Unterhaltsberechnung wenn die Frau kein Einkommen hat.

21. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)
Unterhaltsberechnung wenn die Frau kein Einkommen hat.

Hallo zusammen.
Es geht um die Frage der Unterhaltsberechnung. Wir sind bei einer Mediatorin die den Unterhalt berechnen möchte. Ich möchte mir an dieser Stelle eine Zweitmeinung einholen. Ich habe mich schon ziemlich viel im Internet schlau gemacht und kann die ein oder andere Meinung nicht ganz akzeptieren.

Noch eine wichtige Information: Ich komme aus Bayern.

Gehen wir von einem Nettogehalt von 2200 Euro aus. Mein Arbeitgeber Bezuschusst mich noch mit Fahrtkosten in Höhe von 200 Euro.

Auszahlungsbetrag: 2400 Euro.
Fahrtkosten: 500 Euro (0.30 cent für die ersten 30 km, 0.20 cent für jeden weiteren)
Versicherungspauschale: ca. 150 Euro (Rentenversicherung etc.)
Kindergeld: ca. 250 Euro
----------------------------------
Bereinigtes Nettoeinkommen: 1500 Euro
--- Erwebstätigkeitsbonus?

Nun meine Frage: Meine Frau wird im kommenden Jahr nicht Arbeiten, sprich sie hat auch kein Einkommen.

Unsere Mediatorin meinte nun, das der Erwerbstätigkeitsbonus in diesem Fall auch nicht abgezogen werden könne. Ist dies korrekt?
Und wie hoch wäre ist dieser? 1/7 vom Netto oder 10%?

Ihrer Auffassung nach würde in diesem Fall auch noch hinzukommen, dass ich die Krankenversicherung von meiner Frau mit übernehmen müsse, da diese von Ihr nicht getragen werden könne, da sie kein Einkommen hat. Ist dies korrekt?

Ich wohne aktuell bei meinen Eltern ohne Mietzahlung. Lt. meiner Recherche ist dies eine "freiwillige Zuwendung dritter" die Unterhaltstechnisch nicht relevant ist. Im Falle das meine Frau kein Einkommen hat, kann dies anteilig oder voll ggf. doch angerechnet werden? (Stichwort Mangelfall) oder zählt der Mangelfall nur in dem Fall, dass ich den Kindesunterhalt nicht leisten könnte?

Zudem soll ich die KITA zu 100% bezahlen, da meine Frau kein Einkommen hat.

Für mich hört sich das alles nicht 100%ig korrekt an.

Vielen Dank schon mal!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo getrenntlebend,

Hier geht es um Trennungsunterhalt?

Da Kind wohnt bei wem?

Grund der "Nicht-Arbeit" deiner Noch-Frau im nächsten Jahr?

lg
edy

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

...und in Ergänzung zu @ edy? Wieso Krankenversicherung? Du bist pflichtversichert, sie ist bis zur rechtskräftigen Scheidung bei Dir mit versichert. Was ist das mit dem Kindergeld? M.E. immer noch 188 €. Welche Versicherungen, so pauschal?

Hat die Mediatorin wenigstens so im Ansatz eine Ahnung von Unterhaltsberechnungen?

wirdwerden

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#3
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo getrenntlebend,
Hier geht es um Trennungsunterhalt?
Da Kind wohnt bei wem?
Grund der "Nicht-Arbeit" deiner Noch-Frau im nächsten Jahr?
lg
edy


Es geht um Trennungsunterhalt, genau.

Das Kind wohnt im moment bei der Frau.

Der Grund der "Nicht-Arbeit" ist, dass sie sich zu einem weiteren Elternzeitjahr entschlossen hat. Das Kind ist 1 Jahr alt.


Zitat (von wirdwerden):
...und in Ergänzung zu @ edy? Wieso Krankenversicherung? Du bist pflichtversichert, sie ist bis zur rechtskräftigen Scheidung bei Dir mit versichert. Was ist das mit dem Kindergeld? M.E. immer noch 188 €. Welche Versicherungen, so pauschal?
Hat die Mediatorin wenigstens so im Ansatz eine Ahnung von Unterhaltsberechnungen?
wirdwerden


Ich bin Pflichtversichert, jedoch besteht eine private Krankenzusatzversicherung bei ihr.
Zudem existiert eine Haftpflichtversicherung, Rechtschutzversicherung.

In wie fern Riester, Direktversicherungen noch mit Berücksichtigung finden würden wäre zudem auch interessant.

Kindergeld geht direkt auf ihr Konto.

Ob sie im "Ansatz" eine Ahnung hat bin ich mir nicht so ganz sicher. Ich baue aktuell auf Amateurwissen, welches im mir selber über das Internet angeeignet habe, so dass ich nur beurteilen kann was meines erachtens falsch läuft.

Daher habe ich mich in diesem Forum gemeldet um meine Thesen entweder zu bestätigen oder zu wiederlegen.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Hi,

vieles ist immer noch nicht klar, aber seis drum. Haftpflicht und Rechtsschutz sind nicht abziehbar. Mit Kindergeld meinst Du Kindesunterhalt? Wenn man von der Gehaltsstufe zwei ausgeht, könnte das hinhauen. Könnte allerdings auch sein, dass Du in die nächste Gehaltsstufe rutschst, wenn man sauber rechnet, dann wäre der Kindesunterhalt mit etwa 20 € mehr anzusetzen. Kann ich nicht abschätzen. Hinzu kommt ja noch, dass ab dem 1. Januar eine neue Steuerklasse bei Dir da ist. Ist das schon berücksichtigt worden? Wahrscheinlich nicht.

So, daraus ergibt sich nachfolgende Vorgehensweise:

1. Ermitteln, wie in Steuerklasse I der Netto-Verdienst aussieht.
2. Bereinigen, ich hatte ja was dazu geschrieben.
3. Da wird dann nicht mehr viel zum Verteilen übrig bleiben. Was da wie abgezogen werden kann, ist in diesem Zusammenhang doch völlig wurscht. Du hast einen Selbstbehalt von 1200 €. Und damit sind wir am Ende der Fahnenstange angekommen.

Macht eine einigermaßen saubere Rechnung auf, seht zu, dass eben der Selbstbehalt respektiert wird, die Frau ist eh ein Fall für ALG II, aufstockend. Insofern verstehe ich das Gezuchte der Mediatorin nicht so ganz.

wirdwerden

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#5
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Was ist noch nicht ganz klar? Für mich sind diese Antworten extrem wichtig und möchte auch soweit wie möglich Auskunft geben. Wichtig ist für mich, auf welche Angebote ich seitens der Mediatorin eingehen könnte und auf welche nicht.

Absolut Richtig mit Kindergeld habe ich Kindesunterhalt gemeint.

Steuerklasse 1 habe ich bei dem Betrag bereits berücksichtigt.

Auf 20 Euro hin oder her kommt es auch gar nicht an.

Von meiner Sichtweise heraus würde da auch nicht mehr soviel zum Verteilen da sein.

Ist dies wirklich möglich, dass die Frau ALG2 (aufstockend) beantragt und bekommen? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?
Wenn dies wirklich möglich ist, dann verstehe ich das von der Mediatorin auch nicht.

Sofern das Vermögen meiner Frau zu hoch wäre für ALG2, in wie fern würde sich das dann dennoch auf den Unterhalt auswirken?

Wenn sie kein ALG2 beantragt (warum auch immer), würde eine Summe fiktiv als Einkommen bei Ihr angerechnet werden?

Bus zu welchem Betrag würde aufgestockt werden? (Sie wohnt in einer abgezahlten Eigentumswohnung)

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Also jetzt auch noch eine ALG II Beratung. Nee, so läuft das hier nicht.

Du musst sauber ausrechnen, was die Frau bekommt. Ich habe oben die Ansatzpunkte gegeben. Das wird bezahlt. Und der Rest interessiert nicht. Wenn sie Vermögen hat, okay, dann muss sie das aufstockend einsetzen bis zu einem bestimmten Punkt. Wenn nicht, dann gleich aufstockend ALG II. Aber, das muss sie klären. Ist doch reichlich naiv, zu glauben, dass man bei Deinem Gehalt zwei Haushalte perfekt durchbringen kann. Eine funktionierende Wirtschaftseinheit wird nun mal bei Trennung nicht automatisch in zwei funktionierende Wirtschaftseinheiten aufgeteilt.

wirdwerden

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo getrenntlebend,

Bei ALGII ist Unterhalt vorrangig.( nicht umgekehrt).

lg
edy

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#8
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Also jetzt auch noch eine ALG II Beratung. Nee, so läuft das hier nicht.
Du musst sauber ausrechnen, was die Frau bekommt. Ich habe oben die Ansatzpunkte gegeben. Das wird bezahlt. Und der Rest interessiert nicht. Wenn sie Vermögen hat, okay, dann muss sie das aufstockend einsetzen bis zu einem bestimmten Punkt. Wenn nicht, dann gleich aufstockend ALG II. Aber, das muss sie klären. Ist doch reichlich naiv, zu glauben, dass man bei Deinem Gehalt zwei Haushalte perfekt durchbringen kann. Eine funktionierende Wirtschaftseinheit wird nun mal bei Trennung
nicht automatisch in zwei funktionierende Wirtschaftseinheiten aufgeteilt.
wirdwerden


Wollte auch keine ALG2 Beratung haben. So wars gar nicht gemein.

Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge. Ihr habt mir sehr viel weitergeholfen!

Viele liebe Grüße und ein frohes Fest.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du, das war nicht böse gemeint. Nur, man sollte nicht alles vermengen, das war gemeint. Du rechnest aus, was Du zahlen musst. Und das wars. Wie sie aufstockt, ob mit Vermögen, mit ALG II oder durch einen Gewinn im Lotto, damit solltest Du Dich einfach nicht belasten.

wirdwerden

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#10
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Mir wurde nun noch mitgeteilt, dass im Falle von ALGII Aufstocken das Amt wieder zu mir kommen würde um die Zahlungen an meine Frau zurückzukriegen und mir außer 770 Euro plus Fahrtkosten gar nichts mehr bleiben würde.

