Unterhaltsberechnung minderjähriges Kind

5. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
boxxter
Status:
Schüler
(201 Beiträge, 41x hilfreich)
Unterhaltsberechnung minderjähriges Kind

Hallo,

angenommener Sachverhalt:

1 Kind (15 Jahre) keine weitere Unterhaltsverpflichtungen.
Eigentumswohnung im Jahr 2004 zum selbstbewohnen mittels Kredit gekauft.


2800 Euro Netto-Verdienst/Monat (incl. 5 % berufsbed. Arbeitsaufwendung)

- 32 Euro private Krankenversicherung - Beitrag/Monat
- 185 Euro Kinderanteil im Familienzuschlag (Brutto)/Monat
- 475 Euro Darlehenszahlung/Monat

Jährliche Sondertilgung: 6000 Euro

Wie würde sich der Kindesunterhalt errechnen?

Danke im Voraus.

boxxter

-- Editier von boxxter am 05.09.2015 13:50

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Boxxter,

Ich würde hier auf 414€ Unterhalt kommen.

Bei der Wohnung dürften nur die reinen Zinsen (nicht die Darlehnstilgung) angerechnet werden.

Oder aber man rechnet dir einen Wohnvorteil an.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.000 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen