Ich bin 20 und wohne gewzungenermaßen noch bei meinen Eltern, bin jetzt im ersten Semester meines ersten Studiums. Der Ort in dem meine Eltern wohnen liegt mit direkter Zug und Busverbindung ca 1 Stunde weg vom Ort an dem meine Universität ist, allerdings ist die Verbindung so schlecht dass ich oft 1 1/2 bis 2 Stunden brauche um nach Hause zu kommen, unter der Woche muss ich schon ab 19 Uhr weg von der Uni um den letzten Bus nach Hause zu erwischen. Dementsprechend bin ich darauf angewiesen dass meine Eltern mich vom nächsten Bahnhof abholen, allerdings weigern sie sich des öfteren wenn sie gerade schlechte Laune haben, wodurch ich 13€ pro Rückfahrt im Taxi zahlen muss, da es hier keine andere Möglichkeit gibt.
Ich würde gerne ausziehen, aber da ich Sinologie studiere und, nach Vorlesungen, Sprachunterricht und der Erledigung benoteter Hausaufgaben pro Woche höchstens Samstags und Sonntags Zeit habe, kann ich mir das nicht allein finanzieren, da es bei den Bedingungen schwierig ist einen Nebenjob zu finden, und dieser auch unmöglich die Miete in einem Wohnheim + Studienkosten + Lebensunterhalt finanzieren kann.
Baföq bekomme ich gar keines, da der Verdienst meiner Eltern die Baföq Grenze um mehr als das Doppelte übersteigt.
Ich habe öfters schon mit meinen Eltern darüber geredet wie anstrengend das Hin-und herpendeln ist und ob sie mir nicht den Umzug finanzieren könnten, da wir allerdings kaum miteinander auskommen endet dies immer nur im Streit. Sie haben kein Geld und können sich das nicht leisten, behaupten sie.
Allerdings war ich der Meinung dass, wenn die Eltern so viel verdienen dass man kein Baföq bekommt, davon ausgegangen wird dass die Eltern den gleichen Betrag an das Kind zahlen können, da sie ja genug Verdienst haben.
Meine Eltern verdienen viel (Meine Mutter ist Beamte und arbeitet ab nächstem Jahr auch wieder Vollzeit), allerdings haben sie sich ein großes Haus gebaut wovon sie noch Schulden abzahlen müssen und besitzen 5 Pferde, die zum Großteil meiner kleinen Schwester gehören und bei uns hinten im Garten stehen. Dafür geht fast das gesamte Geld meiner Eltern drauf, sie bezahlen mir zwar noch die Bearbeitungsgebühr der Uni und das Semesterticket, manchmal auch mein Essen dass ich während ich in der Uni bin zu mir nehme, aber all das muss ich persönlich erbetteln an stelle einer direkten Überweisung auf mein Konto. Vom Kindergeld sehe ich nur das, was sie mir bar geben (momentan ca 25€ pro Woche für Essen, mehr nicht).
Dadurch, dass ich nach dem Abi ein Jahr auf 400€ basis gearbeitet habe, habe ich noch ein wenig Erspartes und kann mir mein Essen teilweise selbst finanzieren.
Aber sollte das wirklich so sein? Viele meiner Mitstudenten raten mir meine Eltern auf Unterhaltsgeld zu verklagen, da , laut der Düsseldorfer Tabelle, mir um die 700€ im Monat zustehen würden. Dass dies die Beziehung zu meiner Familie zerstören würde ist mir bewusst,würde mich aber nicht davon abhalten. Zuhause gibt es nur Streit, ich kann hier kaum konzentriert lernen und alles Geld was ich bekomme ist vollkommen von der Stimmung meiner Mutter abhängig, die des Öfteren zu Wutausbrüchen neigt. Würde ich einen monatlichen Betrag von ca 400€ zur Verfügung haben könnte ich endlich ausziehen und in Ruhe lernen, damit mein Studium auch Erfolg hat. Selbst das würden meine Eltern abernicht zahlen, da sie ja "kein Geld" haben...sich aber trotzdem am Ende letzten Jahres 2 neue Pferde gekauft haben weil die alten meiner kleinen Schwester nicht gut genug waren.
Gibt sich die Möglichkeit das Unterhaltsgeld von den Eltern einzuklagen, oder wohne ich dazu zu nahe an meinem Studienort, bzw sieht das Gericht Ausgaben für Haus und eigene Hobbies der Eltern als "nicht genügend Geld" um dem Kind ein besseres Studienklima zu ermöglichen? Hätte der Fall Erfolgschancen oder würde ich mir damit nur Schulden durch die Anklage einhandeln?
Unterhaltsgeld von Eltern einfordern
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Cocopiex3,
der einfache weg von ca. 2 Stunden zum Studienort ist natürlich schon recht lang.
Einem Unterhaltspflichtigen würde ein Familiengericht vermutlich hahelegen an den Arbeitsort zu ziehen, wenn er Fahrtkosten in dem Umfang geltend machen wollte und der Mindestunterhalt sonst nicht zu leisten wäre.
quote:<hr size=1 noshade>Hätte der Fall Erfolgschancen oder würde ich mir damit nur Schulden durch die Anklage einhandeln? <hr size=1 noshade>
Die chinesische Sprache zieht ja immer gerne Sprichwörter hinzu um ein Situation zu beschreiben. In Deinem Fall könnte man das so ausdrücken... Vor Gericht und auf hoher See ist jeder in Gottes Hand.
Wenn Du nun aber an Deinen Studienort ziehen willst, solltest Du Dir dort zunächst eine günstige Unterkunft suchen. Möglichst eine, welche Du aus Erspartem übergangsweise finanzieren kannst.
Dann beantragst Du zunächst mal die Abzweigung des Kindergeldes. Da Du einen pauschalen Bedarf von 670€ hast, und das Kindergeld darauf angerechnet wird, verbleibt ein Restbedarf von 486€.
Diese Summe müsstest Du dann, zunächst mal selber, von Deinen Eltern fordern. Dazu benennst Du die Summe und forderst die Eltern auf, nach § 1605 BGB , ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offen zu legen. Schriftlich und nachweislich, Fristsetzung 14 Tage.
Verweigern sie das, könntest Du einen Fachanwalt für Familienrecht mit der Durchsetzung Deine Unterhaltsansprüche beauftragen. Der weiß dann was zu tun ist.
LG nero
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Man sollte aber bedenken, dass vom Unterhalt von 486€ plus 184€ Kindergeld der gesamte Lebensunterhalt bestritten werden muss.
Sprich: Von den 486€ plus 184€ Kindergeld müssen Miete, Heizung, Strom, Telefon, Internet, Essen, Bearbeitungsgebühr der Uni und das Semesterticket selbst gezahlt werden.
Denn mehr als 486€ Unterhalt plus 184€ Kindergeld stehen Studenten in keinem Fall zu. (einzige Ausnahme: Wenn eine kostenlose Mitversicherung in der Krankenkasse der Eltern ist nicht möglich ist, dann erhöht sich der Unterhalt um die Krankenversicherungskosten.)
Wenn man keine Möglichkeit hat, sich selbst etwas dazu zu verdienen, sollte man sich gut überlegen, ob man mit den 486€+184€ hinkommt, oder doch lieber zu Hause wohnen bleiben möchte.
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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB
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