Unterhaltshöhe für Kind (14) im aussereurop. Ausland

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Mick-Berlin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltshöhe für Kind (14) im aussereurop. Ausland

Hallo an alle,
meine Ex-Freundin wanderte mit unserer gemeinsamen Tochter nach Indien aus und lebt dort dauerhaft mit neuer Beziehung und zweitem Kind. Der hier geltende Satz für den KU entspricht dort etwa dem 1,5-fachen Einkommen eines leitenden Angestellten, daher lebt die ganze Familie von dem Unterhalt meiner Tochter auch ohne Arbeit sehr gut. Leider bleibt für meine Tochter ziemlich wenig übrig...
Weiss vielleicht jemand, wie man die Höhe des Unterhalts in einem solchen Fall berechnet? Oder gilt die Düsseldorfer Tabelle unabhängig vom Aufenthaltsort und vom dort erzielbaren Lebensstandard? Alternativ: Gibt es Wege sicherzustellen, dass meine Tochter von den Zahlungen profitiert und nicht (fremde) Dritte?
Vielen Dank für jeden Hinweis!
Mick

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
michael7
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo mick,
es gibt ein sog. auslandsunterhaltsgesetz ( AUG ). laß dich von einem RA der im internationalen familienrecht bewandert ist genau beraten, da in manchen fällen sich die unterhaltszahlungen nach dem permanenten aufenthaltsort der unterhaltsberechtigten richtet. in diesem falle indien! ich bin in einer ähnlich verzwickten lage mit südafrika, wo die kindsmutter lebt und betreuungsunterhalt, sowie kindesunterhalt einklagen wird ( bisher noch nicht hat ), jedoch permanent dort lebt.
so weit ich weiß, werden unterhaltszahlungen nach den jeweiligen lebenshaltungskosten angepaßt. es gibt da wohl tabellen, die länder in sog. "1/3, 2/3 und 3/3 - Länder" einteilen. 3/3 wären z.b. EU-Länder, wo ein ähnliches Lebensniveau zu Deutschland vorherrscht. 1/3- Länder sind Entwicklungsländer wie auch Indien. also müßtest du in deinem fall 1/3 der düsseldorfer tabelle überweisen.
demnächst habe ich einen anwaltstermin und werde berichten, was er ergab. selbst in diesem forum, wo doch eine menge experten am werk sind und helfen, wo sie können, kam zu unterhaltszahlungen ins ausland bisher keine adäquate antwort oder evtl. querverweise zu vorherigen urteilen. nun ja, kein alltäglicher fall.
versuch es mal unter: www.bundeszentralregister.de
und dann such nach - AUG -

gruß michael

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#2
 Von 
Mick-Berlin
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

das ist ja schon ein guter Anhaltspunkt, werde mich mit dem Stichwort gleich mal auf die Suche nach Infos machen.

Wenn Du nach Deinem Anwaltstermin an mich denkst (mit kurzer Info), wäre toll! Gebe auch gerne durch, wenn ich was finde was auf Südafrika passt.

Grüße aus Berlin
Mick

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