Unterhaltsfragen - Schule

13. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Scuz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)
Unterhaltsfragen - Schule

Hallo erstmal,

ich habe ein paar Fragen an euch, schilder aber zuerst mal meine Situation:

Ich bin 18 Jahre alt. Die 11. Klasse (Gesamtschule) habe ich abgebrochen und werde zum neuen Schuljahr eine Höhere Handelsschule besuchen. Daher arbeite ich ab Februar Vollzeit bis zum nächsten Schuljahr. Mein Vater (und ich ehrlich gesagt auch) möchte dass ich so schnell es geht ausziehe. Meine Mutter würde mich auch nicht aufnehmen (was ich auch auf keinen Fall möchte).
Mein Vater ist alleinerziehend, Handwerker und verdient ca. 1300€ netto. Meine kleine Schwester lebt auch bei ihm. Meine Mutter ist Krankenpflegerin (Verdienst weiß ich nicht, wahrscheinlich deutlich weniger als mein Vater) und hat noch einen Sohn (Halbbruder). Mein Vater zumindest bezieht (außer Kindergeld) keine Leistungen vom Staat, bei meiner Mutter bin ich nicht sicher, vermute aber dass sie es ebenfalls nicht tut.

So nun zu meinen Fragen:

1. Bekomme ich oder mein Vater Kindergeld obwohl ich nicht zuhause wohne und (vorrübergehend) nicht zur Schule gehe ?

2. Sind beide Elternteile unterhaltspflichtig ? Wenn ja mit wieviel könnte ich rechnen ? Das ist insofern besonders wichtig, da ich mir nächstes Jahr als Schüler kaum eine eigene Wohnung finanzieren kann und es auch nicht einsehe, dass ich meine Ersparnisse dafür ausgeben soll.

3. Welche Ämter sind für mich Ansprechpartner ? Beim Jugendamt bin ich bereits gewesen, aber das sind meiner Meinung nach alles Pfeifen, die konnten mir kein Stück weiterhelfen.

Unterstützung vom Staat möchte ich nach Möglichkeit nicht.

LG
Chris

-- Editiert von Scuz am 13.01.2009 03:26

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Scuz,

quote:
1. Bekomme ich oder mein Vater Kindergeld obwohl ich nicht zuhause wohne und (vorrübergehend) nicht zur Schule gehe ?


Voraussetzungen sind: Ausbildungssuchend gemeldet, Verdienstgrenze ca. 7800€ im Jahr nicht überschritten.

quote:
2. Sind beide Elternteile unterhaltspflichtig ?


Keiner von beiden. Du befindest dich momentan weder in schulischer, beruflicher Ausbildung, noch Studium.

quote:
Das ist insofern besonders wichtig, da ich mir nächstes Jahr als Schüler kaum eine eigene Wohnung finanzieren kann


Von da an wärst du wieder unterhaltsberechtigt.
Der Selbstbehalt deiner Eltern dir gegenüber liegt nach Abzug von berufsbedingten Aufwendungen und Unterhalt an vorrangig Berechtigte bei 1100€ pro Nase, Sieht mau aus...

quote:
und es auch nicht einsehe, dass ich meine Ersparnisse dafür ausgeben soll.


Vorrangig musst du, bevor deine Eltern in die Pflicht genommen werden, dieses verwenden.

quote:
Welche Ämter sind für mich Ansprechpartner ?
Unterstützung vom Staat möchte ich nach Möglichkeit nicht


Wenn du keine staatliche Unterstützung wünscht, wirst du dich selbst unterhalten müssen.
Andernfalls hätte ich dir einen Bafög-Antrag empfohlen.:)

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 13.01.2009 17:53

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

Hallo Scuz,

zwar sind ab Volljährigkeit BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig.

Allerdings nur dann, wenn auch ein Unterhaltsanspruch besteht.

Dazu müsstest du eine allgemeinbildende Schule besuchen oder dich in einer beruflichen Erstausbildung befinden.

Damit besteht während deiner Berufstätigkeit kein Unterhaltsanspruch.

Der könnte wieder aufleben, wenn du dann die höhere Handelsschule besuchst.

Solltest du dann allerdings nicht mehr zu Hause wohnen, so werden alle minderjährigen Geschwister oder privilegierte Volljährige dir in der Unterhaltsrangfolge vorgezogen.

Erst wenn ihre Ansprüche gedeckt wären und deine Eltern dann noch leistungsfähig wären, würde dein Anspruch berücksichtigt.

Deine Eltern hätten dabei dir gegenüber einen Selbstbehalt von 1100 €.

Vielleicht könntest du Bafög beantragen für die Zeit in der höheren Handelsschule.

Auch Kindergeld wirst du bzw dein Vater in der Zeit, während du arbeitest, keines mehr erhalten.

Allerdings wird auch hier der Anspruch wieder aufleben, wenn du wieder die Schule besuchst.

Wenn du in eigener Wohnung lebst, ist es an dich weiter zu leiten.

Für mehr Informationen schau auch mal <a href="http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php">hier</a>

Siehst du keine Möglichkeit mehr, dich mit deinem Vater zu verständigen?

So dass ein Zusammenleben möglich würde, wenigstens bis du die Schule abgeschlossen hast?

Ein Leben in den eigenen vier Wänden bringt zwar einerseits viel Freiheit. Andererseits lasten aber alle anfallenden Pflichten auch alleine auf deinen Schultern. Ob das bei der Bewältigung der Schule besonders hilfreich sein wird ... :augenroll:


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Scuz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke erstmal für die Antworten !

Kann ich mich denn Ausbildungssuchend melden, obwohl ich es in Wahrheit garnicht bin ? Oder muss ich jede Ausbildungsstelle annehmen, das wär ja auch Quatsch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Scuz,

klingt zwar nicht sehr logisch, aber: Ja, du musst ausbildungssuchend gemeldet sein.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

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