Unterhaltskürzung nach Auskunftsverweigerung

6. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Bin da
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltskürzung nach Auskunftsverweigerung

Hallo,

kann uns vielleicht jemand genaue Auskunft geben?
Mein Mann ist noch selbstständig und bezahlt jeden Monat den Unterhalts für zwei Kinder bis zwölf Jahre in den ersten Gehaltsgruppe der Düsseldorfer Tabelle.
Nach unserem Urlaub im Mai letzten Jahres, den wir alleine ohne Kinder gemacht haben hat seine Ex eine neue Unterhaltsberechnung vornehmen lassen, mit dem Zusatz "Du verdienst zuviel, ich will mehr Unterhat".
Dazu muß man sagen, wir sind eine Patchworkfamilie mit vier Kindern, gehen jedes Jahr mit allen Kindern zusammen in Urlaub und gönnen uns 1 Woche alleine. Die Kinder von meinem Mann sind alle 14 Tage bei uns und auch in den Ferien. Unsere beiden Ex-Partner haben auch wieder Partner.
Seine Ex-Frau arbeitet und ich abreite auf 95%, da das Geld sonst nicht reicht. Nun, wie das bei selbstständigen so ist, musste mein Mann die letzten drei Jahre einreichen. Nach langer Zeit (im September) kamm dann der Anruf: Er müßte mehr zahlen!!!
Wir auf dem Jugendamt angerufen, keine Auskunft nur über die Mutter!!!
Wir also einen freundlichen Brief ans Jugendamt geschrieben, mit Kopie an die Ex. Wir haben das Amt freundlich darauf hingewiesen, das eine Falschberechnung vorliegt. Laut unserer Berechnung von einer Fachkraft verdiehnt mein Mann durchschnittlich ca. 1400€. Jetzt wird der Unterhalt von 544€ abgezogen, bleibt übrig 856€ der Selbstbehalt liegt bei 950€. So, alles wurde noch mal neu berechnet. Vor einer Woche jetzt hat mein Mann mal wieder nachgefragt ob vom Jugendamt ein Schreiben gekommen ist.
Anwort: Ja, wir belassen es dabei. Keine Mehrzahlung.
Alos erste Gehaltsgruppe. Aber was ist mit dem Selbstbehalt? Wir bekommen vom Jugendamt keine Auskunft und die Mutter gibt keine Kopie raus. Also für uns klar, da stimmt was nicht.
Es ist ja so, das ab dem Tag der Einreichung der Neuberechnung bei einer Erhöhung nachgezahlt werden muß.
Man sagte uns, er müsse von Mai bis September den Mehrunterhalt nachzahlen. Nur jetzt ist es ja umgekehrt. Kann mein Mann jetzt den zuviel gehalten Unterhalt seit Mai ab sofort kürzen?
Uns wurde gesagt, er müßte das über den Anwalt machen, kostet Ihn aber. Oder er kürzt den Unterhalt von sich aus, und dann ist seine Ex-Frau wieder am Zug und wendet sich wieder ans Jugendamt und dann muss die Berechnung offen folgen, welche Sie ja seit einer Woche hat.

Danke schonmal für die Anwort

Bin da

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9 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Wieso liegt der Selbstbehalt bei 950 €? Das kann runter gehen bis auf 770 €, da er mit jemandem zusammen lebt.

Das Jugendamt ist nicht dafür da, Eltern zu unterstützen. Es ist dafür da, die Interessen des Kindes zu vertreten, und es kann, wenn die Eltern sich einig sind, einen Unterhaltstitel erstellen.

Da offensichtlich ein Titel vorhanden ist, ist der zu bedienen. Wenn der Titel nach Eurer Ansicht abgeändert werden soll, die Mutter das nicht will, dann müßt ihr zum Familiengericht gehen und Abänderungsklage über einen Anwalt einreichen. Der sollte aber fit im Berechnen vom unterhaltsrelevanten Einkommen bei Selbständigen sein. Denn nicht alles, was das Finanzamt als abzugsfähig anerkennt, ist es auch im Familienrecht.

wirdwerden

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ edy: es scheinen hier zwei Berechnungen zu existieren. Die eine vom Jugendamt, und dann noch eine von einer "Fachkraft", wer immer das sein mag. Interessant ist nur, dass diese Fachkraft die Option des reduzierten Selbstbehaltes nicht kennt.

wirdwerden

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

"Wir haben das Amt freundlich darauf hingewiesen, das eine Falschberechnung vorliegt."

