Unterhaltsforderung nach 10 Jahren Ausland

18. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
purzeline66
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsforderung nach 10 Jahren Ausland

Hallo,
ich habe die letzten 10 Jahre mit meiner neuen Frau im Ausland gelebt und bin fuer die 2 Kinder mit ihr zu Hause geblieben. Sie ist arbeiten gegangen. Ich hatte kein Einkommen.
Ich habe noch einen fast 21 jaehrigen Sohn in Deutschland, wofuer ich in den 10 Jahren keinen Unterhalt gezahlt habe.
Jetzt wuerde ich gerne wissen, ob die Unterhaltsvorschusskasse von mir Rueckzahlungen verlangen kann, wenn ich nach Deutschland zurueckkomme. Koennen die auch das Einkommen meiner 2. Frau mit anrechnen?
Oder wo kann man solche Bestimmungen nachlesen?



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11 Antworten
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#2
 Von 
purzeline66
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur zur Information: Die Ehe mit meiner 1. Frau war eine Vereinbarung, damit sie in Deutschland bleiben konnte. Das Kind habe ich nach der Trennung nicht mehr sehen duerfen. Ich habe das Kind fast 11 Jahre grossgezogen, bevor die Mutter es mir entzogen hat.
Ich hatte dann durch meinen neuen Job die Moeglichkeit ins Ausland zu gehen.
Bis heute hat auch mein Sohn kein Interesse an mir. Ich habe ihn mehrmals hier zu mir eingeladen, aber er will keinen Kontakt zu mir. Bei der Scheidung brauchte ich kein Unterhalt zu zahlen, weil ich gerade erst den neuen Job angefangen hatte.

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-- Editiert am 18.02.2011 20:34

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#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
ich habe die letzten 10 Jahre mit meiner neuen Frau im Ausland gelebt und bin fuer die 2 Kinder mit ihr zu Hause geblieben. Sie ist arbeiten gegangen. Ich hatte kein Einkommen.
Ich habe noch einen fast 21 jaehrigen Sohn in Deutschland, wofuer ich in den 10 Jahren keinen Unterhalt gezahlt habe.


quote:
Ich habe das Kind fast 11 Jahre grossgezogen, bevor die Mutter es mir entzogen hat.
Ich hatte dann durch meinen neuen Job die Moeglichkeit ins Ausland zu gehen.


Ich war ja nie gut in Mathe, aber die Zeit, die du im Ausland gearbeitet hast, dürften ja nur ein paar Tage gewesen sein...

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"gruß azrael"

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#4
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat azrael:

quote:
Ich war ja nie gut in Mathe ...


Dem kann ich nach deinem Beitrag unumwunden beipflichten! *grins*

quote:
... aber die Zeit, die du im Ausland gearbeitet hast, dürften ja nur ein paar Tage gewesen sein...


Der Fragesteller hat seinen Sohn 11 Jahre großgezogen. Dann kam es wohl zur Trennung und zum Kindesentzug. Danach ist er für 10 Jahre ins Ausland gegangen und hat mit einer anderen Frau 2 Kinder großgezogen. Und weil

11 + 10 = 21

macht, ist sein Sohn aus erster Ehe jetzt 21 Jahre alt. War das jetzt so schwierig, azrael? Aber danke für den hübschen Beitrag ... *grins*

Nun zur Frage des TE:

Du hast die Frage meines Vorredners zwar nicht so richtig klar beantwortet. Aber ich gehe mal davon aus, dass es KEINEN Unterhaltstitel gibt.

Seitens des Jugendamtes wurde Unterhalt für maximal ein Jahr geleistet. Denn Unterhaltsvorschuss gibt es nur bis zum 12. Lebensjahr. Ob da etwas zurückgefordert werden kann bzw. wird, glaube ich eigentlich nicht, zumal die letzte Zahlung ja rund 9 Jahre zurückliegt. Aber selbst wenn, in jedem Fall könnte das nicht gar so viel sein.

Wenn die Kindesmutter von dir keinen Unterhalt gefordert hat, ist da nichts mehr zu holen. Ab dem 18. Lebensjahr hätte dein Sohn dann seinen Anspruch selbst geltend machen müssen und vor allem nachweisen müssen, dass er überhaupt ein ANRECHT auf Unterhalt hat. Wenn dies nicht erfolgt ist, bestehen da auch keine Ansprüche mehr.

