Unterhaltsfreistellung

11. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Unbekannt 123
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsfreistellung

An wann ist es möglich, als Kind eine Unterhaltsfreistellung gegenüber Elternunterhalt zu beantragt. Welche Gründe benötigt man dafür?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Es gibt keine Unterhaltsfreistellung.

Elternunterhalt muss ein Kind dann zahlen, wenn es mehr als € 100.000/Jahr verdient.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116318 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von Unbekannt 123):
An wann ist es möglich, als Kind eine Unterhaltsfreistellung gegenüber Elternunterhalt zu beantragt

In DE gibt es keine "Unterhaltsfreistellung gegenüber Elternunterhalt" zu beantragen.

Es geht also entweder um ein anderes Land oder ein anderes Konstrukt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
sonmischt
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 52x hilfreich)

Würde ja schon gesagt, dass es Unterhaltsfreistellung nicht gibt. Geht es um Verwirkung?

Zitat (von cruncc1):
Elternunterhalt muss ein Kind dann zahlen, wenn es mehr als € 100.000/Jahr verdient.


Das stimmt so nicht. Der Unterhaltsanspruch der Eltern steht nicht unter dieser Voraussetzung. Allerdings geht der Anspruch nicht auf das Sozialamt über, wenn ein Elternteil Sozialhilfe benötigt, wenn das Einkommen des Kindes weniger als 100.000 Euro jährlich beträgt.

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