Ist eine Unterhaltsherabsetzung durch das Jugendamt trotz Titel zulässig?
Das Jugendamt ist als Beistand für mein Kind von der Mutter bestimmt worden.
Es wurde bei der Scheidung ein Titel bis 18 Jahre erstellt.
Mein Geschäft läuft seit der Scheidung nicht mehr so gut.
Das Jugendamt hat den Unterhalt reduziert!
1. Darf das Jugendamt den Titel als Beistand reduzieren?
2. Wenn nein, muß ich nachbezahlen und kann ich das Jugendamt in Regreß nehmen?
3. Was ist wenn die Mutter die Beistandschaft beendet, kann Sie dann einfach pfänden?
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Unterhaltsherabsetzung durch Jugendamt trotz Titel
26. Oktober 2011
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Frage vom 26. Oktober 2011 | 04:34
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Unterhaltsherabsetzung durch Jugendamt trotz Titel
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#1
Antwort vom 26. Oktober 2011 | 09:10
Von
Status: Unbeschreiblich (38345 Beiträge, 13980x hilfreich)
Das Jugendamt kann nur dann tätig werden, wenn beide Elternteile einverstanden sind. Also, wenn die Mutter einverstanden ist, und Du natürlich auch. Für alle streitigen Verfahren ist das Familiengericht zuständig. Solange wie kein neuer reduzierter Titel in der Welt ist, ist der existierende Titel wirksam, es kann gepfändet werden.
wirdwerden
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