Unterhaltserhöhung bei neuer Lebensgemeinschaft

24. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
helmut41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltserhöhung bei neuer Lebensgemeinschaft

Hallo, ich hoffe sehr dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Sachverhalt ist folgender: ich bin geschieden und zahle für 4 Kinder Unterhalt. Da ich nicht so viel verdiene (1300€ netto), zahle ich 82% Unterhalt. Für meine Kinder zahle ich also 800€. Meine Ex-Frau bekommt keinen Unterhalt. Ich habe ein eigenes Haus dass noch mit ca. 45.000€ belastet ist. Jetzt ist der Fall so, dass ich jemanden kennengelernt habe und wir würden gerne zusammenziehen, besser gesagt sei bei mir einziehen. Jetzt ist die Frage ob dann mein Unterhalt nach oben geschraubt werden kann ? Lt. meines Wissens wären das 250€ ? Kann das sein ? Wenn ja, kann man das evtl etwas umgehen in dem die neue Partnerin ihren Wohnsitz bei ihren Eltern lässt ? Ich möchte mich nicht vor Unterhaltskosten drücken, aber mir bleiben jetzt schon nur 500€, 250€ weniger würden mich ruinieren. Ich möchte auch nicht der neuen Partnerin auf der Tasche liegen. Kennt sich jemand hierbei aus ?

Vielen Dank für eure, hoffentlich zahlreichen, Antworten

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

Nimms mir nicht übel, aber Deine neue Partnerin wird ja wohl "Miete" oder ähnliches zahlen.
Dann musst Du eben von ihr den Betrag fordern, den Deine Kinder mehr erhalten.
Damit liegst Du ihr ja nicht auf der Tasche! Sie beteiligt sich lediglich an den Wohnkosten. Und das ist ja wohl nicht mehr als normal. Ob da nun KU zu zahlen ist oder nicht!

Wenn es hier um Ehegattenunterhalt handeln würde, könnte ich Deine Einstellung wirklich verstehen, aber bei Kindesunterhalt finde ich das schon ganz schön dreist! :augenroll:

LG
Shinead

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#2
 Von 
helmut41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo shinead,
versteh mich nicht falsch. ich gönne meinen kindern jeden cent, ich suche mir auch gerade einen nebenjob. ich habe nur angst, und sorry wenn sich das blöd anhört, dass ich hochgestuft werde und die finanzielle belastung auf dauer meinen neue beziehung zerstört. und was mache ich dann wenn meine partnerin auszieht und ich mit 250€ mehr da stehe ? ich denke dann wieder herabgestuft zu werden ist nicht so leicht. und wenn man mit 250€ im monat leben und ein haus finanzieren muss, ist das nicht ganz ohne. viele meinen immer, ach der hat ein haus, der muss ja nix zahlen. ein haus zu unterhalten kostet mehr als irgendwo in miete zu leben, zumindest wenn es ein altes haus ist.
wie gesagt, ich gönne meinen kindern alles geld der welt (leider kommt von dem geld bei den kindern fast nicht an, aber das ist ein anderes thema), aber ich möchte halt wissen auf was sich meine partnerin einlassen würde, wenn sie bei mir einzieht. ich möchte nur alle informationen sammeln um ihr dann offen sagen zu können, auf was sie sich mit mir eingelassen hat :augenroll:

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#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo helmut41


beim KU bin ich nicht auf dem laufenden, aber für meine Begriffe zahlst du doch schon mehr als du eigentlich kannst und müßtest.

Bei 1300 Euro Netto - 800 Euro KU???

:???:









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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#4
 Von 
helmut41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo philosoph,

wie gesagt, sofern mann Besitz hat, wie in meinem Fall das Haus, verringert sich auch die Höhe des Geldes dass einem selber bleiben sollte. Normalerweise ist der Selbsterhaltungssatz bei erwerbstätigen 890€. Man geht so quasi davon aus, wenn ich mit dem geld nicht rumkomme, muss ich halt mein haus verkaufen.

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#5
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Boooooaaaaahhhh :???:


Gut, ich kenne nicht eure Vorgeschichte, wer mit wem und warum und überhaupt.

Aber das Haus ist ja auch noch belastet. Wie soll das gehen???


Jetzt bekomme ich bestimmt Brügel von allen Seiten. Aber 200 Euro pro Kind sind doch schon was. Alle von einer Mutter? Da wird ja nur einmal Miete und Heizung bezahlt. Und 200 pro Kind.....






