Unterhaltsberechtigte Person, kein Wohnort, Status unbekannt.

17. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 41x hilfreich)
Unterhaltsberechtigte Person, kein Wohnort, Status unbekannt.

Hallo zusammen, ich habe ein Anliegen, wo ich einen Rat brauche.
Es geht um meinen Schwiegervater, 85 Jahre alt und schwer dement. Kann nicht mehr kommunizieren, bettlägerig.
Eben ein absoluter Pflegefall.
Er war bis 1985 mit einer Frau verheiratet und zahlte nach der Scheidung einen Betrag von 1000,- Unterhalt. Dieser Betrag wurde irgendwann mal auf 600,- reduziert. Wir wissen, das die Ehe in Frankfurt geschieden wurde, den Namen der Frau, keine Adresse oder sonstiges. Die Frau müsste fast schon 90 Jahre alt sein und evtl. ist sie schon gestorben.
Ansonsten haben wir im Haus meines Schwiegervaters absolut keine Unterlagen gefunden die uns weiterbringen würden.
Da der Unterhalt immer noch monatlich bezahlt wird stellen wir uns die Frage, ob die Frau überhaupt noch lebt oder evtl. schon verstorben ist.
Eine Anfrage an die Bank wurde abgelehnt wegen Datenschutz. Da die Ehe kinderlos war haben wir absolut keine Ahnung wo sie wohnt.
Zu meiner Frage: Besteht die Pflicht, einen Unterhaltspflichtigen bei Tod oder sonstigen Veränderungen, die sich auf den Unterhalt auswirken, zu informieren?
Welche Möglichkeiten gibt es noch, um herauszufinden, wo ob die Dame noch lebt, und wenn ja wo?
Darf man die Unterhaltszahlungen einstellen, um herauszufinden, ob sich dann jemand meldet?


-- Editiert von User am 17. August 2024 11:48

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Um Pflichtversäumnisse geht es doch im Augenblick gar nicht. Es geht als erster Schritt um die Feststellung des Statuesses. Dazu würde ich erst einmal eine EMA-Anfrage starten, berechtigtes Interesse für eine Auskunft ist da. Und dann sieht man weiter.

wirdwerden

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5296 Beiträge, 647x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Darf man die Unterhaltszahlungen einstellen, um herauszufinden, ob sich dann jemand meldet?


So würde ich das machen und parallel dazu

Zitat (von wirdwerden):
eine EMA-Anfrage starten, berechtigtes Interesse für eine Auskunft ist da. Und dann sieht man weiter.


Das "gesparte" Geld auf Seite legen, falls die Dame noch lebt dürfte es ihr zustehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124466 Beiträge, 40364x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Dazu würde ich erst einmal eine EMA-Anfrage starten, berechtigtes Interesse für eine Auskunft ist da

Ohne jedwede relevante Daten wohl recht sinnlos ...



Zitat (von Solan196):
Das "gesparte" Geld auf Seite legen, falls die Dame noch lebt dürfte es ihr zustehen.

So ist es.
Ich würde die Zahlung erst mal einstellen und das Geld - sofern zulässig - beiseite legen.



Zitat (von Jospo):
schwer dement. Kann nicht mehr kommunizieren, bettlägerig.
Eben ein absoluter Pflegefall.

Und wer ist der gerichtlich bestellte Betreuer?
Denn das wäre seine Aufgabe, sich da zu kümmern.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Irgendeinen letzten Wohnort wird man haben, auch das Geburtsdatum, ergibt sich doch aus den Unterlagen, die der Verpflichtete hat. Das langt in der Regel, um die Auskunft zu bekommen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124466 Beiträge, 40364x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Irgendeinen letzten Wohnort wird man haben, auch das Geburtsdatum, ergibt sich doch aus den Unterlagen, die der Verpflichtete hat.

Nö, außer dem Namen hat man nichts.
Zitat (von Jospo):
Ansonsten haben wir im Haus meines Schwiegervaters absolut keine Unterlagen gefunden die uns weiterbringen würden.



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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Harry, was den aktuellen Status angeht. Das hat doch nichts mit alten Unterlagen zu tun.

wirdwerden

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#7
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 41x hilfreich)

@ Harry:
Einen gerichtlich bestellten Betreuer gibt es nicht, das machen meine Frau über entsprechende Vollmachten, und Ihr Bruder sowie ein Pflegedienst und noch zwei weitere Pflegekräfte.

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#8
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 41x hilfreich)

@ Harry:
Einen gerichtlich bestellten Betreuer gibt es nicht, das machen meine Frau über entsprechende Vollmachten, und Ihr Bruder sowie ein Pflegedienst und noch zwei weitere Pflegekräfte.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Mal die alten Unterlagen durchforstet?

wirdwerden

-- Editiert von User am 24. August 2024 10:37

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Jospo):
Die Frau müsste fast schon 90 Jahre alt sein und evtl. ist sie schon gestorben.


Da das Empfängerkonto, auf das der Unterhalt überwiesen wird, anscheinend noch existiert, liegt die Vermutung nahe, dass die Unterhaltsempfängerin noch nicht das Zeitliche gesegnet hat.

-- Editiert von User am 24. August 2024 21:00

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5296 Beiträge, 647x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da das Empfängerkonto, auf das der Unterhalt überwiesen wird, anscheinend noch existiert, liegt die Vermutung nahe, dass die Unterhaltsempfängerin noch nicht das Zeitliche gesegnet hat.


Könnte ein Sparbuch sein und die Bank keine Kenntnis vom Ableben hat. Als hinkendes Inhaberpapier könnte Jedermann es lagern und Gelder abheben.

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#12
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Da das Empfängerkonto, auf das der Unterhalt überwiesen wird, anscheinend noch existiert, liegt die Vermutung nahe, dass die Unterhaltsempfängerin noch nicht das Zeitliche gesegnet hat.


Ich habe da beim Amtsgericht und bei einer Bank nachgefragt, die Erben oder bevollmächtigte Angehörige können das Konto weiterführen, auch auf den Namen des Verstorbenen, es gibt keine gesetzliche Regelung dazu, das ein Konto nach dem Tod gelöscht werden muss.

-- Editiert von User am 27. August 2024 19:57

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#13
 Von 
Jospo
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 41x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mal die alten Unterlagen durchforstet?


Es gibt ausser Unterlagen von der Bank und 3 Versicherungen nichts mehr, der RA, der damals den Unterhalt reduziert hat, ist uns auch nicht bekannt.

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

Und wo der Papa mit seiner Frau 1985 gelebt hat, das weiß man auch nicht?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(756 Beiträge, 131x hilfreich)

Die beiden waren doch verheiratet. Kennt ihr den damaligen Wohnort nicht wo die beiden mal zusammen gelebt haben? Das würde vielleicht schon ausreichen.

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39499 Beiträge, 14161x hilfreich)

sunrabbit, wir haben gleichzeitig geschrieben. Außerdem, dürfte auch das Einwohneramt insoweit Kenntnisse haben. Ein aktueller Fall von meinem Schreibtisch: Scheidung irgendwann 1990, in anderer Stadt. EMA konnte mit den Daten von damals aushelfen, incl. Datum der Rechtskraft der Scheidung.

wirdwerden

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