Unterhaltsforderung+Kinderfreibetrag

11. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
UH2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)
Unterhaltsforderung+Kinderfreibetrag

Sehr geehrte Rechtsanwälte/AnwältInnen & liebe Forumsuser,

ich stehe vor der Frage in welcher Höhe Unterhalt an mich geleistet werden soll.
Ab 01.08.2013 beginne ich eine schulische Ausbildung, welche mit dem Fachabitur abschließt. Ein anschließendes Hochschulstudium ist sehr wahrscheinlich.
Im Juli 2012 schloss ich meine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel ab.
Von August 2012 bis Februrar 2013 habe ich Vollzeit gearbeitet. Seit Februar 2013 bis zum 19.04.2013 bin ich arbeitslos. Vom 19.04.2013 bis zum 01.08.2013 werde ich wieder eine Vollerwerbstätigkeit aufnehmen, danach neben der Schule nur noch ein paar Stunden arbeiten gehen (10-15Std/Woche).

Ich wohne mit jemandem zusammen in einer Wohnung in einer Stadt, die von meinen beiden Elternteilen mehrere Hundert Kilometer entfernt ist. Die Mietkosten teilen wir uns. Sie belaufen sich ungefähr auf 385€/Kopf (Gesamtmiete: 769,41€ warm).

Ich habe eine Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr welche mit 79,70€ zu Buche schlägt. Sonst die "üblichen" Ausgaben.

1. Welcher Unterhaltssatz wäre gerechtfertigt ggü. meinen Eltern?

2. Kann ich z.B. auch nur meinen Vater zahlen lassen, obwohl meine Mutter auch finanziell dazu in der Lage wäre?

3. Kann ich nur durch einen Anwalt meinen Unterhaltsanspruch einfordern?

4. Darf meine Mutter, auch wenn Sie nur zu 50% statt der geforderten 75% Unterhalt leistet den vollen Kinderfreibetrag beim Fianzamt geltend machen?

Meine Mutter hat ca. ein Nettoeinkommen von 1400-1600€, je nach Schichtzulage. Mein Vater ist voll erwerbstätig, was er verdient weiß ich nicht (ich habe nicht gern Kontakt zu ihm.).

Ich würde mich sehr über die Beantwortung der Frage freuen und werde Sie sicher bei zufriedenstellender Antwort weiterempfehlen.

Mit freundlichen Grüßen

Jack Bauer (Pseudonym)

PS.: Meine Eltern sind getrennt lebend und waren nie verheiratet. Mein Vater ist mit einer anderen Frau verheiratet, meine Mutter ist alleinstehend.

[color=red]"Sehr geehrte Rechtsanwälte/AnwältInnen & liebe Forumsuser," [/color]
[color=green]Nur zu Ihrer Information: Dies ist ein Laienforum, eine rechtsverbindliche Antwort wird hier nicht gegeben[/color]

-- Editiert Moderator am 11.04.2013 18:58

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2365x hilfreich)

Hallo UH2014 ,

Unterhalt steht dir nur bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung zu.( und diese hast du).

Ausnahme: es: wurde vorher ganz klar mit den Eltern abgesprochen:

als erstes kfm.Ausbildung dann Schule/Studium und so fort.

lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
UH2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

wurde nicht abgesprochen, ABER:

quote:
Eine zweite Ausbildung muss dann finanziert werden, wenn ...

von vornherein ein mit den Eltern abgesprochener Ausbildungsplan bestand, der mehrere Ausbildungen umfasste (z. B. Haupt- oder Realschulabschluss - Berufsausbildung (früher Lehre) - Fachoberschule - Studium)
ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang zwischen den Ausbildungen besteht. Dies betrifft vor allem die Fälle, in denen nach einer Berufsausbildung (früher Lehre) ein Studium begonnen wird. Ein enger sachlicher Zusammenhang liegt dann vor, wenn beide Ausbildungen der gleichen Berufsrichtung zuzuordnen sind oder sich fachlich ergänzen. Ein enger zeitlicher Zusammenhang wird üblicherweise dann angenommen, wenn zwischen Abschluss der Berufsausbildung und dem Studienbeginn nicht mehr als zwei Jahre liegen.

