Unterhaltsforderungen Jobcenter

6. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Katja70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsforderungen Jobcenter

Hallo,
ich bin neu hier und habe sofort eine Frage.
Es geht darum, das mein Freund für 2 Kinder (12 und 17) an das Jobcenter, über das seine Frau und seine Kinder schon seit 2009 ALG II beziehen, Unterhalt zahlen soll.
Es ist das erste Schreiben von dort, die ganzen Jahre hat sich niemand gemeldet!
Nun möchten sie natürlich Auskünfte über seinen Verdienst, dieser liegt monatlich schwankend bei 900,- bis 1100,- Euro Netto, Uraubs- und Weihnachtsgeld bekommt er jeweils gerade mal 120,- Euro.
Wie ist der Selbstbehalt für meinen Freund?
Wie rechnet sich das mit der Miete, denn wir haben einen Untermietvertrag gemacht, als wir zusammen gezogen sind und er zahlt mir monatlich 290,- Euro Kaltmiete zzgl. hälftiger Betriebs- und Nebenkosten, sowie einen Anteil an Kostgeld!?
Findet das Berücksichtigung?
Erwähnen sollte ich vielleicht auch noch, dass er sich seit Sommer 2011 in der Insolvenz befindet, nachdem seine Selbstständigkeit gescheitert ist.
Außerdem möchte das Jobcenter finanzielle Auskünfte von mir und meinen Kindern haben.
Müssen wir diese Auskünfte geben? Wir sind nicht verheiratet, denn er ist noch mit seiner getrennt lebenden Frau verheiratet! Allerdings wohnen wir eben zusammen zur Miete.
Natürlich möchte er sich vor Unterhaltszahlungen nicht drücken, aber bisher haben sich seine Frau und er darauf geeinigt, dass er die Unterhaltszahlungen in Form von Sachartikeln abdeckt, da seiner Frau dafür oft das Geld fehlt und so übernimmt er z.B. regelmäßig neue Kleidung für die Kinder, Schuhe, Schulartikel usw. und er trägt regelmäßig die Bahn-Fahrkosten für seine Kinder, damit sie zu uns kommen können, denn wir wohnen 650km auseinander!
Je nachdem wie das Jobcenter nun rechnet oder rechnen darf, kommen wir selber in finanzielle Engpässe und das beschäftigt mich nun natürlich ziemlich!
Daher würde ich mich über Auskunft gebende Antworten freuen, da ich selber von solchen Dingen gar keine Ahnung habe! Danke!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katja70,

Sein Selbstbehalt ist normalerweise 950€.

Bei zusammen wohnen kann aber wegen Wohnersparnis der Selbstbehalt auf ca.750€ runtergesetzt werden.

Unterhaltsschulden haben gegenüber anderen Schulden Vorrang.

Miethöhe ist egal,die ist im SB ja enthalten.

quote:
aber bisher haben sich seine Frau und er darauf geeinigt, dass er die Unterhaltszahlungen in Form von Sachartikeln abdeckt,


das sollte geändert werden.

Zitat:
Wir sind nicht verheiratet, denn er ist noch mit seiner getrennt lebenden Frau verheiratet!


Vorsicht! Nach einem Jahr Trennung,muss die Steuerklasse geändert werden.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 06.03.2012 10:54

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#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Sind deine Kinder von deinem Freund?
Wie lange wohnt ihr schon zusammen?
Habt ihr ein gemeinsames Konto oder einer von euch den Zugriff auf das Konto des anderen?

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Katja70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal viele Dank Edy für die Antwort!

@Shihaya:
Nein, wir haben keine gemeinsamen Kinder!
Wir wohnen seit Oktober 2010 zusammen, in die jetzige Wohnung sind wir aber erst im August 2011 gezogen, weil die andere Wohnung zu klein war.
Und ein gemeinsames Konto haben wir nicht, jedoch haben wir untereinander die Vollmacht für jedes Konto...und jeder bekommt dahin auch sein eigenes Gehalt überwiesen!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katja70 ,



Das alleinerziehende Geld dürfte auch wegfallen.

lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

-- Editiert edy am 06.03.2012 16:25

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#5
 Von 
Katja70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, aber welche alleinerziehenden Geld meinst Du?

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Katja70,

quote:
Sorry, aber welche alleinerziehenden Geld meinst Du?


Auch Sorry,hatte was verwechselt,dachte du bekämst auch
ALGII.

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#7
 Von 
Katja70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ach so :) Nein, ich habe mein eigenes Einkommen, zwar auch nicht viel, aber immerhin so, dass wir keine zusätzlichen Leistungen von irgendwelchen Ämtern benötigen!

ALGII bekommt die (Ex-)Frau meines Freundes

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Ach so
Nein, ich habe mein eigenes Einkommen, zwar auch nicht viel, aber immerhin so, dass wir keine zusätzlichen Leistungen von irgendwelchen Ämtern benötigen!

Damit haben sich meine Fragen auch erledigt. Wenn weder du noch dein Freund ALGII beziehen, ist es völlig egal, ob ihr in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Für Unterhaltsrecht gelten andere Kriterien. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...;)

An deiner Stelle würde ich die Auskunft über deine finanziellen Verhältnisse verweigern. Es gibt keinen Grund diese offen zu legen.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

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#9
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)


Hi,

die Frage nach deine finanziellen Verhältnissen wird auch gestellt um prüfen zu können, ob dein Partner anderen gegenüber vorrangig unterhaltspflichtig ist. Es handelt sich sicher um ein Formblatt, mit dem möglichst alle möglichen Konstellationen erfasst werden sollen.

Ich würde die Auskunft ebenfalls nicht erteilen, da sie im Bezug auf den von deinem Partner zu leistenden KU nicht relevant ist.

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"Viele Grüße mikkian"

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