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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

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#6
 Von 
helmut41
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ich müsste jetzt weiter ausholen um dir alles zu erzählen. kurz zusammengefasst ist es so dass sie mit schulden in die ehe kam, klar dass kann ich ihr jetzt nicht vorwerfen, ich wusste es ja zum teil. dann waren 2 kinder geplant, die letzten beiden waren eigentlich nicht geplant. ich weiß ich hab da auch mit schuld gehabt, aber wer vertrauen hat ist halt manchmal der dumme. die letzten 4 jahre hat sie mein konto geplündert und zu guter letzt das haus ausgeräumt. nach 1 jahr trennung bzw. auszug von ihr bin ich immer noch am nachkaufen aller sachen die fehlen. dass ich die kinder nur unregelmässig sehen kann, sie nicht ans telefon geht wenn ich wie vereinbart immer mittwochs anrufe, sie mir die letzten zeugnisse nicht zeigt, sie den kleinen haut wenn er in die hose macht.....all das wollen wir mal gar nicht erwähnen. sie bekommt die 800€ von mir, wohnt mietfrei im haus ihrer eltern (die haben aber schriftlich was aufgesetzt das belegt dass sie doch was zahlt...was ich aber weiss das es nicht stimmt), sie bekommt das kindergeld und darf nebenei noch 900€ dazuverdienen, was sie auch macht. wie gesagt bei den kindern kommt nichts an, meistens haben sie nicht mal neue schuhe wenn die alten schon auseinander fallen. dass es die dame vom jugendamt nicht interessiert, obwohl ich ihr wöchentlich die bude einrenne, ist anscheinend in unserem staat auch nichts aussergewöhnliches. dass mir mein zukünftiges leben so erschwert wird, macht mir schon zu schaffen. es ist eh schwierig nach so einer geschichte überhaupt wieder jemandem zu vertrauen. ich möchte diese beziehung nicht dadurch gefährden , dass sich unser einziger gesprächsstoff um das liebe geld dreht.

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#7
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@helmut41


Lese dir hier auch mal die ganzen Beiträge durch, da findet sich bestimmt ein ähnliches Beispiel.

Ich hoffe, es melden sich bald die *Erfahrenen* hier.

Aber eines möchte ich dir mitgeben: Trenne diese leidliche Geschichte und deine neue Beziehung. Wäre schade darum! Ein neues Leben steht dir zu!


Wenn ich diese Horror-Geschichten hier immer lese, da kanns einem echt schlecht werden!!!



Raffgieriges (Weiber)Volk!!!

Dabei bin ich selbst eine Frau.

:augenroll:









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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

-- Editiert von Apothekenpferd am 24.08.2007 11:43:09

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#8
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

@Apothekenpferd

Ich komme mit 200 Euro für meinen Sohn nicht über Runden. Auf die 125 Euro UVG butter ich noch viel Geld zu.

Raffgierig finde ich es deshalb garnicht, dass für 4 Kinder 800 Euro im Raum stehen.
Und Grundsätzlich finde ich es auch in Ordnung das bei Zahlungsschwierigkeiten des Vaters das Haus dran glauben muss. Ist tragisch, das will ich garnicht leugnen. Aber sonst könnten ja auch Millionen in Immobilien gebunkert werden und so Mangelfälle provoziert werden...

@Helmut
Dass das Geld nicht bei den Kindern ankommt ist natürlich eine ganz andere Geschichte. Wenn das so ist, würde ich (gerade wegen der Schuhgeschichte) die Grußkopferten im Jugendamt damit täglich belästigen bis sich was tut. (Emails sind ja schnell verschickt) Da würde ich mich garnicht von der Sachbearbeiterin verhupsen lassen.

Zu der Änderung des Unterhalts falls Du wieder alleine wohnen solltest(was wir alle nicht hoffen wollen)...

Ich würde Dir raten, die Erhöhung von DEINEM RA durchrechnen zu lassen und auch durch ihn an Deine Ex mitteilen zu lassen. Eben mit einer Klausel, dass sich bei Änderung der Verhältnisse der Unterhalt wieder auf das jetztige Niveau ändern wird. (Ggf. mit kurzfristiger schriftlicher Ankündigung)

Klar steht bei Dir eine finanzielle Belastung im Raum. Aber denkst Du wirlich das Deine neue Freundin dich deshalb verlässt? Sie weiss doch, das Du 4 Kinder hast. Da kann sie sich ausrechnen wieviel Geld Du noch hast, oder?
Nicht alle Frauen sind so überflächlich. ;)

Gruß
Shinead

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#9
 Von 
Deejay2307
Status:
Schüler
(334 Beiträge, 21x hilfreich)

@shinead

1. Wohneigentumskosten können nur dann in Abzug gebracht werden, wenn sie eheprägend sind. Von daher kann nicht jeder Vater sich plötzlich eine Wohnung/ein Haus kaufen um den KU nicht mehr zahlen zu müssen.