[color=red]In beiden Fällen sehen die Gerichte die zweite Ausbildung als Weiterbildung an, so dass es trotz mehrerer Berufsabschlüsse bei einer Ausbildung bleibt.[/color]


Ausbildung 07/2012 beendet, Berufsoberschule wird 07/2014 beendet und anschließend Studium begonnen. Passt doch?

Also habe ich doch aufgrund der Zusammenhängenden Ausbildung eigentlich Anspruch?

-- Editiert UH2014 am 11.04.2013 15:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo Jack Bauer(Pseudonym)

Alleine für den Spruch :"ich habe nicht gerne Kontakt zu Ihm", also zum Vater, würde ich dich (Sie) bei einer Forderung nach Unterhalt auflaufen lassen. Immer nach dem Motto Kohle her, dann verp... dich. Auch eine tolle Einstellung. Auch dieses hier: "Ich würde mich sehr über die Beantwortung der Frage freuen und werde Sie sicher bei zufriedenstellender Antwort weiterempfehlen." zeugt doch von ein wenig Arroganz.
Also soll der Vater bluten und die liebe Mama braucht nichts zahlen oder nur wenig zahlen? Warum soll den Papa nicht auch nur 50% bezahlen dürfen?
Die Sache mit dem Kinderfreibetrag ist relativ einfach. Ein Gericht legt den zu zahlenden Unterhalt fest, und wenn der Unterhaltsschuldner mindestens, ich glaube es waren 75%, des zu zahlenden Unterhalts leistet dann gibt es auch einen Freibetrag. Der übrigens so gut wie nichts ausmacht.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
UH2014
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 3x hilfreich)

hallo "ihr neuer",

Das ist eine persönliche Sache zwischen mir und meinem Vater und meiner Mutter und Ihm.

Meine Mutter hat sich für mich den Arsch aufgerissen, sodass Sie mir trotz Hartz4 noch eine privatschule für 3 Jahre ermöglichen konnte. Sie ist mit mir als Kind regelmäßig in den Urlaub geflogen, hat Nachtschichten geschoben neben einer normalen Arbeit!!

Meinen Vater hat es einen ****** interessiert was aus mir wird. Andere Väter zeigen ein bisschen Interesse und schreiben Karten oder rufen an. Von ihm kam jetzt schon 10 Jahre lang nichts mehr außer wenns ums "Geld" ging, wie unterhaltszahlungen etc. (Selbst diese Zahlungen hat er über 6 Monate ausgesetzt ganz ohne Grund!! Und das während meiner Ausbildungszeit wo ich auf jeden fucking Penny angewiesen war!Ich hatte schon ne eigene Wohnung und meine laufenden Kosten.)

Also erzähl du mir nicht ich würde meinen ach so "armen" Vater bluten lassen.


-- Editiert UH2014 am 11.04.2013 15:43

-- Editiert Moderator am 11.04.2013 16:26

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Ausbildung 07/2012 beendet, Berufsoberschule wird 07/2014 beendet und anschließend Studium begonnen


Bauen Schule und Studium auf deiner Erstausbildung auf?

Ist dein schulischer und beruflicher Werdegang lückenlos?

Vorrangig ist Bafög zu beantragen. Evtl. elternunabhängig.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32773 Beiträge, 17231x hilfreich)

Für die Elternunabhängigkeit wird es wohl an den dafür erforderlichen 6 Arbeitsjahren fehlen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Da aber, wie die TS bereits richtig kopiert und hier reingestellt hat "wenn von vornherein einer mit den Eltern abgesprochener Ausbildungsplan bestand", und dieses wohl kaum mit dem bösen Vater abgesprochen war, gehe ich mal davon aus das das mit dem Untrerhalt nichts wird.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Der TS irrt ja schon in seiner persönlichen Planung.

quote:
welche mit dem Fachabitur abschließt. Ein anschließendes Hochschulstudium ist sehr wahrscheinlich


Fachabitur gibbet nicht. das heißt Fachhochschulreife. Damit ist ein Studium an einer Hochschule (Universität/Uni) nicht möglich. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule.

