Unterhaltskürzung trotz Titel?

15. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Schnecke123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltskürzung trotz Titel?

Hallo,
brauche Eure Hilfe.
Ich bin geschieden,meine Tochter ist 16 Jahre alt. Bis jetzt hab ich von meinem Ex 316 Euro Unterhalt bekommen. Die Tochter besucht z.Zt. eine Schule die vom Arbeitsamt mit ca. 140 Euro unterstützt wird. Meine Tochter wohnt außerdem seit 2 Monaten bei ihrem Freund an dem Ort wo die Schule ist. Mein Ex versucht jetzt den Unterhalt auf 180 Euro zu kürzen. Er hat aber einen "Titel" bis 2009 unterschrieben.
Meine Fragen: Kann er den Unterhalt einfach kürzen, trotz der Unterschrift?
Muss er nicht erst den Titel neu "beantragen" oder umschreiben lassen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Schnecke,

nein, einfach kürzen geht mit Titel natürlich nicht.
Der Titel müsste abgeändert werden, da sich auch die Voraussetzungen geändert haben.

Mit Auszug der Tochter bist du auch zu Barunterhalt verpflichtet.
Der Bedarf der Tochter läge bei 640€, worauf ihr Einkommen und das an sie auszuzahlende Kindergeld voll anzurechnen sind.

640 - 140 - 154 = 346€, die von beiden Elternteilen einkommensabhängig zu tragen sind.

Grüßle

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#2
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

@Schwesterchen
kannst du mir bitte mitteilen wie du auf die 640,00 € kommst

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Ticki,

der Bedarf eines auswärst wohnenden Kindes liegt bei 640€.

Da die Mutter dann keinen Naturalunterhalt leisten kann, ist sie nunmal auch zur Kasse zu bitten.

Grüßle

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ticki
Status:
Praktikant
(826 Beiträge, 147x hilfreich)

@ Schwesterchen ah vielen dank

0x Hilfreiche Antwort

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