Guten Tag, etwas komplziert aber ich versuche es mal zu erklären.
Vater hat ein Kind das bald 18 wird. Es ist in der Lehre und wohnt bei der Mutter. Vater und Mutter sind geschieden und haben sich damals auf 2xx Euro unterhalt für Kind geeinigt.
Für ein uneheliches Kind zahlt Vater keinen Unterhalt, da aufgrund SChulden und weiteren Kindern kein Unterhalt gezahlt werden muss.
Nun ist mit der neuen Partnerin des Vaters ein Baby unterwegs.
Verringert sich der Unterhalt für den Sohn wenn er in der Lehre und volljährig ist?
Wird das neue Kind berücksichtigt beim Unterhalt?
Auf den Unterhalt für den Sohn wurde sich aussergerichtlich geeinigt, bzw. während der Scheidung festgelegt.
Unterhaltsfrage - Verringert sich Unterhalt für den Sohn wenn er in Lehre und volljährig ist?
4. Oktober 2008
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Frage vom 4. Oktober 2008 | 00:52
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsfrage - Verringert sich Unterhalt für den Sohn wenn er in Lehre und volljährig ist?
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2008 | 01:34
Von
Status: Praktikant (537 Beiträge, 179x hilfreich)
Es ist nur meine Meinung, aber sobald das Kind volljährig ist und sich noch auf dem ersten Bildungsweg befindet sind beide Elternteile gleichermaßen zu Unterhalt verpflichtet.
Da Unterhaltsschulden immer vorrangig sind, spielen wohl auch andere Schulden kaum eine Rolle.
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