Hallo,
meine Tochter ist alleinerziehend, 1 Kind, 15 Monate alt, nicht mit dem KV verheiratet. Der Vater des Kindes will nichts mit seinem Kind zu tun haben, hat eine feste Freundin. Er verweigert jeglichen Kontakt mit seinem Kind, hat bisher heimlich jeden Monat 200 Euro überwiesen. Meine Tochter hat bisher keinen Betreuungsunterhalt gefordert und den Mann immer wieder gebeten, sich um das Kind zu kümmern. Vegeblich. Jetzt ist sie zu endlich zu einer Anwältin gegangen.
Der Vater des Kindes ist Berufssoldat. Er verdient gut, und durch Auslandseinsätze kommt noch einmal ein hoher Zuschlag auf sein monatliches Einkommen. Bisher weigert er sich noch, die Abrechnungen über die Einsätze darzulegen. Er wurde aufgefordert.
Die Anwältin meiner Tochter meinte, dass es seit einiger Zeit eigentlich egal ist, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient, weil nämlich der Betreuungsunterhalt auf einen Höchstbetrag von 1000 Euro festgelegt wurde. Stimmt das? Sind in den 1000 Euro etwa auch noch der Kindesunterhalt enthalten?
Gilt die frühere Regelung mit der 3/7-Berechnung nicht mehr?
Danke für Euer Interesse und Meinung. Vielleicht weiss ja auch jemand, wo man das nachlesen kann.
Viele Grüße
Petra
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Unterhaltshöhe begrenzt auf 1000 Euro?
9. Dezember 2009
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Frage vom 9. Dezember 2009 | 20:29
Von
Status: Beginner (110 Beiträge, 13x hilfreich)
Unterhaltshöhe begrenzt auf 1000 Euro?
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