Unterhaltsberechnung für volljähriges Kind - Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch Anwalt

30. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.12.2022 17:57:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechnung für volljähriges Kind - Berechtigungsschein für Beratungshilfe durch Anwalt

Guten Tag in die Runde,
für die Neu-Berechnung des Volljährigenunterhalts habe ich vom zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bekommen. Ein Freund von mir sagte, dass ich damit erst gar nicht zum Anwalt gehen brauche, da dieser diesen nicht anerkennen wird. Dieser würde für die Unterhaltsberechnung zu viel Zeit investierenund zu wenig Vergütung aufgrund des Berechtigungsscheines erhalten!!!! ..es sei denn, ich würde es mir leisten können, die zusätzlichen hohen Kosten des Anwalts selbst übernehmen.
Kann mir jemand sagen, ob ein Anwalt den Beratungsschein ablehnen kann bzw. mir bei einem Mandat die evtl. zusätzlichen Kosten, die für die Berechnung des Unterhalts anfallen, in Rechnung stellen darf/kann??
Was passiert, wenn der Anwalt aus vorgenanntem Grund ein Mandat ablehnt, muss ich dann trotzdem für das Erst-Beratungsgespräch die Kosten übernehmen?
Ich hoffe, mir kann jemand eine konkrete Antwort geben?
Vielen Dank im Voraus!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von VanDamme123):
Ein Freund von mir sagte, dass ich damit erst gar nicht zum Anwalt gehen brauche, da dieser diesen nicht anerkennen wird.
Frag den Anwalt lieber selbst und nicht den Freund.

Ein Rechtsanwalt ist nach § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, die Beratungshilfe zu leisten.

Zitat (von VanDamme123):
bzw. mir bei einem Mandat die evtl. zusätzlichen Kosten, die für die Berechnung des Unterhalts anfallen, in Rechnung stellen darf/kann??
Das wäre unter Umständen sogar strafbar.

Dennoch hätte ich null Bock auf einen Anwalt, der mir dieses Gefühl vermittelt und würde mir mit genau diesem Kommentar deshalb einen anderen suchen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12305.12.2022 17:57:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Ein Freund von mir sagte, dass ich damit erst gar nicht zum Anwalt gehen brauche, da dieser diesen nicht anerkennen wird.
Frag den Anwalt lieber selbst und nicht den Freund.
ER sprach aus eigener Erfahrung!

Ein Rechtsanwalt ist nach § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, die Beratungshilfe zu leisten.

Das wäre unter Umständen sogar strafbar.
:smile: Das ist gut zu wissen! Habe mit dem Thema sonst noch nichts zutun gehabt!

Dennoch hätte ich null Bock auf einen Anwalt, der mir dieses Gefühl vermittelt und würde mir mit genau diesem Kommentar deshalb einen anderen suchen.
Anmerkung: :devil: mein Freund hatte bei solch einem Anwalt vorher ein Beratungsgespräch, für das er bezahlen musste, obwohl der Anwalt nicht auf Basis des Berechtigungsschein tätig sein wollte - als kein Mandat angenommen hat! :devil:
Danke für deinen aufschlussreichen Kommentar!!! :smile:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.12.2022 17:57:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von VanDamme123):
Ein Rechtsanwalt ist nach § 49a Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, die Beratungshilfe zu leisten.


Ich habe gerade folgende gelesen:
Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, die in dem Beratungshilfegesetz vorgesehene Beratungshilfe zu übernehmen. Er kann die Beratungshilfe im Einzelfall aus wichtigem Grund ablehnen.
Frage dazu:
Ist es ein wichtiger Grund, wenn der RA sagt, dass er einige Stunden Zeit für die Neuberechnung benötigt und mit dem Beratungsgutschein nicht auf seine Kosten kommt! ?????

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich unterstelle mal, dass kein Anwalt so blöd ist, zu sagen, er nehme das Mandat nicht an, weil es ein Beratungshilfemandat ist. Die Sache ist doch relativ einfach. Bei Terminvereinbarung vor Mandatsübernahme mitteilen, dass man auf Beratungshilfe angewiesen ist, der Schein bereits vorläge. Und wenn der Anwalt wegen totaler Überlastung oder fehlender Sachkunde absagt, dann sucht man sich einen anderen Anwalt.

wirdwerden

-- Editiert von User am 30. November 2022 16:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.12.2022 17:57:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich unterstelle mal, dass kein Anwalt so blöd ist, zu sagen, er nehme das Mandat nicht an, weil es ein Beratungshilfemandat ist. Die Sache ist doch relativ einfach. Bei Terminvereinbarung vor Mandatsübernahme mitteilen, dass man auf Beratungshilfe angewiesen ist, der Schein bereits vorläge. Und wenn der Anwalt wegen totaler Überlastung oder fehlender Sachkunde absagt, dann sucht man sich einen anderen Anwalt.


