Unterhaltsklage - Nebenjobs kündigen lassen?

26. Dezember 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mako123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsklage - Nebenjobs kündigen lassen?

Hallo Zusammen,

Habe mal eine Frage: mir steht demnächst eine Unterhaltsklage ins Haus. Ich habe zwar bisher immer monatlich pünktlich den Unterhalt für die Kinder und meine (Noch)Frau überwiesen, aber dort waren (im beidseitigen Einverständnis) Sonderzahlungen, Zuschläge usw. nicht mit eingerechnet.
Nebenher habe ich sporadisch noch gearbeitet, einmal einen Nebenjob und das Andere ehrenamtlich (Aufwandsentschädigung).
Ich weiss laut Recht wird dies als Einkommen dazu gerechnet, aber wie sieht das aus wenn mich beide Arbeitgeber kündigen würden?? Wird das dann auch dazu gerechnet?
Den vollen Satz von meinem normalen Gehalt will ich ja auch ohne Meckern sofort zahlen..da diskutiere ich auch nicht. Aber das mit den Nebenjobs sehe ich anders:(
Hat jd. da Erfahrung???

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Mako123

Gegenüber der Kindesmutter sehe ich da keine Probleme, weil Du ihr gegenüber nicht gesteigert Erwerbspflichtig bist.

Abgesehen davon muss auch bei Nebenjobs erst mal der Aufwand gegengerechnet werden. Die Aufwandsentschädigung deckt ja in den meisten Fällen gerade mal den Aufwand und was den Nebenjob betrifft. Auch der muss erst mal bereinigt werden.

Solange KU gezahlt wird, kannst Du die Nebenjobs auch selbst kündigen. Notfalls mit ärztlichem Attest wegen Überlastung.

Wie alt ist denn das Kind? Besteht überhaupt noch vom Alter her ein Anspruch für die Kindesmutter? Ab Kindesalter von 3 Jahren muss sie schon nachweisen, dass sie keinen Job machen kann, der ihre eigenen Bedürfnisse befriedigt.

lg

Camper

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#2
 Von 
Mako123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Camper,

Danke für die Antwort. Die Kids sind 5 und 10 Jahre alt und meine (Noch)Frau geht ja auch Teilzeit arbeiten.
Mir geht es ja nur darum, dass ich dass was ich nebenbei noch in meiner Freizeit verdiene, auch noch zum Teil abgeben muss. Muss ich die beiden Nebentätigkeiten denn kündigen oder besteht auch die Chance dass sie nicht miteingerechnet werden?
Lg Mako123


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#3
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Marko

Geht es um KU oder um EU/BU/TU?

lg

Camper

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#4
 Von 
Mako123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Gute Frage...ich weiss ja nicht weswegen sie Klage einreicht.
Die Kinder bekommen den normalen Satz nach der Düsseldorfer Tabelle...ich denke es geht Ihr um ihren Unterhalt?


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#5
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

Also wenn es um den Unterhalt der KM geht, würde ich dem Ganzen gelassen entgegen sehen.

Wenn es zu einer Klage kommt, würde ich an Deiner Stelle darauf Klagen, dass ich ihr wegen des Alters der Kinder nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet bin. Als 0 € für die KM.

Nun bin ich absoluter Laie und kann Dir nur ans Herz legen, Dich an einen Anwalt für Familienrecht zu wenden. Der kann das Ganze dann in Juristendeutsch übersetzen.

lg

Camper

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#6
 Von 
Mako123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Camper,

einen Anwalt will ich mir so oder so nehmen. Mir geht es ja auch gar nicht darum dass Ich ihr überhaupt nichts zahle oder so. Sie soll auch nicht wieder Vollzeit arbeiten, die Kids sollen ja nicht tagsüber von Fremden betreut werden oder so. So ne Trennung ist schon blöd genug für sie.
Mir gehts lediglich um meine Nebentätigkeiten, weil ich das nicht einsehe, dass das mit eingerechnet wird.

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#7
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Marko123

Da hast Du aber die falsche Denke.

Selbst der BGH hat entschieden, dass sich die Mutter nach dem 3. Geburtstag des Kindes eine Vollzeittätigkeit aufnehmen muss.

Es sei denn, kindesbezogene oder mutterbezogene Gründe sprechen dagegen. Aber da ist sie dann in der Beweispflicht.

Wenn Du was zuzahlen willst, dann freiwillig, aber keinesfalls gesetzlich, also per Urteil oder Vergleich.

Dann sollte es der Mutter auch egal sein, ob Du einem Nebenjob nachgehst, oder nicht.

lg

Camper

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#8
 Von 
Mako123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Camper

ok, dann sieht es ja doch nicht soo schlecht aus.

Ich denke natürlich auch in erster Hinsicht an die Kids, dass Sie nicht jeden Tag betreut werden müssen oder so.
Ich bin ja schon froh das sie überhaupt arbeitet, wieviele Frauen bewerben sich bewußt auf irgendwelche Stellen wo sie augrund der Kinder eh nicht genommen werden und bleiben dann ganz Zuhause.

Möchte ja nur das ALLE dabei gut wegkommen. Geht es Ihr gut, gehts denn Kindern auch gut. Ist ja wie ein Kreilauf.
Eine Eigentumswohnung hängt da auch noch mit drin, sie wohnt dort noch seid der Trennung und zahlt seid ca. 1 1/2 Jahren auch den Abtrag.

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#9
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@Marko123

Wenn Du, nachdem gesetzlich festgestellt wurde, dass Du keinen BU mehr zahlen musst, freiwillig was dazu gibst, dann spricht absolut nichts dagegen.

Du hast aber gesagt, Die Kindesmutter will, gesetzlich festgelegt, mehr.

Und diesen Glauben solltest Du ihr erst mal nehmen.

Es ist besser, auch für die Denke der Kinder, wenn sie sehen, ihr Vater zahlt nicht, weil er dazu verurteilt wurde, sondern weil er freiwillig was dazu schießt.

lg

Camper

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Es ist besser, auch für die Denke der Kinder, wenn sie sehen, ihr Vater zahlt nicht, weil er dazu verurteilt wurde, sondern weil er freiwillig was dazu schießt.
Was ja bei deinen Kindern vortrefflich funktioniert hat *ironiemodus off*

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"gruß azrael"

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#11
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

@Camper

quote:
Solange KU gezahlt wird, kannst Du die Nebenjobs auch selbst kündigen. Notfalls mit ärztlichem Attest wegen Überlastung.


Ein wenig undeutlich.

Es müßte heißen: Solange mindestens der Mindestunterhalt bezahlt wird und der titulierte Unterhalt nicht verringert wird.

Wenn bei einer Unterhaltsberechnung für die Kinder eine Nebentätigkeit zum Einkommen hinzugerechnet wurde, kann man diesen nicht so einfach aufgeben, weil man damit Fakten geschaffen hat.

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"Liebe Grüße"

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