Hallo,
ich werde bald Heiraten und wir erwarten ein Kind, nun meine Frage.
Ich zahle Unterhalt für ein nichteheliches Kind, verringert sich der Unterhalt für dieses Kind, durch die Geburt meines ehelichen Kindes?
Jernigan
Unterhaltsfrage nichteheliches Kind
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo
Im Normalfall ändert sich nichts an dem Unterhalt des unehelichen Kindes.
Gruß Bantam
Ja, ne gute Frage .
Wie ist das ?. eigentlich hat er ja jetzt 2 Kinder zu versorgen .....
Denke, die Frage ist berechtigt .-..!!
Wieso wird sein eheliches Kind nicht angerechnet ??
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Lest den Beitrag von :
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35948
Hallo Jernigan,
ob sich der U für das erste Kind verringert hängt von Deinem Eink. ab. Sofern Dein Gehalt so gering sein sollte, dass es auf 2 Kinder aufgeteilt werden muss, dann verringert sich der Unterhalt für das 1. Kind.
Da Du aber nun die Steuerklasse III o. IV ist das eher unwahrscheinlich. Beide Kinder sind gleichberechtigt und dahingehend wird vom Basisgehalt der Kindesunterhalt berechnet.
z.B. Basisgehalt 2800, netto: heisst nach DD-Tabelle 206 € Unterhalt je Kind.
Übrig bleiben 2.338 €. Davon wird der grundsätzliche Unterhaltsanspruch für die Ehefrau in Höhe von 600€ abgezogen. Übrig bleiben 1788€. Sollte dein erstes Kind jünger als 3 Jahre sein und sie fordert Betreuungsunterhalt, dann ziehst Du zuerst den Eigenbedarf von 830€ ab (früher 1000€).
Von den restlichen 788€ kann Deine Ex dann Unterhalt fordern. Sofern Sie vorher gearbeitet hat ist Ihre Grundversorgung 830€; sprich: Die 788€ gehen komplett an Sie.
Jernigan hallo,
wie ist es nun? Könntest du genauere Angaben machen?
Den Unterhalt wird ja auch nach Leistungsfähigkeit ermittelt.
Alles Gute für eure Ehe:)
-----------------
"LG Anny*D. Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens, den man Liebe nennt"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
21 Antworten
-
26 Antworten
-
6 Antworten
-
11 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten