Unterhaltsberechtigt, jedoch wird nicht gezahlt!

29. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
mistersoul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsberechtigt, jedoch wird nicht gezahlt!

Hallo ihr Lieben,
ich studiere nun im 2ten Semester und habe das erste Semester mittelprächtig durchlaufen. Bin durch zwei Klausuren gerasselt, habe die anderen Klausuren jedoch mit guten Ergebnissen absolviert.
Mein Vater behauptet nun aber, dass er nicht verpflichtet sei, das Studium bei nicht bestandenen Prüfungen weiter zu finanzieren.
Ich meine, ich bin erst im 2ten Semester, für jeden Studenten im ersten Semester ist die Lage neu und ungewohnt und man ist vielleicht noch nicht an das universitäre Arbeiten gewöhnt. Gewöhnen muss man sich wohl daran. Die Durchfallquote von 2 Klausuren bei 8 geschriebenen ist zwar nicht ideal, aber nicht übertragisch, weil ich meinen weiteren Studienverlauf nicht gefährde und es genug Spielraum im Studienplan gibt, um dieses "durchfallen" aufzufangen.
Sprich: ich bin in der Regelstudienzeit, ein nicht schaffen des Studiums ist nich absehbar und ich habe meine "Pflichten", wobei das Wort mir schwer im Magen liegt im Bezug auf meine Familie, erfüllt. Ich habe ihn über das bestehen/ nicht bestehen in Kenntnis gesetzt, die aktuelle Studienbescheinigung habe ich noch nicht, ihm aber Überweisungskopien und Kontoauszugskopien, wo ersichtlich ist, das ich die Beiträge gezahlt habe geschickt und die Scheine habe ich ihm teilweise vorgelegt, denn einige Scheine konnte ich bisher noch nicht von der Uni abholen, weil die Sekräteriate noch nicht fertig waren.

Meine Frage: Hat mein Vater bei nicht bestandenen Klausuren in der Regelstudienzeit und bei nicht akuter Gefährdung des Studiums das Recht einfach keinen Unterhalt zu zahlen, oder ihn eigenmächtig zu verkürzen. Frei nach dem Motto, du hast nicht 100% erbracht, also zahle ich auch nur 80%?

Meine Frage 2: Wenn ich ihm die Zahlung meiner Beiträge nachgewiesen habe, aber noch keine Studienbescheinigung besitze, hat er dann das Recht auch einfach nicht zu zahlen, wobei der Monat des neuen Semesters noch nicht mal angefangen hat?

Ich bin Euch für Eure Mühen sehr dankbar!

Liebe Grüße
mister.soul

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo mistersoul,

wie ist denn der Unterhalt geregelt? Gibt es einen Titel? Ist auch Deine Mutter in der Unterhaltsberechnung berücksichtigt?

Solange Du Dich in der Regelstudiezeit befindest, und nur geringe "Verfehlungen" verzeichnest, besteht kein Grund den Unterhalt zu kürzen oder gar einzustellen.

Du bist ja erst im 2. Semester. Zwei verhauene Klausuenr sollte Dir Deine Vater da schon zugestehen.

Wie ist Euer Kontakt sonst? Oder geht es notfalls nur über Anwalt?

LG Nero

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#2
 Von 
mistersoul
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Nero:
Dankeschön für deine schnelle Antwort!
Der Kontakt ist sehr bescheiden. Mein Vater meldet sich alle sechs Monate einmal, begrüßt micht nichtmals und fragt nur: Studienbescheinigung?
Ich habe öfters versucht ihn zu kontaktieren, aber oftmals wurde ich, wenn ich mit Nummer bekannt anrief, einfach weggedrückt oder ignoriert.
Es ist also von keinem Verhältnis mehr zu sprechen, was juristisch aber nicht zum tragen kommt, weil Recht hat wohl kaum Emotionen.
Meine Mutter zahlt ebenfalls einen Teil des Unterhalts, der nach der Scheidung berechnet wurde vom Anwalt.

Mir wurde gesagt, dass egal ob ich durchfalle, oder alles mit Einsern bestehe mein Vater zahlen müsste, solange ich nachweisen könnte, das wenn ich die nicht bestandenen Prüfung ein Semester später mache, noch immer normal im Plan liege. Es wurde mehr oder weniger so formuliert: Erst wenn du zum Examen/Diplom/Bach./Master hin wirklich nichts kannst und immer wieder durchrasselst kann er dir etwas. Ansonsten zahlt er, bis die erste Berufsausbildung gewissenhaft beendet wurde, im Maximalfall 12-15 Semester.

Das Problem ist, das ich nicht ständig klagen möchte, das bringt noch mehr Unruhe, als sowieso schon vorhanden ist. Nur eine normale "Kommunikation" ist NICHT möglich, leider.

Liebe Grüße,
MisterSoul

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