Unterhaltshöhe Mutter

22. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.06.2016 15:34:23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltshöhe Mutter

Guten Tag,
wie wird der Unterhalt für eine Mutter berechnet, die seit drei Monaten berufstätig ist (Ausbildung, 1.090 Euro netto, die gemeinsame Tochter ist 18 Monate alt, der Vater verdient rund 3.200 Euro netto.
Die Betreuung wird vormittags vom Vater durchgeführt, mittags Tagesmutter, nachmittags Mutter.
Bei Trennung wird der Vater nicht mehr auf die gemeinsame Tochter aufpassen (Trotzreaktion), so dass die Mutter den Beruf aufgeben muss. Eine Vollzeitbetreuung durch die Tagesmutter ist weder finanziell noch für das Kind seelisch zumutbar.
Wird die Unterhaltshöhe für die Mutter dann berechnet
a) nach den Einkünften vor der Geburt des Kindes (0 Euro, Studium quasi mit der Geburt abgeschlossen) oder
b) nach den derzeitigen Einkünften?
Bei a), soviel weiß ich, wäre 770 Euro der Betrag, der der Mutter zusteht, der Kindesunterhalt wurde mit 231 Euro festgelegt- wie soll eine alleinerziehende Mutter davon leben können, wenn sie noch selbst Krankenversicherung (150 Euro) zahlen muss? Muss der Vater da nicht mehr übernehmen?
Steht der Mutter zum jetzigen Zeitpunkt Rechtsbeihilfe oder wie sich das nennt, also kostenlose Beratung beim Anwalt zu aufgrund des geringen EInkommens?
Danke für die Antworten im Voraus!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Hallo,

da muss erstmal unterschieden werden, ob ihr verheiratet seid, dann bekommst du Trennungsunterhalt bis zur Scheidung. Das sind 3/7 des verfügbaren Nettogehalt deines Mannes. Wenn nicht, hast du Anspruch auf den sogenannten Betreuungsunterhalt bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres deiner Tochter. der liegt bei (soweit ich weiß) bei 770€.

Eigenes, derzeitiges Einkommen wird bei beiden Unterhaltsarten angerechnet.

Ob er mehr zahlen muss/kann solltst du von einem Anwalt berechnen lassen. Du kannst aufgrund deines geringen Einkommens einen sogenannten Beratungsschein beim zuständigen Amtsgericht beantragen (am besten bevor du zum Anwalt gehst). Wenn der Antrag genehmigt wird, übernimmt der Staat die Anwaltskosten.

Hab das ganze Prozedere gerade bei meiner Schwester mitbekommen.

VG
Hansi




-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12317.06.2016 15:34:23
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Eltern sind verheiratet, nein. Diese 770 Euro sind festgelegt für Mütter, die zum Zeitpunkt der Geburt über kein oder nur geringes eigenes Einkommen verfügen.
Ich war der Meinung, dass es in dem Fall möglicherweise relevant ist, dass die Mutter ja über Einkommen verfügen würde, wenn der Vater das Kind weiter betreuen würde.
Und dass sie eben inzwischen über EInkommen verfügt.
Gut zu wissen, dass der Mutter dieser Beratungsschein zusteht.

-----------------
""

-- Editiert go329651-85 am 22.02.2012 09:48

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
GISNAH
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 272x hilfreich)

Der Beratungsschein steht nicht nur der Mutter zu. Den kann jeder beantragen, der über ein geringes Einkommen verfügt und anwaltlichen Rat benötigt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4292 Beiträge, 2441x hilfreich)

Der Unterhaltsanspruch der Mutter ergibt sich aus § 1615l BGB .

Die Unterhaltshöhe bestimmt § 1610 BGB . Die "Lebensstellung des Bedürftigen" ist hier sicherlich die, die die Mutter MIT Einkommen hat, denn ohne das Kind hätte sie ja ganz klar dieses Einkommen.
Begrenzt wird das Ganze natürlich immer durch die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1267x hilfreich)

Hallo,

ich sehe es auch so, dass der KV den "Verdienstausfall" der KM zu ersetzen hat. Der Betreuungsunterhalt würde also nicht 770€ betragen, sondern dem Verdienst der KM, welchen Sie vor der Geburt erzielt hat.

Bei dem genannten Netto-EK des KV sollte er in dem Rahmen auch leistungsfähig sein.

Wieso wurde der KU mit 231€ festgesetzt? Wer hat das errechnet? Bei dem genannten Einkommen des KV würde mindestens ein Zahlbetrag in Höhe von 289€ fällig.

LG nero

-----------------
""

-- Editiert nero070 am 22.02.2012 11:02

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.606 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.