Unterhaltsgeld, volljährig, eigene Wohnung

7. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
black-eyed89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsgeld, volljährig, eigene Wohnung

Hallo,

meine Eltern haben sich letztes Jahr getrennt. Nun wohne ich (19 Jahre, auf Ausbildungssuche) mit meinem Freund in einer eigenen Wohnung.

Mein Vater ist dieses Jahr in Frührente gegangen und meine Mutter arbeitet noch auf Vollzeit. Momentan bekomme ich von meiner Mutter 70 € / monatl. & von meinem Vater 200 € / monatl.. Mein Kindergeld erhält noch mein Vater, überweist es mir aber nicht.

Kann ich noch Unterhalt einklagen bzw das Kindergeld?
Wie viel Unterhalt stünde mir zu von Vater bzw Mutter?

LG


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Tja, da du ausbildungssuchend bist steht dir gar nix zu. Denn Unterhalt gibt es nur bei beruflicher oder schulischer Ausbildung. Fairerweise solltest du deine Eltern über die Unterhaltssituation aufklären und dir durch einen Job dein eigenes Leben finanzieren. Zeit dazu hast du ja.
Kindergeld erhaltet ihr nur, wenn du bei der Arge als ausbildungssuchend gemeldet bist. Sonst kommt irgendwann eine Rückzahlungsaufforderung.
Bei Beginn einer Ausbildung steht dir wieder Unterhalt zu.

gruß azrael




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#2
 Von 
black-eyed89
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin als Ausbildungssuchende gemeldet.

Und wie viel stünde mir dann letztendlich bei Beginn einer Ausbildung zu?



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Um es kurz zu machen - dir stehen mit eigenem Hausstand 640,- pro Monat zu. Davon wird das Kindergeld und dein Ausbildungsgehalt abgezogen. Der Rest ist von deinen Eltern zu tragen, wobei jeder Elternteil einen Selbstbehalt von1100 € hat.
Reichtümer werden also nicht fließen.

gruß azrael






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