Unterhaltsberechnung bei 18 jährigen Kind

28. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhaltsberechnung bei 18 jährigen Kind

Mein Mann hat 2 Töchter aus 1. Ehe und mit mir gemeinsam 2 Söhne. Die beiden Töchter sind 15 1/2 und seit jetzt 18 Jahre. Unsere beiden Söhne sind in der Stufe 2.

Die Ex von meinem Mann ist immer der Meinung, dass Sie finazielle zu kurz kommt, sie ja nur fordert was ihr zusteht. Rechte hat mein Mann allerdings keine. Da sie ja recht geldgierig ist - kommt bei jeder Kleinigkeit und will das mein Mann die Hälfte dazu zahlte ansonsten könnten die Kinder nicht an z. B. mit in die Sportwoche in der Schule - will sie natürlich jetzt auch mehr Unterhalt.

Seine große Tochter ist zwischenzeitlich fertig mit der Schule. Macht eine schulische Ausbildung. Bekommt dafür auch Bafög. Die Schule geht 2 Jahre und dann noch ein 1/2 Jahr Praktikum und sie hat ein komplett abgeschlossene Ausbildung und kann sofort in den Beruf starten.

Wer kann mir sagen, wie der Unterhalt jetzt berechnet wird. Müssen nicht erst die drei Kinder mit dem für die Gehaltsklasse des Vaters vollen Unterhaltsbeträge berechnet werden? Bei dem volljährigen Kind, wird da von der lt. Düsseldorfer Tabelle gemeinsamen Gesamtgehalt anstehenden Unterhalt das volle Kindergeld und dann der Bafög abgezogen werden? Das Ergebnis wird dann prozentual auf die Eltern verteilt?

Die Ex von meinem Mann hat den Unterhalt für die 3 anderen Kinder nach der untersten Gruppe gerechnet. Dem Unterhaltsanspruch für ihre große normal dann das Geld für die Schule und Zugkarte dazugezähtl und davon dann das Kindergeld und das Bafög abgezogen. Kann doch nicht sein, oder?

Wer kann mir sagen, wie die minderjährigen Kinder korrekt berechnet und das volljährige berechnet wird.

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12 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ab Volljährigkeit ändert sich so einiges:

Guck mal hier

Ist der Mutter bekannt, dass sie auch zu Barunterhalt verpflichtet ist?

quote:
Müssen nicht erst die drei Kinder mit dem für die Gehaltsklasse des Vaters vollen Unterhaltsbeträge berechnet werden?


So ist das! Und dann ggf. du, falls du deinen Bedarf nicht alleine decken könntest.
Der Selbstbehalt deines Mannes liegt bei 1100€.
Erst im dritten Rang folgt die volljährige Tochter.

Bafög und Kindergeld wird voll angerechnet. Die Zugkarte wäre zu berücksichtigen.

quote:
Die Ex von meinem Mann hat den Unterhalt für die 3 anderen Kinder nach der untersten Gruppe gerechnet.


Sehr zuvorkommend von eurer Ex, dass sie euch die Berechnung abnimmt.:)
Ansprechpartner für euch ist aber die Tochter!
Habt ihr eigentlich die Einkommensnachweise der Mutter vorliegen? Die würde ich bei einer solch engagierten Mutter zuerst anfordern...

Titel gibts keinen?

Grüßle




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Titel gibt es natürlich. Aber die sind mit einem Festbetrag vom der letzten Düsseldorfer Tabelle aus 2009 über je 295 €. Diese sind also nicht dynamisch und erhöhen sich daher nicht automatisch, sonder die KM muß dies beantragen. In der Vergangenheit jedes mal wenn sie sich geändert hat.

Bisher haben wir uns ja auch immer so geeinig. Jetzt haben wir aber das Gefühl, dass Sie uns über den Tisch ziehen will.

Hat zuerst behauptet die Ausbildung der Tochter würde zu den privilierten Kindern zählen, so dass der volle Unterhalt anzurechnen ist. Dies wurde uns aber sowohl vom Jugendamt, als auch von unseren Anwalt - der derzeit im Urlaub ist - bestätigt.

Gewünscht war natürlich nicht, dass Sie uns die Berechnung abnimmt. Meinem Mann hat sie ja ihren Gehaltszettel verweigert, übrigens auch den Bafög-Vertrag und den Schulvertrag, so dass wir hier schon den weg über den Anwalt wählen mussten, um überhaupt zu erfahren, was sie verdient. Dieser hat Ihr natürlich - um unseren guten Willen zu demonstrieren - des Jahresverdienst meines Mannes aus 2009 geschickt. Damit ist sie sofort zu Jugendamt gerannt. Vorgelegt hat sie ihn dort allerdings nicht - mein Mann hat heute mit dem Sachbearbeiter telefoniert - sondern ihm nur die Beträge genannt. Auch die von der Schule und Bahncard. Auf Grund der mündlichen Angaben hat er das dann berechnet.

