Hallo,
noch eine Frage. ;-)
Gestern ist mir die neue Unterhaltsberechnung ins Haus "geflattert". Mein Kind wird 18 und deshalb die neue Berechnung.
Leuchtet mir im Prinzip alles ein, bis auf folgende Rechnung.
Laut Bescheid hat die Mutter ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1192,77€. Davon werden jetzt 288,-€ für ein weiteres minderjähriges Kind abgezogen für das sie wohl Unterhaltspflichtig ist. Jetzt wird noch ein Selbstbehalt von 1100,-€ zum Abzug gebracht. Somit bleibt eine Verteilermasse ihrerseits von -195,23€.
Das wirft bei mir einige Fragen auf.
Angeblich erhält die Mutter Hartz4. (Wer sich daran noch erinnert. Für eine Klassenfahrt im September wollte das Sozialamt eine Beteiligung von mir, weil die Mutter Kostenübernahme beantragt hat.) Wofür also dann ein bereinigtes _Nettoeinkommen_? Und warum 1100,-€ Selbstbehalt. Wie kommt der zustande?
Vielleicht kann mir das jemand erklären.
Viele Grüße
alphares
PS. Ja ich zahle Unterhalt. Und nein ich möchte mich da nicht herauswinden.
Unterhaltsberechnung - bereinigtes Nettoeinkommen trotz Hartz 4? Selbstbehalt?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo alphares,
die 1100,- € Selbstbehalt gelten gegenüber einem nicht mehr privilegierten, erwachsenen Kind.
Wenn dein Kind also keine Schule mehr besucht, dann gilt auch für dich ihm gegenüber dieser Selbstbehalt von 1100,- €.
Grüße
Moin alphares,
wenn ein Selbstbehalt der Mutter mit 1100,- angegeben wird, steht das aber nicht im Einklang mit der Klassenfahrt im September...
denn:
5. Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
...
- gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden,
beträgt in der Regel beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 770 EUR, beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 900 EUR.
...
Der angemessene Eigenbedarf, insbesondere gegenüber anderen volljährigen Kindern, beträgt in der Regel monatlich 1.100 EUR.
Denn das würde heißen, dass das Kind NICHT mehr privilegiert ist, also nicht mehr zur Schule geht...
Schreib doch den Anwalt mal an, er möge dir bitte die 1100,- Selbstbehalt erklären, du hättest da andere Informationen...
-----------------
"gruß azrael
-- Editiert von azrael am 27.07.2008 12:16:22
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Hallo,
dann wird mir die ganze Sache aber langsam suspekt.
Das Kind ist wohl privilegiert, weil noch bis nächstes Jahr im Gymnasium.
Der Anwalt ist in diesem Fall das Jugendamt, dass auf Antrag meines Sohnes der Rechtsbeistand ist.
Ich werde das Jugendamt jetzt anschreiben und um Auskunft wegen des Selbstbehaltes und finanziellen Status der Mutter bitten. Kann ich eigentlich die zur Beurteilung der finanziellen Lage der Mutter notwendigen Unterlagen selbst einfordern? Oder brauche ich dafür einen Anwalt.
Mein Sohn wird nächste Woche 18Jahre alt. Das JA möchte von mir Antwort bis zum 6.08. Der Unterhalt wird am Ersten des Monats überwiesen. Was mache ich nun? Den alten Betrag erst mal weiter bezahlen? Schon oder?
Das Geld ging bislang auf das Konto der Mutter. Kann es Probleme geben, wenn ich das weiter so halte?
Ich nehme mal an, dass die Angaben vom JA auf einem Irrtum beruhen. Da die Kindsmutter ja jetzt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheitspflicht unterliegt, wie setzt man so etwas eigentlich durch?
Vielen Dank schon mal.
Viele Grüße
alphares
Hallo alphares !
Wenn der Junge noch priviligiert ist ,stimmt die Rechnung des Anwalts(oder JA) hinten und vorne nicht !
Sie kann den KU des anderen Kindes nicht vorab komplett abziehen .
Die Verteilermasse ,die übrig belibt ,wenn man den SB vom EK abzieht ,wird prozentual auf die Kinder gleichmäßig verteilt .
Was das jetzt in Zahlen heißt ,hab ich nicht so schnell ausgerechnet ,aber sie muss definitiv etwas zahlen und kommt nicht bei minus XX raus .
Frage mich nur ,warum das JA die Rechnung aufgestellt hat .
Ich würde den alten Betrag erstmal nicht zahlen ,sondern es grob übern Daumen ausrechnen und nur diesen Betrag überweisen .
Oder vieleicht haben andere noch eine Idee ,wie du jetzt am besten vorgehst .
LG
-----------------
"Fühlst du dich von jemandem beleidigt,
so stellst du dich geistig unter ihn."
quote:
Laut Bescheid hat die Mutter ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1192,77€. Davon werden jetzt 288,-€ für ein weiteres minderjähriges Kind abgezogen für das sie wohl Unterhaltspflichtig ist.
Lebt das andere Kind (welches lt. Unterhaltstabelle zwischen 12 und 17 sein muss) nicht in ihrem Haushalt?
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"gruß azrael
"
Hallo,
das weiß ich leider nicht.
Wäre der Abzug in Ordnung wenn nicht?
Viele Grüße
alphares
nein, das wäre schon so, wie Dori schrieb.
Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht dein Kind ist. Von daher würde mich interessieren, ob das Kind im gleichen Haushalt lebt,die Mutter Betreuungsunterhalt leistet (den Unterhalt also vom leiblichen Vater bekommt) und trotzdem Unterhalt von 288,- anrechnen lässt...
Mein Gedankengang, da ich die Nummer mit Hartz IV und Einkommen so merkwürdig finde...
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"gruß azrael
"
Hallo,
was ich weiß ist, dass sie von einem anderen Mann auch ein Kind hat. Dieses Kind dürfte jetzt zwischen 12 und 17 Jahren alt sein.
Ob dieses Kind jedoch in ihrem Haushalt lebt, weiß ich nicht.
Viele Grüße
alphares
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