Die Sachbearbeiter im Jugendamt haben kein Interesse, die tatsächlich zu zahlende Summe zu errechnen. Die machen einfach ihren Job, da kann auch, und das tut es oft, irgendeine nicht nachvollziehbare Summe als Forderung stehen.

Ohne Anwalt dürfte dieses Verfahren und die Folgekosten teurer werden als mit. Ein Fachanwalt für Familienrecht kann da helfen.


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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

@Nick_19:
"Was soll denn da der Anwalt tun?"

Z.B. prüfen, ob der Anspruch berechtigt ist. Da ja hier ein paar Menschen mehr vom Einkommen abhängen, wäre das sicher sinnvoll. Und meiner Erfahrung nach kommen bei der Berechnung von Fachanwälten für Familienrecht immer andere Ergebnisse raus, als die, die irgendein irgendwie oder auch nicht qualifizierter Mitarbeiter des JA errechnet.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Bin da
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

erstmal Danke für die Antworten.
Natürlich gibt es immer zwei Ansichten. Und es ist auch selbstverständlich das es zum Wohl der Kinder geht.
Es ist einfach so, das die Zahlungen reglelmäßig laufen, die Kinder kommen regelmäßig zu uns, es wird gemeinsam was unternommen. Die Kinder sind im alter von 8, 10, 10 und 12 Jahren. Sobald wir keine Kinder haben alle 14 Tage und gehen z.b. Essen oder in die Sauna, oder auf ein Fest, kommen am Montag gleich anrufe von der Ex-Frau. (Wir wohnen in einem Dorf, da kennt jeder jeden).Sie versucht zu bestimmen wann wir mit den Kindern in Urlaub gehen sollen. Was wir dann machen ist Ihr auch nicht recht. Im Klartext, wir haben nur Diskusionen zuhause.

Zum anderen, Sie geht selber arbeiten, hat auch wieder einen Partner, gönnt uns aber nicht´s. Und wenn dann noch der Satz kommt, "Du verdiehnst zu viel, ich will mehr", dann reicht´s uns auch irgendwann.

Zum JA muss ich sagen, es ist richtig das nur die Mutter die Auskuft bekommt. Es ist so, das sämtliche Unterlagen bei der Scheidung vor 4 Jahren durch den Anwalt ausgerechnet wurde. Hier wurde gerechnet, das er unterm Selbstbehalt liegt (mit allen Zahlen). Es wurde sich auf die 544€ geeinigt, den Kinder zu liebe, und solange es machbar ist, ich gehe ja auch arbeiten. Es gibt auch kein Unterhaltstitel.
Berechnung JA: Diese war falsch berechnet, da bei Selbstständigen 20%+4% Rentenversicherung angerechnet wird. Das JA hat nur 4% für Privat angerechnet. Des halb die Neuberechnung, diese wohl jetzt auch stimmt. Aussage von Ihr: Wir belassen es dabei, Unterhalt wie bisher!
Zu der Fachkraft: Eine bekannte die auf dem JA-Stadt areitet. Wir werden vo JA-Land betreut. Die werden aber mit den gleichen Zahlen arbeiten.

Unterm Strich ist´s einfach so. Egal was wir machen, es kommt immer ein Kommentar von Ihr. Wir haben in unserer Beziehung dadurch viel Diskusionen. Die Firma wird zum Sommer hin geschlossen, wir sind jetzt auch am Limit!!!
Unsere Frage war eben, ob das seit Mai letzten Jahres zuviel gezahlte Unterhaltsgeld jetzt abgezogen werden kann. Denn anders rum, müßte er es ja auch nachzahlen. Wie gesagt es gibt keinen Titel.

Es geht nicht darum, das mein Mann garkeinen Unterhalt zahlen will, es geht nur um die Kürzung von den letzten 8 Monaten.

Danke nochmal!!!



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-- Editiert Bin da am 07.01.2012 11:27

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Sie hat immer noch nicht gerafft, dass der Selbstbehalt vermutlich nur 770 € im Monat ist, so dass schon deshalb erhebliche Zweifel an der Überzahlung bestehen müssen. Sie hat weiter nicht gerafft, dass überzahlter Unterhalt als verbraucht gilt und nicht zurück zu zahlen ist.

Und diese 24 % Rentenvesicherung sind nur dann anzurechnen, wenn sie auch einbezahlt werden in eine Altersvorsorge.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 07.01.2012 17:38

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