Hallo,
Mann verdient ca. 67000 EUR Brutto, hat Firmenwagen. Netto jetzt 3.150 EUR (SKL 3, ohne Sonderzahlungen).
Wenn sich die Ehepartner nun trennen und der Mann SKL 4 bekommt, wären es noch 2.700 Netto. Wie berechnet sich der Unterhalt bei 5 Kindern ?
0/2/9/12/16 Jahre alt.
Habe zwar die Tabelle gesehen, aber der Selbtbehalt liegt ja dann bei ca. 1.300 EUR, oder ?? Wird dann der Rest gleichmässig vom Unterhaltsanspruch der einzelnen Kinder runtergerechnet ?
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Unterhaltsberechnung viele Kinder
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
1. Er bekommt nicht Steuerklasse 4, sondern Steuerklasse 1 - und dieses erst ab nächstem Jahr.
2. Sein Einkommen ist zu ermitteln aus den letzten 12 Monaten. Inklusive Steuerrückzahlungen, Prämien, zusätzlicher Monatsgehälter, was es eben alles so gab. Dann ist dieses Gehalt zu bereinigen. Was dann übrig bleibt, das ist durch 12 zu dividieren. Wenn man so das Gehalt ermittelt hat, dann kann man anfangen, zu rechnen.
wirdwerden
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Hallo TF1970 ,
Sind alle Kinder, leibliche Kinder des Mannes?
Selbstbehalt beträgt 1000€.
Betrag lt. DT minuns hältiges KG = Zahlbetrag
Wenn der SB unterschritten werden würde dann wird der Betrag auf alle Kinder aufgeteilt.
lg
edy
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Hallo,
das Netto-EK wäre zunächst noch zu bereinigen. Ich würde aber vermuten, dass es in EK-Stufe 4 bleiben würde.
Da die DT von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, hier aber 4 vorhanden sind, wäre in EK-Stufe 2 runterzustufen.
Unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes würden sich die folgenden Zahlbeträge ergeben...
Kind 16 356€
Kind 12 356€
Kind 2 238€
Kind 0 225,50€
Gesamt 1.175,50€
In Ermangelung weiterer Fakten kann das aber nur als grobe Einschätzung angesehen werden.
Der FiWa stellt z.B. einen geldwerten Vorteil dar und damit das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen. Sollte es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Boni geben, so stellen auch diese unterhaltsrelevantes Einkommen dar.
LG nero
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zur Ergänzung:
Anrechnung Firmenwagen ist abhänging vom zuständigen OLG und den entsprechenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Einige Leitlinien sehen inzwischen vor, dass Firmenwagen nur dann als geldwerter Vorteil anzusehen ist, wenn er entsprechende Eigenaufwendungen ersetzt (Bsp.: Wer früher mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren ist und dann einen Firmenwagen bekommt, braucht ihn sich nicht anrechnen zu lassen).
Gruß,
capitano
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Alles leibliche Kinder.
Einkommen 2013 Brutto lt. Jahresmeldung 66.650 EUR, Arbeitnehmer arbeitet vom Homeoffice aus, bräuchte also gar kein Auto, nur für die betriebliche Tätigkeit.
Dazu zahlt AN einen Eigenanteil für das Fahrzeug (Listenpreis 40.000 EUR, Eigenanteil 240 EUR vom netto, zzgl. 160 EUR zu versteuern (1% 400 EUR - 240 EUR Eigenanteil).
Steuerlich wurde 2013 für 2012 140 EUR nachbezahlt.
Lt. online-Rechner liegt das Nettoeinkommen (FIrmanwagen einbezogen) bei 2.990 EUR. Ist da der Selbstbehalt nicht bei 1.400 EUR oder interpretiere ich die Düsseldorfer Tabelle da falsch ?
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@ TF1970
es kommt (u.U.) nicht darauf an, ob er ein Auto bräuchte, sondern ob er ein privates Kfz hätte, wenn er keinen Firmenwagen hätte, und dann auch darauf, ein Kfz welcher Preisklasse ein Privat-Kfz er sonst fahren würde.
Gruß,
capitano
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Also Einzelfallentscheidung ??
Und der Selbstbehalt ? Liegt der dann bei 1.400 EUR ?
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Wieso bei 1400? Bei minderjährigen Kindern liegt er bei 1000 €.
wirdwerden
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Aha,
verstanden, das ganz rechts in der Düsseldorfer Tabelle ist nicht der Selbstbehalt.....
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....nein, das sind die Bedarfskontrollsätze.
LG nero
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