Unterhaltsfrage - wenn keine Ausbildung vorhanden ist, wer ist dann wie unterhaltspflichtig?

30. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)
Unterhaltsfrage - wenn keine Ausbildung vorhanden ist, wer ist dann wie unterhaltspflichtig?

Ich lese hier schon etwas länger mit, habe jetzt aber selber mal eine Frage und hoffe auf Hilfe.

Ich bin verheiratet, Berufstätig und habe zwei Kinder (Töchter) im Alter von 16 und 18 Jahren. Die älteste wurde von meiner Ehefrau mit in die Ehe gebracht.

Jetzt zu dem Problem. Das älteste Kind (nicht adoptiert) hat vor 1,5 Jahren die Schule die Schule beendet. Anders ausgedrückt, sie musste das Gymnasium nach einer Ehrenrunde und dann erneuter Nichtversetzung mit dem Hauptschulabschluss verlassen.
Sie selber hat während dieser Zeit ca. 5 (in Worten: fünf) Bewerbungen für einen Ausbildungsplatz geschrieben. Wir als Eltern haben uns auch um Weiterbildungs- oder Ausbildungsplätze bemüht, die angebotenen Möglichkeiten wurden von unser Tochter jedoch nicht genutzt.

Ihr Verhalten im familiären Umfeld ist auch nicht so wie es sein sollte. Keine Hilfe im Haushalt, nur im Bett liegen und Fernsehen etc.

Jetz hat sie seit einem Monat eine Aushilfstätigkeit bei einer Burgerkette für 7,05 Std. angefangen, ist aber nicht bereit einen Kostenbeitrag abzugeben. Essen, waschen, wohnen geht also alles auf unsere Kosten.

Wir haben Ihr jetzt ein Ultimatum gestellt, in dem Sie sich bis zum 1.8.08 eine Ausbildung oder Weiterbildung suchen soll. Sollte dieses verstreichen, würden wir Ihr sie Koffer vor die Tür stellen.

Sie sieht das ganze natürlich nicht mit dem nötigen ernst und meint alles geht weiter wie bisher. Ausserdem ist sie der Meinung, dass wir Ihr dann Unterhalt und Wohnung zahlen müssten. Im Falle einer Ausbildung ist klar, dass wir Unterhaltspflichtig sind. Wie sieht es aber aus, wenn keine Ausbildung vorhanden ist?

Wer ist dann wie Unterhaltspflichtig? Meine Frau ist Hausfrau und verfügt über kein eigenes Einkommen und ich bin eigentlich nicht gewillt Unterhalt zu zahlen, zumal es nicht mein Kind ist.

Der Kindsvater zahlt übrigen seit ca 15 Jahren keine Unterhalt und Klagen bleiben bisher ohne Erfolg (Titel ist aber vorhanden nur nicht vollstreckbar).

Währe für Hilfe und unterstützende Gesetzestexte sehr dankbar.

Es grüßt
Ein frustrierter Vater

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

hmm Kind verdient selber, keine Ausbildung kein gar nichts. Also kann Kind für sich selber sorgen da Job !

Vorschlag Kostenbeitrag niedrig halten und nochmals ernstes Wort reden, Ihre Frau sollte aber mitziehen.
Vorsichtshalber schon mal neues Schloss für Türe kaufen ;-). Und mal Schloss austauschen wenn Kind on Rour und vorgewarnen weil sich nichts geändert hat ! Evt. Grosseltern auch informieren, vielleicht ist Kind nach Schocktherapie zugänglicher !

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#2
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Meine Frau zieht schon mit. Das ist kein Problem. Und die Schocktherapie haben wir ohne Ergebnis hinter uns.

Wir kommen nicht an sie ran. Sobald wir die Themen Ausbildung, Wie solls weitergehen, Brauchst Du Hilfe, Hast Du ein Problem,ansprechen fällt bei Ihr die Klappe.

Dann heisst es nur noch "Ich will jetzt nicht darüber reden", "Lasst mich in Ruhe" etc.
Abschließend, wenn man nicht locker lässt, großes Geschrei und Türenknallen.

Sie verhält sich so, als ob sie alle Rechte in Anspruch nehmen kann aber keinerlei Pflichten hat.

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#3
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 121x hilfreich)

Tja mit 18 ist man noch pupertär.
Aber trotz allem mit 18 ist man erwachsen und somit auch eigenverantwortlich.

Aber ist halt ne blöde Situation, andere Vorschlag Wäsche liegen lassen von Ihr, Notfalls Kühlschrank absichern und Ihr klipp und klar sagen ohne Beteilligung am gemeinschaftlichen Leben gibt es auch nichts !

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#4
 Von 
BigMac
Status:
Beginner
(60 Beiträge, 7x hilfreich)

Wie schon bemerkt, die Situation ist mehr als verfahren. Wäsche liegen lassen etc. hat nichts gebracht (Irgendwann stinkt es eben..).

Darum auch meine Frage nach dem eventuellen oder eben nicht vorhandenen Rechtsanspruch auf Unterhalt.

Wäre hilfreich, wenn nan ihr mal ein paar Texte, Urteile oder so etwas hinlegen könnten und ihr damit den Wind aus den Segeln nimmt.

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#5
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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