Dann führt der TS hier aus...

quote:
wurde nicht abgesprochen, ABER:


Was aber? Wenn das anschließende Studium nicht abgesprochen war, dann kein Anspruch auf Unterhalt.

Anspruch auf Unterhalt konstruiert folgender Werdegang..

Abitur - Ausbildung - Studium

Keinen Anspruch bei diesem Werdegang...

Realschule - Ausbildung - Fachhochschulreife - Studium

...es sei denn, der Weg wurde zuvor abgesprochen. Ist es aber nicht.

quote:
wurde nicht abgesprochen,


Daher stelle ich dieser Frage...

quote:
1. Welcher Unterhaltssatz wäre gerechtfertigt ggü. meinen Eltern?


....folgende Einschätzung entgegen.

NULL!

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4240 Beiträge, 2419x hilfreich)

quote:
1. Welcher Unterhaltssatz wäre gerechtfertigt ggü. meinen Eltern?
Wie die Vorredner schon sagten, wohl gar keiner.
Bei Bedürftigkeit wegen Ausbildung ansonsten maximal 670€.
quote:
Kann ich z.B. auch nur meinen Vater zahlen lassen, obwohl meine Mutter auch finanziell dazu in der Lage wäre?
Klar kann man ihn lassen, wenn er denn will.
Da er nicht zu zahlen braucht bei der Vorgeschichte, wird es sowieso auf "lassen" hinauslaufen, d.h. zulassen, was der denn freiwillig gibt.
quote:
Kann ich nur durch einen Anwalt meinen Unterhaltsanspruch einfordern?
Aber klar! Die wollen ja auch leben und wer einen Anwalt beauftragt, zahlt den ja auch. Also wird der Anwalt für dich einfordern und wenn die Eltern nichtzahlen, sogar für dich vor Gericht ziehen, keine Sorge. Allerdings wirst du davon immer noch keinen Unterhalt bekommen...
Zitat:
Darf meine Mutter, auch wenn Sie nur zu 50% statt der geforderten 75% Unterhalt leistet den vollen Kinderfreibetrag beim Fianzamt geltend machen?
Da das ein freiwillig geleisteter Unterhalt ist, bin ich mir da nicht so sicher. Finanzamt fragen, die können eine halbwegs sichere Auskunft geben!
Zitat:
Ich würde mich sehr über die Beantwortung der Frage freuen und werde Sie sicher bei zufriedenstellender Antwort weiterempfehlen.
Also wenn ich jetzt antworte "Du kannst monatlich 1000€ aus deinem Vater rausquetschen und die Mamam kriegt den vollen Freibetrag", dann stellt dich das hoffentlich zufrieden. Empfiehlst du dann jetzt beim Türsteher meienr Lieblingsdisco? Wenn ja, was soll mir das bringen?
Zitat:
Jack Bauer (Pseudonym)
Ja, mir wären die Fragen auch peinlich...



-- Editiert quiddje am 12.04.2013 12:28

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
itsme68
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Meine Mutter hat sich für mich den Arsch aufgerissen, sodass Sie mir trotz Hartz4 noch eine privatschule für 3 Jahre ermöglichen konnte. Sie ist mit mir als Kind regelmäßig in den Urlaub geflogen, hat Nachtschichten geschoben neben einer normalen Arbeit!!


Wow.
Hartz4 und Privatschule finanziert und in Urlaub geflogen?
Nicht übel, was gibts denn bei euch für Sätze?
Ich als alleinerziehender Vater mit ca. 3200 Brutto (wobei ich allerdings meine nicht arbeitende zukünfitige Ex-Ehefrau voll sponsoren muss), kann mir für meinen Sohn weder eine Privatschule leisten noch in Urlaub fliegen.
Und das man bei Normaler Arbeit + Nachtschichten zusätzlich noch Hartz4 beziehen kann, ist mir auch ganz neu.
Ich glaube, ich lebe irgendwie im falschen Teil Deutschlands. hmm hmm.
Grüßle Itsme

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ohoh, da werden wir von Jack Bauer(pyeudonym) aber keine guten Noten kriegen :-(

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