Hierbei hat er allerdings die unterste Gehaltsklasse zu Grunde gelegt, obwohl mein Mann ca. 2.200 € im Jahr 2009 durchschnittlich verdient hat. Damit währen die Kinder in der Gehaltsklasse 3. Die Beträge würde ich wie folgt verstehen

Tochter 15 1/2 377,00 €
unser Sohn 10 306,00 €
unser Sohn 8 293,50 €

Währen dann zusammen 976,50 €. Bei dem Selbstbehalt meines Mannes von 1.100 € würden dann noch 223,50 € zum verteilen anstehen. Sie legt die beträge nach Gehaltsklasse 1 zu Grunde währen zusammen 875 €.

Ich falle wohl nicht unter die Unterhaltspflicht meines Mannes, da ich Halbtags arbeite und ein Nettoeinkommen von ca. 1200 € habe. Bin auch der Meinung das damit mein Bedarf gedeckt ist. Will ja garnichts den Kindern vorenthalten, schliesslich sind sie ja seine Kinder. Wir wollen nur nicht immer der Goldesel sein. Die hat ihr Haus mit unserem Geld abgezahlt, hat noch eine LP der ihr jeden Monat 800 € gibt (wissen wir aber nicht offiziell) und eine Mutter die ihr wohl auch noch zwischen 250 bis 350 € jeden Monat zahlen muß. Sie selbst verdiendte Duchrschnittlich im Jahr 2009 1445 €. Schlecht gehts Ihr wohl nicht. Kommen so auf ca. 3500 € im Jahr (inkl. KG).

Uns wird jetzt vorgeworfen, dass wir ja mehr zahlen könnten, da wir ja in "saus und braus" leben - haben es gewagt im Jahr 2009 1 Woche in ein Ferienhaus hier in Deutschland zu fahren (waren selbstversorger und hatten auch noch die Tochter 15 1/2 dabei) welches sie sich ja nicht leisten konnten. Sie geht aber jede woche schoppen und kauft nur Markenklamotten für sich und die Kinder. Aber ihr gehts ja so schlecht. In den Urlaub fahren sie auch gelegentlich. Meistens Städtereisen.

Bei dem Gespräch mit dem Jugendamt heute hat der Sachbearbeiter allerdings gesagt, dassdie Fahrtkosten zur Schule anzurechnen währen. Er rechnet dass so:

Unterhalt lt. Tabelle 586,00 €
hier hat er 5 % Werbekosten abgezogen
zzg. Fahrtkosten 155,00 €
zzgl. Schulkosten 198,00 €
Gesamt 939,00
abzgl. KG 184,00
abzgl. Bafög 212,00

Bedarf 543,00€

denn hat er dann prozentual ausgerechnet, mein Mann hat 62 % zu zahlen und ist somit auf diesen Kind Unterhalt von 337 € gekommen.

Wird das so gerechnet?

Muß Sie mir dann aber nicht au das Bafög und das Schulgeld belegen?

Danke für die Antwort.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ich fang mal an:

quote:
Titel gibt es natürlich


Bis über Volljährigkeit hinaus?
Wenn ja, gehört der abgeändert und es muss neu berechnet werden.
Solange das nicht passiert ist, könnte daraus vollstreckt werden.

quote:
Hierbei hat er allerdings die unterste Gehaltsklasse zu Grunde gelegt, obwohl mein Mann ca. 2.200 € im Jahr 2009 durchschnittlich verdient ha


Ist auch richtig. Dadurch, dass dein Mann vier Personen zu Unterhalt verpflichtet ist, die DDT von zweien ausgeht, rutscht dein Mann zwei Stufen runter.
Sind die 2200€ bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge...?
Inkl. Weihnachts-, Urlaubsgeld, Steuerrückerstattung?

Mal rein theoretisch:

Vater: 2200 - 3xKU 334, 272, 256.50 = 1337.50
Mutter: 1445
Zusammengerechnet wären das 2767€ und ergäbe einen Bedarf von 561€.

quote:
Unterhalt lt. Tabelle 586,00 €
hier hat er 5 % Werbekosten abgezogen
zzg. Fahrtkosten 155,00 €
zzgl. Schulkosten 198,00 €
Gesamt 939,00
abzgl. KG 184,00
abzgl. Bafög 212,00


Wie kann man das verstehen, dass vom Bedarf 5% abgezogen werden?
Nachzuprüfen wäre, ob es für die Fahrtkosten nicht eine Belastungsgrenze gibt.

