Unterhaltsberechnung durch HartzIV Amt so richtig?

4. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Majo78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung durch HartzIV Amt so richtig?

Hallo alle zusammen,

ich habe folgenden Fall und hätte gern ein paar Tipps oder etwas Hilfe von euch.
Ich habe eine 7 Jährige Tochter die bei Ihrer Mutter lebt und eine 7 Monate alte Tochter die bei mir lebt.
Meine Ex-Freundin (Mutter der 7 Jährigen) bekommt Alg2. Ich habe immer Unterhalt gezahlt eine Berechnung bzw ein Titel gab es nie. Nun schreibt mich das HartIV Amt an und möchte meine Finanzielle Lage wissen.
Der Unterhalt für die Kinder wurde von denen berechnet und ich soll fast das doppelte zahlen.
Nun wurde in der Berechnung aber meine Verlobte garnicht berücksichtigt, wir leben doch in einen Eheähnlichen Verhältniss und sie bekommt nur Erziehungsgeld.
Meine Frage nun: Muss sie nicht auch berücksichtigt werden und darf dann das Erziehungsgeld anrechnen?

Ich mein ich würde es ja zahlen aber ich kann es nicht, ich bin echt verzweifelt bitte helft mir.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

im Forum Sozialrecht wärst du besser aufgehoben.

quote:
Nun wurde in der Berechnung aber meine Verlobte garnicht berücksichtigt


Familienrechtlich sind die Kinder vorrangig zu bedienen.

Wie viel zahltst du? Wie hoch ist dein Einkommen?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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