprechenden Stufe der Tabelle bezahle passt also alles, oder?
Entsprechende Stufe minus halbes Kindergeld ist dann OK?
Da die Mutter nicht leistungsfähig ist, kannst du das komplette Kindergeld abziehen.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
frank48653
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ja sie weiss das sie sich eine Arbeit suche muss.
Sie muss das ja auch gegenüber dem Amt nachweisen,
hat aber trotzdem keine Arbeit. Warum auch immmer.....
Ich habe ungefähr 2000 Euro netto.
Wenn ich das ganze Kindergeld abziehen kann, dann muss ich ja weniger bezahlen wie bisher (420 Euro).


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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Wenn ich das ganze Kindergeld abziehen kann, dann muss ich ja weniger bezahlen wie bisher (420 Euro).
Richtig.

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"gruß azrael"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
frank48653
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Wie ich in der Tabelle sehe, wäre der Unterschied nur 15 Euro, werde also den Betrag so lassen. Wird mich ja nicht ruinieren. Obwohl das ja als Familieneinkommen auf Harz IV angerechnet wird und in der Abrechnung vom Amt abgezogen wird.
Eigentlich Schade....

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