Unterhaltshöhe - Übergangszeit

11. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)
Unterhaltshöhe - Übergangszeit

Frage, ich habe 2 Kids 8 und 11 und zahle nach dem Regelsatz Ost
OLG Dresden 229 € je Kind. Nach dem neuen Unterhaltsrecht wieviel muß ich da jetzt zahlen? Es gibt eine Übergangszeit, wie gestaltet sich die im konkreten Fall?
Anmerkung: Es besteht kein Titel, da ich regelmäßig zahle

Danke

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

an der DDT wurde, soweit ich weiß, nix verändert. Bleibt also auch dein Zahlbetrag.

Zahlst du für deine Ex auch?
Dann könnte es anders aussehen. Sie würde dann weniger bis nix bekommen und deine Kids evtl. mehr.

Grüßle

-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#2
 Von 
Prophecy
Status:
Beginner
(62 Beiträge, 1x hilfreich)

nee ich zahl für die Ex nix mehr, weil die wieder verheiratet ist. Ich hab aber nicht so viel Netto das ich gleich so viel mehr zahlen kann, bereinigt ca 1400, in etwa, da werd ich wohl um ne Neuberechnung nicht drumrum kommen, wenn meine EX das verlangt natürlich. Aber es wurde doch gesagt doppeltes Existenzminimum und das ist in der 2 Altersstufe 227 € ? oder ist das verkehrt?

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