2. Die Kosten pro Kind verringern sich doch (kennen wir doch alle), da normalerweise die Klamotten, aus denen die älteren Kinder rausgewachsen sind, an die Jüngeren weitergegeben werden.
Wenn Helmut 800,- € an seine Kids bezahlt (was gut 60% seines Einkommens sind :schock: ), finde ich das schon mehr als fair. Normalerweise müsste er gar nicht soviel zahlen.

Auch wusste die KM (die ja immer noch mehr Geld haben will) genauso vorher, dass das Geld knapp ist. Wären die beiden verheiratet geblieben, hättte sie sich wahrscheinlich auch wieder eine Arbeit suchen müssen, um für das Haushaltseinkommen zu sorgen.

3. Ja, eine Zweitfrau weiß, dass der Mann Kinder hat und deshalb das Geld knapp ist. Aus der Situation heraus ergeben sich aber immer wieder Situationen, in denen das Paar aufgrund der angespannten finanziellen Situation Streitigkeiten bekommt.

Ich kenne das selber: Man zahlt und zahlt und bleibt als Paar irgendwie auf der Strecke.
Alle Eventualitäten KANN man nicht im Vorhinein bedenken. Über kurz oder lang fängt man da auch schon an der Beziehung zu zweifeln.

Ganz ehrlich? Wie soll Helmut denn von 250,- € leben???? Von diesen 250,- € müsste er auch 'ne Wohnung bezahlen, welche wahrscheinlich eben so teuer ist, wie das Haus. Ich denke nämlich nicht, dass Helmut mit eine Villa hat, sondern eher ein kleines Häuschen ...

Nur so als Überlegung ...

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#10
 Von 
bateau
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 19x hilfreich)

@Deejay2307:

helmut41 sagt doch gar nicht, dass seine Ex mehr Geld haben will, oder habe ich da was überlesen? Ich denke, er will nur eine Vorab-Auskunft was denn überhaupt rechtens ist.

Gruss,

bateau

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#11
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

@ Deejay

Ich kenne noch viele Kosten bei Kindern, die sich nicht so einfach wie die Kleidungsfrage lösen lassen. (Vereinsmitgliedschaft, Zahnspangen, Schulkosten, ggf. Windeln...)

Der TE zahlt ja derzeit mit den 800€ nur 82% des geforderten Unterhalts. Wie es zu dieser verhältnismäßig hohen Summe kommt, weiss ich nicht. Darum geht es ja auch garnicht. Schlichtweg steht den Kindern ja aber wohl mehr Geld zu, als im Augenblick gezahlt wird.

Mehr soll der TE ja auch nicht aus seiner jetztigen Lohntüte, sondern bei Zuzug der Freundin aus ihrer Miete heraus zahlen. Damit sind und bleiben dann 500€ in der Kasse.


Und wie bateau schon schreibt, hat die Ex garnicht mehr Geld gewollt. Es geht hier lediglich um ein was-wäre-wenn-spielchen...

Nicht immer gleich Partei ergreifen.... :neck: ;)

Gruß
Shinead
die auch schon mal Zweitfrau war und deswegen keinen Stress hatte.

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#12
 Von 
Mikromaxx
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Helmut41,
das Einzige was Du machen kannst... ist die offiziellen Verhältnisse so lassen wie sie sind, dass heisst zusehen dass Deine Ex nicht erfährt dass Du in einer neuen Beziehung lebst und Deine neue Partnerin ihren Wohnsitz behalten lassen. Sonst hast Du leider keine reale Chance da heil rauszukommen. Das Zusammenleben von Dir als Unterhaltverpflichterer und Deine Partnerin wird vom ersten Tag gerechnet... im Gegensatz zur Deiner Ex und der Punkt ist: sollte Deine Ex es erfahren, dass Du in neuer Beziehung lebst und sollte sie darauf bedacht sein das für sich auszunutzen und sollte auf Grund dessen eine Neuberechnung und die Herabsetzung Deines Selbstbehaltes entstehen..... kommst Du nicht mehr so leicht da raus. Was ein Mal fest gesetz wurde, kriegst auf's verrecken nicht mehr heruntergestuft.... egal ob Arbeitslos, nicht mehr in der neuen Beziehung oder weiss der Gaier was.
Also die einzige Chance, die Du hast: Deine neue Beziehung so lange wie möglich geheim halten.
Tut mir echt Leid.... ist schon traurig genug, aber leider war.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Zweitfrau2006
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo Helmut41,
glaube auch, das beste für Dich und Deine neue Beziehung wird sein, wenn sie offizell noch woanders gemeldet ist.
Was ich bisher an Gerichtsurteilen, leider live, miterleben musste grenzt an Wahnsinn. Unserer Staat sorgt selbst für Sozialhilfeempfänger, indem sie geschiedene Männer ausbeutet. Wünsch Dir und Deiner Partnerin viel Glück.....ihr könnt es brauchen