Also hier noch einmal nach Rücksprache mit meinem Freund erklärt:
1. er hatte einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe und hat das bei der Anmeldung beim RA auch ausdrücklich gesagt. Danach wurde ein Termin zur Besprechung vereinbart!
2. Beim Besprechungstermin wurde ihm dann vom RA gesagt, dass für ihn die Unterhaltsberechnung ziemlich aufwendig sei und er für das, was er durch den Berechtigungsschein vergütet bekäme, nicht aussreicht! Meinem Freund wurde anheim gestellt, dass er die höher anfallenden Kosten = Summe X entweder selbst übernimmt oder sich evtl. nach einem anderen Kollegen umsieht, der dann nach Berechtigungsschein abrechnet.
Für dieses kurze Beratungsgespräch hat er dann eine Rechnung bekommen. Ich kann dazu sonst nichts sagen, ob es rechtens ist, möchte es mir nur ersparen!
I

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Beratung auf Hilfeschein ist kein Mandat zur Berechnung.
Unterhaltsberechnung ist nicht Beratung.

Zitat (von VanDamme123):
dass er einige Stunden Zeit für die Neuberechnung benötigt
Das wird er so nicht sagen. Das wäre auch keine Beratung mehr.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Natürlich gehört das Berechnen von Unterhaltsansprüchen auch zur sach- und fachgerechten Beratung in einer Unterhaltssache. Lediglich in den Fällen der Beratungshilfe in Strafsachen bleibt es bei der mündlichen Beratung, da ist eine Beschränkung Ansonsten umfassen die Dienstleistungen all die Dienstleistungen, die letztlich auch Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein können. Und - auch ein Familienrichter rechnet. § 2 BerHG legt ausdrücklich fest, dass die Beratung eben auch die außergerichtliche Vertretung umfasst. Und wie soll ein Anwalt z.B. seinen Mandanten fachgerecht vertreten, wenn er nicht mal nachrechnen muss, ob die Forderungen berechtigt sind?

Also, keine Angst, es gibt genug Anwälte, die sauber und substantiiert auch auf Beratungshilfeschein arbeiten, inkl. Unterhaltsberechnung, und insoweit keine Gesetzesverstöße vornehmen, wie @Anami wohl meint. Lass Dich nicht irritieren.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Ich schließe mich der Auffassung von wirdwerden an!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12305.12.2022 17:57:24
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Natürlich gehört das Berechnen von Unterhaltsansprüchen auch zur sach- und fachgerechten Beratung in einer Unterhaltssache. Lediglich in den Fällen der Beratungshilfe in Strafsachen bleibt es bei der mündlichen Beratung, da ist eine Beschränkung Ansonsten umfassen die Dienstleistungen all die Dienstleistungen, die letztlich auch Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung sein können. Und - auch ein Familienrichter rechnet. § 2 BerHG legt ausdrücklich fest, dass die Beratung eben auch die außergerichtliche Vertretung umfasst. Und wie soll ein Anwalt z.B. seinen Mandanten fachgerecht vertreten, wenn er nicht mal nachrechnen muss, ob die Forderungen berechtigt sind?


Man will ja keinem Anwalt etwas unterstellen, aber obwohl ich kein "Greenhorn" auf diesem Gebiet bin, kann ich verstehen, was mein Freund meint: er bekommt einen Termin beim RA, dem bekannt ist, dass es eine Unterhaltssache - hier Berechnung des Volljährigenunterhalts - auf Abrechnungsbasis eines Berechtigungsscheins ist. Ohne, dass der Anwalt groß auf das Thema eingegangen sein soll, soll ihm nach ca. 20 Min. Gespräch eingefallen sein, dass er dafür einige Zeit aufwenden muss. Für diesen Zeitaufwand würde er keine Abrechnung lt. Berechtigungsschein durchführen können, weil ein Vielfaches an Gebühren für seine Tätigkeit anfallen würden.. Mein Freund solle sich daher überlegen, ob er mit einer höheren Rechnung einverstanden wäre oder er solle evtl. einen Kollegen fragen, ob er lt. Berechtigungsschein abrechnen würde. Er hatte dann um 1 Woche Zeit für die Überlegung gebeten. Mein Freund ist nicht in der Lage, die Mehranwaltkosten zu übernehmen und hat dann auf eine weitere Beratung verzichtet. Daraufhin hat er vom Anwalt eine Rechnung für dessen "Leistung"" ohne wekitere Angaben bekommen!