Meine Rechnung würde bei diesen Zahlen so aussehen:

561 - 155 - 198 = 914€ - 184 - 212 = 518€

Vater: 1337- 1100 SB = 237
Mutter: 1445 - 1100 SB = 345 ergibt zusammen 582.
Vater: 237: 582 x 518 = 210€
Mutter: 345: 582 x 518 = 307€

oder so....:)

quote:
Muß Sie mir dann aber nicht au das Bafög und das Schulgeld belegen?

Natürlich! Auch die Fahrtkosten!

Grüßle






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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Also so ganz versteh ich des mit dem Unterhalt nicht.

Ob der Titel weiterhin gültig ist, wissen wir jetzt nicht, werden es aber am Montag beim Jugendamt gleich nachfragen. Mein Mann zahlt derzeit sowieso den im Titel vereinbarten Unterhalt weiter. Wollen ja keine riesen Nachzahlung bekommen - so dass hier wohl eine Vollstreckung nicht in Frage kommt. (Wobei wir das in der Vergangheit auch schon hatten, dass vollstreckt wurde, obwohl Unterhalt der Kinder gezahlt war).

Sein Gehalt ist natürlich nicht bereinigt. Urlaubs- und Weihnachtgeld sind enthalten, da wir ja immer eine komplette Jahresaufstellung von seinem Arbeitgeber vorlegen. Berufsbedingte Aufwendungen und Altersversorgung wurden nicht berücksichtigt. Steuerrückerstattungen haben wir nicht, da mein Mann noch einen 2. Job hat, hier ist der Gewinn auch bereits mit reingerechnet (der sehr gering ist).

Verstehen tun wir allerdings nicht, warum die Fahrkarte mit reingerechnet wird. Mein Mann war damals mit dabei, als ausgerechnet wurde, ob seine Tochter Bafög erhalten würde oder nicht (war nicht die entgültige Berechnung). Und damals wurde ihm und seiner Ex mitgeteilt, dass seine Ex die Fahrkarte am Ende des Jahres von der Steuer absetzen können und alles wiederbekommt bis auf 150 €. Warum wird die dann aber trotztdem angerechnet? Wir kriegen doch dann davon nichts zurück, da mein Mann sie wohl beim Unterhalt mit bezahlten muß, aber nur die Ex die Kosten absetzen kann. Ist das so? Und ist das dann gerecht, für ein Kind, was gegenüber seinem Vater nur Vorwürfe hat und ihn beschimpft?

Aber wenn deine Berechnung stimmt, sind wir unter dem, was wir jetzt zahlen. Wird die Ex von meinem Mann aber nicht glücklich machen, da sie ihn etwas hat unterschreiben lassen, dass er rückwirkend zum 01.01.2010 den abgeänderten Unterhalt zu zahlen hat. Gibt dann wahrscheinlich den nächsten Krieg.

Zumindes hast du mir jetzt etwas Hoffnung gemacht, dass es nicht zu teuer wird, Seine Ex hat am Anfrang ja mit 130 € mehr gehofft und jetzt mit 69 € - laut ihrer Aussage: das sollte doch zu schaffen sein.

Das ist ja schön, dass sie uns auch die Belege zeigen muss. Wir wissen nämlich, dass die Kosten der Schule 180 € sind und nicht 198 €. Das montl. Schulgeld beträgt 180 €, dann hat sie die Abschlussgebühr von 275 € dazugerechnet, Materialgeld 40 € pro Schuljahr und das Starterset Materialgeld 60 €. Hat das alles auf 2 Jahre hochgerechnet und kommt dann mtl. auf 198 €. Kann doch nicht korrekt sein. Im September hat Sie ja noch Unterhalt für ein minderjähriges Kind erhalten. Muß sie dann nicht die einmalige Abschlußgebühr und das Materialgeld von diesem Unterhalt bezahlen?

Aber merk schon, dass die Berechnung die sie uns geschickt hat überhaupt nicht passt. Wird ja noch richtig spannend.

Danke für deine Hilfe.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

du bist ganz schön anstrengend....:)

Ich wiederhole nochmal: Nicht mit der Mutter müsst ihr euch auseinandersetzen, sondern mit der Tochter. SIE ist Ansprechpartner für deinen Mann.

quote:
Verstehen tun wir allerdings nicht, warum die Fahrkarte mit reingerechnet wird.


