Unterhaltsgeld für Studentinehegattin

14. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Studentinehegattin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsgeld für Studentinehegattin

Hallo,

ich bin 28, verheiratet, studiere seit 2004 und brauche wahrscheinlich noch 2 Jahre um mein Studium abzuschließen.

Mein Man und ich leben seit kurz getrennt und wollen ab Januar uns offiziel als getrennt lebend anmelden. Sein Einkommen ist ungefähr 2200€ netto/Monat. Ich arbeit als Aushilfe und verdiene 250€ monatlich.

Ich mache mir Sorgen ob ich mein Studium wahrend und nach der Trennungszeit finanzieren kann. Könnte jemand mir bitte daher sagen wie viel ich von ihm ab Januar bekommen kann und ob ich weiter nach der Trennungszeit Unterhalt gesetzlich bekommen darf um mein Studium weiter zu finanzieren?!

Vielen Dank i Voraus.

Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

während des Trennungsjahres wirst du auf jeden Fall unterhaltsberechtigt sein.

Ich nehme an, dass du es auch für die Zeit bis zum Abschluss sein wirst.

Wie lange wart ihr denn verheiratet?

Grüßle



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#2
 Von 
Studentinehegattin
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie sind seit 6 Jahren verheiratet.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

da sehe ich persönlich gute Chancen auf Unterhalt bis Ende des Studiums.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

hallo gattin........

§ 1569 BGB

Kann ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen, so hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt.

mfg Ostseeperle;)

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