Mein Sohn macht eine Ausbildung und ist nun im 2. Lehrjahr. Als meinSohn mir seine neue Verdienstabrechnung gezeigt hat, stellte ich fest, dass der Verdienst höher war, als zum Beginn der Ausbildung.
Ich bezahlte an meine Exfrau somit zuviel Unterhalt. Wäre si nicht verpflichtet gewesen, mir die Einkommenserhöhung unseres Sohnes mitzuteilen.
weiter war darauf ersichtlich, dass zusätzlich Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Sonderprämie ausbezahlt wurde - wie verhält es sich mit diesen Zusatzeinkommen meines Sohnes - sind diese auch bei der Unterhaltszahlung anzurechnen.
Mein Grundsatz ist, meine Exfrau soll das bekommen, was ihr zusteht und alle weiteren Zahlungen von mir sollen meine Kinder direkt bekommen.
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-- Editiert Corning am 19.09.2012 16:20
Unterhaltsberechnung für Kind in Ausbildung
19. September 2012
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Frage vom 19. September 2012 | 16:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung für Kind in Ausbildung
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#1
Antwort vom 19. September 2012 | 16:35
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 111x hilfreich)
Wir Väter kennen das doch alle. Wir zahlen, nur um unsere Ruhe zu haben, doch auch die Mutter oder auch der erwachsene Sohn/Tochter hat die Pflicht mitzuwirken, das heisst, Änderungen dem zahlungspflichtigem Vater mitzuteilen.
Wenn das nicht passiert, Auskunft über die Verdienstbescheinigungen mit Fristsetzung, ansonsten Klageandrohung. Oft zieht nur der harte Weg.
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