Wenn die Fahrtkosten nachweislich entstehen, müssen sie auch berücksichtigt werden.

quote:
Und damals wurde ihm und seiner Ex mitgeteilt, dass seine Ex die Fahrkarte am Ende des Jahres von der Steuer absetzen können und alles wiederbekommt bis auf 150 €.


Das kann ich mir nun nicht so richtig vorstellen...
Ich würde mich beim Landratsamt erkundigen, ob es bei euch eine Belastungsgrenze gibt, die, wenn überschritten wird, das Mehr zurückerstattet wird.

quote:
Sein Gehalt ist natürlich nicht bereinigt.


5% oder nachgewiesen mehr werden für berufsbedingte Aufwendungen anerkannt. Zudem 4% vom Brutto für eine angemessene Altersvorsorge.

Vielleicht wäre auch ein Gang zum Fachanwalt für Familienrecht nicht verkehrt.

Grüßle





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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank nochmal,

beim Anwalt sind wir ja schon, aber der ist im Urlaub und die Ex von meinem Mann nervt, weil sie ja mehr geld will. Droht dann immer gleich damit, dass er seine kleine Tocher dann halt eben nicht sieht. M

Das ganze Theater macht mich fertig. Aber zumindestens hast du mir Hoffnungen gemacht, dass es keine 130 oder 69 € mehr sind (wie sie am Anfang verlangt hat), sonder wohl eher weniger oder gleich.

Wünsch dir noch ein schönes Wochenende.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

berichtest du, wie`s weitergeht?

Grüßle und noch einen schönen Abend

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hi Loddar,

selbstverständlich halt ich euch auf den laufenden. Ende der Woche muß der Anwalt wieder da sein, schätze mein Mann wird dann gleich hingehen. Informier euch dann was er sagt und errechnet.

Bis zum Wochenende dann.

Schönen Abend noch.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Also hab Neuigkeiten für alle die dieses Thema interessiert.

Unser Anwalt hatte heute endlich Zeit für uns.

Der Unterhalt für die jüngere Tochter meines Mannes richtet sich nach der untersten Gehaltsstufe, da die Beträge der Düsseldorfer Tabelle max. von 2 unterhaltspflichtigen Kindern ausgeht. Da bei uns 3 minderjährige Kinder vorhanden sind, erhalten diese automatisch den Unterhalt nach der untersten Gruppe. Das bedeutet bei uns, dass das jüngste Kind der Ex von meinem Mann 334 € erhält, ebenso wie unsere gemeinsamen Kinder entsprechend ihres Alters.

Dieser Unterhalt wird dann von dem Gehalt meines Mannes, abzüglich des Selbstbehalts abgezogen.

Weiterhin sind meinem Mann noch 5 % Auf- bzw. Arbeitspauschale abzuziehen, ggf. kann man auch noch bei längeren Wegen zur Arbeit, wenn die Kilometerpauschale die 5 % Pauschale übersteigt, diese auch noch abziehen.

Danach komme ich als Unterhaltsempfänger, wenn ich bei uns einen Betrag von 1185 € mtl. nicht überschreite. Will aber kein Geld - liege etwas drunter.

Wie die Ex meines Mannes auf den Betrag des Bedarfs kommt, ist dem RA schleierhaft. Weiterhin ist der errechnete Bedarf der Ex von über 900 € viel zu hoch.

Die angegebenen 198 € für die Schule sind 1. nicht korrekt, weiterhin hatte er bei einem Gerichtsurteil den Fall, das die Kosten der Schule nicht anerkannt wurden, da das Kind auch auf einen öffentliche Schule hätte gehen können, an der kein Schulgeld verlangt wurde. In unserem Fall ist dies noch zu prüfen. Dem Kindsvater ist es nicht zuzumuten, dass er Kosten für eine Fachschule übernimmt, wenn das Kind auch eine öffentliche günstigere Schule hätte besuchen können.

Weiterhin ist es auch zu prüfen, ob es nicht günstiger gewesen währe, das Kind hätte sich im Ort der Schule eine Wohnung gesucht. Bezüglich der Schule gibt es hier noch viele Fragen, die geklärt werden müssen. Auch liegen bis heute keine Belege vor. Diese werden noch angefordert.

Die Quotelung liegt lt. den Anwalt minimal bei der Ex von meinem Mann. Es wird nämlich vom Gehalt meines Mannes erst der Unterhalt, und dann der Selbstbehalt von Ihm abgezogen. Bei der Ex lediglich der Selbstbehalt, für die gemeinsame Tochter muß sich keinen Barunterhalt bezahlen und kann diese auch nicht geltend machen. Denke aber auch dass für ein 15 jähriges Kind doch 520 € reichen müssten (334 € Unterhalt des Kindsvaters und Kindergeld 186 €). Bekommen Hartz IV Empfänger überhaupt so viel für ein Kind?