Dazu habe ich auch viel recherchiert und nichts gefunden.

Im Zusammenhang Kindesunterhalt habe ich niedrigere Werte als den Selbstbehalt von 1200 Euro gefunden, im Thema Mangelfall.

Wobei ich im Zusammenhang mit Trennungsunterhalt und Mangelfall eigentlich gar nichts gelesen habe. Gibt es dies überhaupt? Woraus würde dann ein Mangelfall entstehen wenn ich Beispielsweise ein bereinigtes Nettoeinkommen von 1500 Euro habe, hierbei 250 Euro abziehe für Kindesunterhalt und mir 1250 Euro verbleiben würden. Gilt dies, sofern die Frau ein Einkommen von 0 Euro hat auch als Mangelfall, so dass Werte von 770 Euro in Frage kommen würden die mir noch verbleiben?

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo getrenntlebend,

Dein Selbstbehalt gegenüber deiner EX ist 1200€ ( gilt für den Trennungsunterhalt).

Selbstbehalt dem Kind gegenüber 1080€

Beim TU gibt es keinen Mangelfall. Du darfst allerdings nicht einfach deine Arbeitszeit, um dem TU zu entgehen verringern.

Auch ein Amt kann den SB nicht verringern.

lg
edy

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2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ edy hat Recht. Der Betrag, der Dir genannt wurde, das ist der durchschnittliche Betrag, den ein ALG II Empfänger bekommt. Du bist aber kein ALG II Empfänger! Zwar gehen mögliche familienrechtliche Ansprüche der Frau gegen Dich auf die Behörde über, aber eben nur Ansprüche, die Du nicht erfüllst. Anders ausgedrückt: solange Du Deine Zahlungsansprüche erfüllst, bis auf den Selbstbehalt von 1200 € runter, ist alles im grünen Bereich. Nur, Ihr dürft die Frau durch eine Vereinbarung nicht künstlich arm machen, damit der Steuerzahler für sie aufkommt. Also etwa: "der Ehemann verpflichtet sich, an die Ehefrau 50 € im Monat zu zahlen." Das geht natürlich nicht. Aber, an den familienrechtlich festgelegenten 1200 €, die Dir nach Bereinigung des Einkommens, dann Kindesunterhalt, dann Exenunterhalt bleiben müssen, daran kann auch das Job-Center nicht kratzen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank nochmal für eure Antworten, das hat mir viel weitergeholfen!

Eine allerletzte Frage zu dem Thema:
- Wenn die Frau 0 Einkommen hat (bzw. ab März Betreuungsgeld von 150 Euro und ein Wohnvorteil von ca. 450 - 500 Euro) kann ich mit dem Selbstbehalt dennoch nicht die Hälfte der Differenz ausgleichen.

Ist es dann denkbar, dass der Erwebstätigkeitsbonus nicht mehr berücksichtig wird?

Kindesunterhalt ist kein Problem und kann in jedem Fall voll bezahlt werden. Es dreht sich lediglich um Trennungsunterhalt!

Wir rechnen niemanden absichtlich arm noch arbeite ich absichtlich weniger. Das war niemals mein / unser Plan. Geschweige denn dass ich mit meiner Frau aktuell über absolut nichts reden kann.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo getrenntlebend,

Wenn du weiterhin so verdienst wie bisher (also deine Arbeitszeit usw. nicht verringerst), dann bleibt es beim Selbstbehalt

von 1200€.

Für den TU musst du nicht mehr als bisher arbeiten, dann hat Frau einfach Pech gehabt.

Sie soll sich evtl. beim Jobcenter melden.

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
getrenntlebend
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 15x hilfreich)

Das ist mir klar soweit. Die Frage wäre, ob bei 1500 Euro der Erwerbstätigkeitsbonus in Höhe von 150 Euro gewährt wird oder nicht.

Ohne Erwerbstätigkeitsbonus wäre es:
1500 - 1200 = 300 Trennungsunterhalt.

Mit Erwerbstätigketisbonus:
1500 - 150 - 1200 = 150 Trennungsunterhalt

Schon noch ein Unterschied über die Laufzeit.

Danke und Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Von deinen 1500€ bereinigten EK geht noch der Kindesunterhalt ab.

Was dann übrig bleibt dient als Berechnungsgrundlage für den Trennungsunterhalt.

Dein SB gleich 1200€ ,Es dürfte also nichts mehr für den TU übrig bleiben.

lg
edy

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Genaue Vorgaben findest Du für Deinen Fall in den unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland:
https://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/s_dl2016.pdf

Unter 15.2 findest Du darin auch, dass der Erwerbstätigenbonus in Deinem Fall nicht greift.

Der Erwerbstätigenbonus beträgt nach meiner Kenntnis in Bayern und Baden-Württemberg 1/10 und im übrigen Bundesgebiet 1/7.


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