Unterhaltsfrage nichteheliches Kind

12. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Jernigan
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsfrage nichteheliches Kind

Hallo,

ich werde bald Heiraten und wir erwarten ein Kind, nun meine Frage.

Ich zahle Unterhalt für ein nichteheliches Kind, verringert sich der Unterhalt für dieses Kind, durch die Geburt meines ehelichen Kindes?

Jernigan

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo

Im Normalfall ändert sich nichts an dem Unterhalt des unehelichen Kindes.

Gruß Bantam

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Ja, ne gute Frage .

Wie ist das ?. eigentlich hat er ja jetzt 2 Kinder zu versorgen .....
Denke, die Frage ist berechtigt .-..!!
Wieso wird sein eheliches Kind nicht angerechnet ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bantam
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 15x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eDaddy
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Jernigan,

ob sich der U für das erste Kind verringert hängt von Deinem Eink. ab. Sofern Dein Gehalt so gering sein sollte, dass es auf 2 Kinder aufgeteilt werden muss, dann verringert sich der Unterhalt für das 1. Kind.

Da Du aber nun die Steuerklasse III o. IV ist das eher unwahrscheinlich. Beide Kinder sind gleichberechtigt und dahingehend wird vom Basisgehalt der Kindesunterhalt berechnet.

z.B. Basisgehalt 2800, netto: heisst nach DD-Tabelle 206 € Unterhalt je Kind.
Übrig bleiben 2.338 €. Davon wird der grundsätzliche Unterhaltsanspruch für die Ehefrau in Höhe von 600€ abgezogen. Übrig bleiben 1788€. Sollte dein erstes Kind jünger als 3 Jahre sein und sie fordert Betreuungsunterhalt, dann ziehst Du zuerst den Eigenbedarf von 830€ ab (früher 1000€).

Von den restlichen 788€ kann Deine Ex dann Unterhalt fordern. Sofern Sie vorher gearbeitet hat ist Ihre Grundversorgung 830€; sprich: Die 788€ gehen komplett an Sie.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Jernigan hallo,
wie ist es nun? Könntest du genauere Angaben machen?
Den Unterhalt wird ja auch nach Leistungsfähigkeit ermittelt.
Alles Gute für eure Ehe:)

-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"

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