Sollte sich dein Sohn aber noch in der Ausbildung befinden, dann könnte er bis zum Abschluss der Ausbildung Unterhalt von dir UND seiner Mutter fordern. Denn die wäre dann auch zum Barunterhalt verpflichtet.


-- Editiert am 19.02.2011 09:35

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Natürlich kann der Unterhaltsvorschuß zurückgefordert werden. Der Vorschuß wurde durch einen Verwaltungsakt gewährt, ist also öffentlich-rechtlicher Natur. Die Verjährungsfristen sind da anders als im Zivilrecht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Der Fragesteller hat seinen Sohn 11 Jahre großgezogen. Dann kam es wohl zur Trennung und zum Kindesentzug. Danach ist er für 10 Jahre ins Ausland gegangen und hat mit einer anderen Frau 2 Kinder großgezogen. Und weil

11 + 10 = 21

macht, ist sein Sohn aus erster Ehe jetzt 21 Jahre alt. War das jetzt so schwierig, azrael? Aber danke für den hübschen Beitrag ... *grins*


quote:
ich habe die letzten 10 Jahre mit meiner neuen Frau im Ausland gelebt und bin fuer die 2 Kinder mit ihr zu Hause geblieben. Sie ist arbeiten gegangen. Ich hatte kein Einkommen.


quote:
Ich habe noch einen fast 21 jaehrigen Sohn in Deutschland, wofuer ich in den 10 Jahren keinen Unterhalt gezahlt habe.


Herzchen, du hast (mal wieder) nicht verstanden, was ich geschrieben habe. Dass der junge Mann 21 ist, habe ich begriffen. DU aber nicht, dass der TE nie im Ausland gearbeitet hat bzw. wegen seines neuen Jobs ins Ausland gegangen ist. Und da wird die Geschichte dann krumm...

Ach ja, dieser Klugscheißerton steht dir nicht, am wenigsten aber, wenn du die Postings, die du ins Lächerliche ziehst, noch nicht mal selber kapierst. ;)


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"gruß azrael"



-- Editiert am 19.02.2011 10:07

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13984x hilfreich)

Vielleicht noch in Ergänzung: nach so langer Zeit der Ehe bedarf es keiner Vereinbarung mit einer nicht deutschen Ehefrau zwecks Verbleibens in Deutschland. Einmal wegen der Dauer der Ehe, einmal wegen des Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Da ist einmal die Unterhaltsvorschußkasse, die sich an ihn wenden kann. Dann ist es natürlich auch das Kind. Wir wissen nicht, ob ein Titel da ist, der im Ausland nicht zugestellt ist. Auch da kann erhebliches auf den Vater zukommen.

Und wir wissen nicht, ob da eine Strafanzeige läuft, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, möglicherweise mit Haftbefehl.

Und der TE soll mal aufhören, sich als Wohltäter für seinen Sohn aus erster Ehe und seine Exfrau aufzuspielen. Das ist er nun wirklich nicht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
... dass der TE nie im Ausland gearbeitet hat


Seit wann ist denn Kinderbetreuung keine Arbeit? *grins* Aber ich will ja jetzt nicht spitzfindig werden.

quote:
Herzchen, du hast (mal wieder) nicht verstanden, was ich geschrieben habe.


Mmhh ... Herzchen ... wie hübsch! Darf ich dich jetzt Schnuckelchen nennen? *grins*

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.02.2011 11:18:09
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
purzeline66
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr seid ja unheimlich nett hier zueinander!
Also ich habe tatsaechlich nur ein 3/4 Jahr im Ausland gearbeitet. Dann wurde ich krank, hatte Zusammenbrueche, was sich dann erst 2 Jahre spaeter als Diabetes heraus stellte. Im Ausland sind die Aezte nicht so schnell, wie in Dland.
Deswegen habe ich 'nur' die Kinder erzogen.
Aber meine Frage, ob das Gehalt meiner 2. Frau mitangerechnet wird, kann mir wohl keiner
beantworten.

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#11
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Die Frage wurde beantwortet: Taschengeldanspruch.

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"Viele Grüße mikkian"

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