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

>>> Unserer Staat sorgt selbst für Sozialhilfeempfänger, indem sie geschiedene Männer ausbeutet. <<<

Es geht hier um den Kindesunterhalt mit Verlaub! Es sind nunmal 4 Kinder da die versorgt werden wollen!

Das Männer immer noch nicht gelernt haben Eheverträge abzuschließen steht doch hier garnicht zur Debatte.
Auf den Kindesunterhalt DARF die Mutter doch garnicht verzichten!

Ich kenne selbst (von meinem Ex) den Fall, dass der KU wieder Problemlos heruntergesetzt wurde nachdem ich ausgezogen war. Auch als er arbeitslos wurde war das überhaupt kein Problem.
Das mag nicht immer so sein, aber jemanden zum "Unterhaltsbetrug" anzustiften finde ich schon echt heftig...

Gruß
Shinead
die mit offenen Karten spielt

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)


also, ich finde man driftet hier doch so manches Mal wieder vom Thema ab.
Sicher hat @ Shinead recht.

Aber, diese Diskussionen, wie teuer doch Kinder sind und dann auch noch die aus zerbrochenen Beziehungen finde ich schon überflüssig.

Familien, die eheliche Kinder haben, bzw. die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben, haben auch keinen Unterhalt zusätzlich. Aber, darüber redet ja keiner.

Ich kann schon verstehen, dass sich Helmut da jetzt Sorgen macht, da ja seine neue Frau dann mit Unterhalt bezahlt.
Ist ja auch wirklich schon viel 200 € pro Kind.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Shinead
Liest du dir deine Beiträge eigentlich nochmal durch ,oder schickst du die einfach ab ,ohne nach zu denken ??

Nicht immer gleich Partei ergreifen .... :???:
Was machst du denn hier in sämtlichen Threads ?
Sobald es heißt Man(n) kann den Unterhalt nicht mehr in voller höhe leisten ,gehst du auf die Barikaden !
Ruhig Blut ! Nicht persönliche Gefühle mit bei mischen ;)

Außerdem :
---------------
Auf den Kindesunterhalt DARF die Mutter doch garnicht verzichten!
---------------
Tut sie ja auch nicht ,oder nennst du 800€ verzichten ?


Ansonsten pflichte ich den Anderen bei ,die Neue nicht bekannt werden lassen ,bzw offiziel woanders wohnen lassen !
Das machen doch 99,99% der geschiedenen Frauen ,die BU erhalten genauso .Die haben aber auch wenigstens noch die 3Jahres Frist die ich für total überflüssig halte ,greift ja bei Männern auch nicht !

Das dazu !
Nacht!
LG

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Shinead
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 8x hilfreich)

@Dori

Ich weiss schon was ich schreibe! Wenn allerdings auf einmal von Dingen geschrieben wird, die der TE garnicht erwähnt hat (Ex WILL mehr Geld) dann finde ich schon, dass die "Pferde" mit einem durch gegangen. In dem Fall wohl eindeutig in eine bestimmte Richtung.

[quote:]
Was machst du denn hier in sämtlichen Threads ?
Sobald es heißt Man(n) kann den Unterhalt nicht mehr in voller höhe leisten ,gehst du auf die Barikaden !

Hm, ich habe hier auch schon zur Neuberechnung geraten, weil er zu hoch zwar...

Und ja, ich bin der Meinung, dass KU in voller Höhe gezahlt werden sollte. Diese Meinung vertrete ich auch weiterhin!

[quote:]Außerdem :
---------------
Auf den Kindesunterhalt DARF die Mutter doch garnicht verzichten!
---------------
Tut sie ja auch nicht ,oder nennst du 800€ verzichten ?

Das von Dir erwähnte Zitat ist ein Kommentar auf ein von mir gewähltes.... Das die geschiedenen Männer ausgebeutet werden. Das ist IMO auch klar beim lesen erkennbar.
Demnach hat es nichts mit der vom TE geschilderten Situation zu tun.

Gruß
Shinead
die sich immer wieder gerne Freunde macht. :grins:

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