Momentan hat er grob 250 € für die volljährige Tochter errechnet. Kann aber evlt. noch nach unten gehen, nach oben jedenfalls nicht. Der Bedarf für dieses Kind ist immer noch nicht errechenbar, da uns weiterhin die Unterlagen fehlen und noch Klärung bezüglich der Schule besteht.

Nächstes Thema ist der Titel. Wir haben ja keinen dynamischen. Da unserer auf einen Festbetrag festgeschrieben ist, endet dieser nicht automatisch bei Volljährigkeit oder Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Derzeit ist dieser noch auf den Festbetrag vor der Volljährigkeit festgeschrieben, genauso wie der der jüngeren Tochter. Damit wir diesen auf einen niedrigeren Betrag festschreiben lassen können, müssen wir diesen bei der Ex, bzw. der Tochter meines Mannes anfordern. Sollte sie diesen nicht herausgeben, müssen wir bei Gericht eine Abänderungsklage stellen. Genauso ist es, wenn sie einen Beruf ausübt. Andernfalls ist es auch darüber hinaus möglich, diesen festgeschriebenen Unterhalt bei uns einzuklagen. Toll, oder.

Melde mich wieder, wenn die Unterlagen vorliegen und alles geklärt ist. Dann erhalte ich auch eine ausführliche Aufstellung, aus der alle Beträge und wie sich diese errechnen ersehen kann. Kann aber noch dauern, also etwas Geduld. Vergesse keinen der sich für dieses Thema interessiert.


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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo ( ich würde ja gern eine Anrede nutzen, nur *Hallo Depp* klingt nicht grad sooo gut :) )

Guter Anwalt!

Dass die Schule eine private ist, hab ich das überlesen oder du nicht geschrieben?

Grüßle

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#11
 Von 
Depp321
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo Loddar,

ich weiß, dass ganze hier ist anonym, muss dir aber recht geben, das Depp doch etwas bescheuert klingt. Meine Vorname ist Katja.

Das mit der Schule hast du nicht überlesen, dass ist nämlich etwas kompliziert. Gibt hier in der Region (Bayern) eine weitere Schule in Kulmbach, München, eclt. Diese werden wohl alle staatl. gefördert. Die Schule die die Tochter meines Mannes aufsucht ist neu und erhält diese staatl. Förderung erst in ca. 3 Jahren, beantragt hat die Schule die Förderung bereits. Diese neue Schule liegt näher an ihrem Wohnort, allerdings hätte sie eine staatlich anerkannte Schule besucht, hätte Sie zusätzlich für das Bafög für das Schulgeld auch noch Bafög für die Zugfahrt im vollen Umfang erhalten. Ich vermute, dass es sich hierbei allerdings um max. 30 bis 1 Stunde unterschied in der Fahrzeit handelt.

Knackpunkt ist auch noch, dass Sie sich eine Wohnung hätte nehmen können in den Ort in dem die Schule liegt. Auch hier hätten die Kosten das Bafög getragen. So hat es der Sachbearbeiter der Bafög-Stelle bei dem Beratungsgepräch meinem Mann und der Kindsmutter mitgeteilt.

Die Entscheidung, welche Schule sie besuchen soll, wurde ja ohne uns getroffen. Papa hat nämlich nur zu zahlen und nichts zu sagen, Rechte an diesem Kind übrigens auch nicht. Wir sehen es jetzt aber nicht ein, dass wir bei der einseitigen Entscheidung die Kosten mit tragen sollen, wo man sie doch hätte minimieren können.

Ist jetzt nicht so, dass uns das ganze an den Bettelstab bringt, wobei wir das Geld jetzt auch nicht im Keller horten, sondern bei einem hören Unterhalt das Geld wo anders einsparen müssen. Aber ich denke, dass wir vielleicht eher bereit gewesen währen, uns an den Kosten zu beteiligen (nicht sie allein zu tragen) wenn hier auch ein Kontakt mit dem KV bestehen würde. Stattdessen erinnert sich das Kind immer nur dann an Ihren Vater, wenns Geld will oder ihm Vorwürfe macht. Wenn Papa nur böse ist, soll Mama doch die Kosten zahlen.

Gruß Katja

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Katja,

quote:
ich weiß, dass ganze hier ist anonym, muss dir aber recht geben, das Depp doch etwas bescheuert klingt. Meine Vorname ist Katja.


Du könntest auch deinen Nick ändern und du bliebest anonym...:)

Ich denke, ihr seid bei diesem Anwalt gut aufgehoben. Liest sich jedenfalls gut.

Toi-toi-toi






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