Unterhaltsberechnung viele Kinder

15. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)
Unterhaltsberechnung viele Kinder

Hallo,

Mann verdient ca. 67000 EUR Brutto, hat Firmenwagen. Netto jetzt 3.150 EUR (SKL 3, ohne Sonderzahlungen).

Wenn sich die Ehepartner nun trennen und der Mann SKL 4 bekommt, wären es noch 2.700 Netto. Wie berechnet sich der Unterhalt bei 5 Kindern ?
0/2/9/12/16 Jahre alt.

Habe zwar die Tabelle gesehen, aber der Selbtbehalt liegt ja dann bei ca. 1.300 EUR, oder ?? Wird dann der Rest gleichmässig vom Unterhaltsanspruch der einzelnen Kinder runtergerechnet ?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

1. Er bekommt nicht Steuerklasse 4, sondern Steuerklasse 1 - und dieses erst ab nächstem Jahr.

2. Sein Einkommen ist zu ermitteln aus den letzten 12 Monaten. Inklusive Steuerrückzahlungen, Prämien, zusätzlicher Monatsgehälter, was es eben alles so gab. Dann ist dieses Gehalt zu bereinigen. Was dann übrig bleibt, das ist durch 12 zu dividieren. Wenn man so das Gehalt ermittelt hat, dann kann man anfangen, zu rechnen.

wirdwerden

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#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo TF1970 ,

Sind alle Kinder, leibliche Kinder des Mannes?

Selbstbehalt beträgt 1000€.

Betrag lt. DT minuns hältiges KG = Zahlbetrag

Wenn der SB unterschritten werden würde dann wird der Betrag auf alle Kinder aufgeteilt.

lg
edy

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das Netto-EK wäre zunächst noch zu bereinigen. Ich würde aber vermuten, dass es in EK-Stufe 4 bleiben würde.

Da die DT von 2 Unterhaltsberechtigten ausgeht, hier aber 4 vorhanden sind, wäre in EK-Stufe 2 runterzustufen.

Unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes würden sich die folgenden Zahlbeträge ergeben...

Kind 16 356€
Kind 12 356€
Kind 2 238€
Kind 0 225,50€

Gesamt 1.175,50€

In Ermangelung weiterer Fakten kann das aber nur als grobe Einschätzung angesehen werden.

Der FiWa stellt z.B. einen geldwerten Vorteil dar und damit das unterhaltsrelevante Einkommen erhöhen. Sollte es Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder sonstige Boni geben, so stellen auch diese unterhaltsrelevantes Einkommen dar.

LG nero

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#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

zur Ergänzung:

Anrechnung Firmenwagen ist abhänging vom zuständigen OLG und den entsprechenden unterhaltsrechtlichen Leitlinien. Einige Leitlinien sehen inzwischen vor, dass Firmenwagen nur dann als geldwerter Vorteil anzusehen ist, wenn er entsprechende Eigenaufwendungen ersetzt (Bsp.: Wer früher mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren ist und dann einen Firmenwagen bekommt, braucht ihn sich nicht anrechnen zu lassen).

Gruß,
capitano


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#5
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Alles leibliche Kinder.

Einkommen 2013 Brutto lt. Jahresmeldung 66.650 EUR, Arbeitnehmer arbeitet vom Homeoffice aus, bräuchte also gar kein Auto, nur für die betriebliche Tätigkeit.

Dazu zahlt AN einen Eigenanteil für das Fahrzeug (Listenpreis 40.000 EUR, Eigenanteil 240 EUR vom netto, zzgl. 160 EUR zu versteuern (1% 400 EUR - 240 EUR Eigenanteil).

Steuerlich wurde 2013 für 2012 140 EUR nachbezahlt.

Lt. online-Rechner liegt das Nettoeinkommen (FIrmanwagen einbezogen) bei 2.990 EUR. Ist da der Selbstbehalt nicht bei 1.400 EUR oder interpretiere ich die Düsseldorfer Tabelle da falsch ?

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#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ TF1970

es kommt (u.U.) nicht darauf an, ob er ein Auto bräuchte, sondern ob er ein privates Kfz hätte, wenn er keinen Firmenwagen hätte, und dann auch darauf, ein Kfz welcher Preisklasse ein Privat-Kfz er sonst fahren würde.

Gruß,
capitano


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#7
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Also Einzelfallentscheidung ??

Und der Selbstbehalt ? Liegt der dann bei 1.400 EUR ?

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wieso bei 1400? Bei minderjährigen Kindern liegt er bei 1000 €.

wirdwerden

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#9
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

Aha,

verstanden, das ganz rechts in der Düsseldorfer Tabelle ist nicht der Selbstbehalt.....

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#10
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

....nein, das sind die Bedarfskontrollsätze.

LG nero

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