Unterhaltsforderung möglich?

31. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Pegasus84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsforderung möglich?

Hallo alle zusammen!

Ich möchte Euch mal eine Frage stellen, die mir momentan sehr am Herzen liegt.

Meine Eltern haben sich leider 2006 geschieden. Bei der Scheidung wurde meiner Mutter eine Unterhaltszahlung zu gesprochen.

Ich (18/19 Jahre alt) befand mich damals in der Ausbildung und habe die Scheidung meiner Eltern nur sehr verkraften können (Vater war Säufer und Schläger, Mutter labil und nicht mehr ansprechbar), sodass ich sämltiche Angelegenheit (sei es emotional wie auch finanziell) jeglich verdrengt habe. Auch wollte ich damals keine Unterhaltsforderung hinsichtlich meiner Person stellen.

Nun sind die Jahre dahin gegangen und ich stelle mir die Frage, ob es möglich wäre, eine Unterhaltsklage nachträglich gegen meinen Vater einzureichen bzw. ob es hierbei zum Erfolg kommen würde?

Er selbst sagt bis heute, dass er keine finanziellen Mittel besitzen würde. Laut dem Protokol des Oberlandesgerichtes Zitat: "Sein Vortrag über den Verlust des Kapitals begegnet nach wie vor erheblichen Glaubwürdigkeitsbedenken. Soweit er erstinstanzlich hat vortragen lassen, er habe versucht, durch Glückspiel seine "finanzielle Situation aufzubessern", ist dies wenig überzeugend, denn im Hinblick darauf, dass er - wie nunmehr offenbart - im Frühjahr 2005 noch über Kapitalvermögen im Wert von mehr als 479.000,00 € verfügte, ist eine finanzielle Notlage, die dringend einer Aufbesserung bedurft hätte, nicht ersichtlich."

....finde ich dies Aussage ein wenig fragwürdig.....

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir in meinem konkreten Falle helfen könntet!

Ich bedanke mich vielmals, dass Ihr Euch Zeit für mein Anliegen genommen habt und verbleibe mit freundlichen Grüssen!

,-)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

ein bisschen wirr...

quote:
Bei der Scheidung wurde meiner Mutter eine Unterhaltszahlung zu gesprochen.


Die dein Vater seither auch zahlt?
Du warst damals schon volljährig und über Unterhalt für dich wurde nix festgelegt?

quote:
Nun sind die Jahre dahin gegangen und ich stelle mir die Frage, ob es möglich wäre, eine Unterhaltsklage nachträglich gegen meinen Vater einzureichen bzw. ob es hierbei zum Erfolg kommen würde?


Im Nachhinein nicht möglich. Warst du denn bedürftig, wer hat für deinen Unterhalt gesorgt oder war dein Einkommen so viel, dass du deinen Bedarf hast selbst decken können?

Die Gerichtssache, war das Zugewinn?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 31.01.2010 23:44

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pegasus84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also erst einmal vielen lieben Dank, dass Du mir eine Antwort zu kommen lässt.

quote:
Die dein Vater seither auch zahlt?
Du warst damals schon volljährig und über Unterhalt für dich wurde nix festgelegt?


Hier muss ich beide Fragen mit Ja beantworten.

quote:
Warst du denn bedürftig, wer hat für deinen Unterhalt gesorgt oder war dein Einkommen so viel, dass du deinen Bedarf hast selbst decken können?

Die Gerichtssache, war das Zugewinn?


Also damals hatte ich ein Azubieinkommen von 430 € + Kindergeld von 150 €.
Hatte damals auch schon eine eigene Wohnung, wofür ich zusätzlich einen Nebenjob annehmen musste, um noch so gerade um die Ohren zu kommen.
Fazit - war finanziell nicht gerade eine rosige Zeit :-(

Desweiteren war und ist dieser Betrag (bis dato) kein Zugewinn sondern sein erwirtschaftetes Einkommen bzw. Rücklagen, die er sich durch seine Selbstständigkeit als Landwirt angespart hat.

Danke Dir noch mal vielmals! Gruss ,-)

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Also damals hatte ich ein Azubieinkommen von 430 € + Kindergeld von 150 €.
Hatte damals auch schon eine eigene Wohnung, wofür ich zusätzlich einen Nebenjob annehmen musste, um noch so gerade um die Ohren zu kommen.


Dir hätten damals mit eigener Bude 640,- im Monat an Unterhalt zugestanden, worauf eigenes Einkommen uns Kindergeld anzurechnen wären. Du hättest also noch einen Unterhaltsanspruch von 56 € gehabt, die von beiden Eltern je nach Einkommen zu leisten wären. Riesesnsummen an Unterhalt sinds also nicht gewesen.


-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Pegasus,

ich seh das wie Azrael: Viel Geld isses nicht, dem du nachheulst:)

Und im Nachhinein keine Chance.

Interessiert hätte mich jetzt schon, worum es bei dem Gerichtsverfahren ging...
Doch Zugewinn?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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