Ihr seid der Meinung, dass alles korrekt ist bzw. dass man so mit "Mandanten" umgehen kann, dann kann ich meinen "Fall", der ähnlich gelagert ist, ja vergessen!
Vielleicht bekomme ich ja noch einmal eine total objektive Beurteilung?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32201 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von VanDamme123):
Vielleicht bekomme ich ja noch einmal eine total objektive Beurteilung?
Von wem denn?
Du müsstest vorher einen Anwalt fragen, ob er auf BHSchein deine Unterhaltsberechnung vornehmen kann, ohne dass zusätzliche Kosten auf dich zukämen.

Dass nun alle RA nur knappe Erstberatung auf BHSchein machen, wollte ich nicht ausgedrückt haben.
Ich verstehe auch, was dein Freund meint. Aber es gibt nicht nur diesen 1 Anwalt, sondern Anwälte wie Sand am Meer und viele sind Fachanwälte für Familienrecht.
Auch gibt es komplizierte Unterhaltsberechnungen und weniger komplizierte.

Es gibt sogar hier weiter unten unter Marktplatz eine Rubrik *Suche Anwalt für...*
Manche User fragen dort sogar und erhalten Rückmeldung von Anwälten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ich hab auch schon mal was gehört, der einen Schwager hat, der sich ganz sicher ist, dass was auch immer so und so ist. Kennst Du das Kinderspiel "stille Post?" Ruf beim Anwalt Deiner Wahl an, erkläre es gleich mit der Beratungshilfe, komme mit gut sortierten Unterlagen und dann klappt es auch. Und auch für Unterhaltsberechnungen gibt es gute Programme, ich schaffe das in der Regel sogar mit einem Taschenrechner der einfachsten Art, im Kopfrechnen bin ich nicht so gut. Also, dass da über Stunden gegrübelt wird, worüber sollte man denn so lange grübeln? Ausnahmen sind für mich Situationen, in welchen starke betriebswirtschaftliche Bewertungen erforderlich sind. Aber da kommt es ohnehin immer zum Gerichtsverfahren.

Ansonsten sind ja die Unterhaltsansprüche für auswärts lebende Volljährige nach oben gedeckelt, also da muss häufig nicht mal auf den Punkt genau gerechnet werden. Und nie vergessen, unterhaltstechnisch sind beide Eltern ab Volljährigkeit im Boot.

Warum sperrt man sich nur so sehr dagegen, die Angelegenheit anzugehen? Verstehe ich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Zitat (von VanDamme123):
Ihr seid der Meinung, dass alles korrekt ist bzw. dass man so mit "Mandanten" umgehen kann, dann kann ich meinen "Fall", der ähnlich gelagert ist, ja vergessen!
Eigentlich wurde von mir genau das Gegenteil geschrieben, nämlich, dass es nicht korrekt war, was deinem Freund passiert ist. Ich habe in meinem Leben schon hunderte Menschen in deiner Konstellation begleitet, die ohne Probleme im Rahmen der Beratungshilfe eine rechtsanwaltliche Vertretung erhalten haben.

Du kannst ja auch einen Sachverhalt allgemein hier schildern. Vielleicht ist es auch von vornherein sinnlos zum Anwalt zu gehen oder du kannst erste Schritte schon längst erledigen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Eben, es gibt genug Anwälte, die diese Mandate übernehmen. Das kann man vorher klären. Und bitte nicht vergessen, es gibt auch außerhalb der Beratungshilfe Fälle, deren Übernahme bzw. Weiterführung ein Anwalt ablehnt. Und dann gibt es eben eine Rechnung, sofern keine Bewilligung von Beratungshilfe vorliegt. Der Anwalt ist nicht verpflichtet, diese für einen Mandanten einzuholen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.