Unterhaltsneuberechnung!!! Hilfe!

8. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
sternilein1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsneuberechnung!!! Hilfe!

Guten Morgen!
Ich hoffe irgendjemand kann mir nun endlich helfen.
Mein Problem ist folgendes:
Mein Freund hat einen Sohn (4) für den er im Monat 230,- Unterhalt zahlt, er verdient im Monat ca. 1700 Euro. Er hat damals eine Urkunde unterschrieben und anerkannt, dass er Unterhalt zahlen wird.
Wir wollen nun im Mai heiraten und erwarten im August ein Kind. Ich werde das erste Jahr zuhause bleiben und er wahrscheinlich das zweite.
Nun ist die Frage, wie sich der Unterhalt dann ändern wird.
Wir mussten in letzter Zeit viele notwenige Anschaffungen machen. Kauf eines Autos, Mieten und einrichten einer Wohnung etc. Wird davon denn nichts mit angerechnet? Mein Freund hat eben beim Jugendamt angerufen und dort erfahren, dass er kein Recht auf eine Beratung hat. Dort wurde ihm auch gesagt, dass Anschaffungen wie Auto und auch der Weg zur Arbeit nichts zur Sache tun und nichts am zu zahlenden Unterhalt ändern.
Das kann doch alles nicht wahr sein, es ist so ungerecht. Warum bekommen wir keine Hilfe?
Weiß hier jemand Rat?

Bitte!

Viele Grüße
Julia

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23 Antworten
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#1
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sternilein1987
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir brauchen ein Auto um an die Arbeit zu kommen, wir sind Soldaten und können wohl schlecht in die nächstgelegene Kaserne laufen und vor allem auf die ganzen Lehrgänge!

Wir zahlen 600 Euro Miete. Wir müssen das Auto abzahlen und betanken.

Wenn wir verheiratet sind, wird dann mein Einkommen auch mit angerechnet? Kann ich also jemand indirekt oder direkt dazu aufgefordert werden Unterhalt für sein Kind zu zahlen oder mitzuzahlen?
Darauf habe ich nämlich absolut keine Lust!!!

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#3
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Liebe Julia,

wie würde es deinen Kindern gehen, wenn Papa eine neue Familie gründet und sie müssen darunter leiden? Versetz dich mal in die Situation des Sohnes. Er existiert bereits und soll zugunsten einer anderen Lebensplanung seines Vaters zurück stecken? Irgendwie nicht wirklich fair, ein neues Leben zu Lasten des eigenen Kindes zu planen, oder?

Ihr seid beide erwachsen und wisst um die vorhandenen Verpflichtungen, die euch noch mindestens 14 Jahre begleiten werden. Richtet euch darauf ein und aus.

Wenn dein Partner dir und eurem gemeinsamen Kind zu Unterhalt verpflichtet ist, kann der Unterhalt für das vorhandene Kind neu berechnet werden. Ihr solltet aber damit rechnen, dass dein Partner evt. aufgefordert wird, zusätzlich zu arbeiten, wenn der Mindestunterhalt dann nicht mehr gewährleistet wird. Und wenn er in Elternzeit gehen möchte, dann muss der Ku für den Sohn trotzdem weiter gezahlt werden.

Gruß

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#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Unterhaltspflichtig bist du dem Kind gegenüber nicht. Aber deinem Mann, wenn er einmal kein ausreichendes Einkommen haben sollte. Zumindest indirekt wirst du immer mit im Boot sein. Und das wird oder kann nicht nur finanziell eine Belastung sein, sondern auch emotional. Je eher dir das klar wird und du dich damit auseinandersetzt, um so besser für euch alle.

Keine Zweitbeziehung ist ein Spaziergang. Unter den von dir geschilderten Umständen schon gleich zweimal nicht. Du kommst so rüber, als ob du sehr gegen das Kind und die erste Beziehung eingenommen bist. Keine guten Voraussetzungen... Ich kann dir nur raten, überleg dir jetzt und gut, worauf du bereit bist dich einzulassen. Aus Verantwortung für dich, deinen Partner, seinem Sohn und eurem ungeborenen Kind.

Von Herzen alles Gute!

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Julia,

quote:
Ich werde das erste Jahr zuhause bleiben und er wahrscheinlich das zweite.


Find ich klasse!
Nur... dein zukünftiger Mann bleibt seinem ersten Kind natürlich weiterhin unterhaltsverpflichtet. In gleichbleibender Höhe.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo sternilein!

Also, erst einmal muss ich Dir sagen, dass es leider wirklich so ist, dass Väter auf dem JA keine Beratung bezüglich des Unterhaltes erhalten.
Wir haben das Thema jahrelang durch gemacht. Auch ich war in der Sitution, in der Du Dich jetzt befindest und konnte einfach nicht glauben, dass die KM des Sohnes meines Mannes alle Fäden in der Hand halten kann und er als Vater kann sich nirgendwo auch nur eine Beratung holen.
Wir kamen uns ziemlich verlassen vor und ich fragte mich, wer denn dann für die Rechte unserer gemeinsamer Kinder da ist. Im Laufe der Zeit haben wir uns dann mit der Situation abgefunden. Unsere Neuberechnungen nach Geburt unserer Kinder haben wir notfalls mit Hilfe unseres Anwalts gerichtlich durchgesetzt. Kosten musste die Gegenpartei (in diesem Fall das JA) übernehmen.

Der Unterschied zu Euch ist nur, dass ich nie eigenes Einkommen hatte, es ging bei uns wirklich um die Existenz.
Bei Eurem Einkommen (ich habe auch Freund und Freundin, die Soldaten genauer gesagt StUffz. sind) wird es wohl denke ich kaum eine Änderung beim Unterhalt geben. Anschaffung eines Autos etc. interessiert in dieser Situation niemanden. Im Gegenteil, sollte noch mehr Geld dazu kommen, wie Zahlungen für Auslandseinsätze o.ä. wird dies alles zum Einkommen dazu gerechnet.

Ärgert Euch nicht darüber, lernt damit umzugehen. Ihr könnt es nicht ändern.

Viel Glück für Euch!

LG beijing

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#8
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallöchen D.romedar!

Da muss ich doch gleich mal was fragen.
Ist mir hier schon öfter aufgefallen, dass immer gesagt wird, der KV hat nach Eheschließung Stkl. III.
Wir hatten die ganzen Jahre, bis Dez. 07 die Stkl. IV + IV.

Das ist doch jedem freigestellt, welche Kombi für ihn die beste ist, oder?

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

"Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, steuerliche Vorteile, die ihm möglich sind, auch wahrzunehmen. Er muss daher Steuerfreibeträge, die ihm zustehen, auch eintragen lassen. Anderenfalls wird er einfach so behandelt, als hätte er die Freibeträge eintragen lassen, es wird also eine fiktive niedrigere Besteuerung angesetzt. Ebenso ist der Unterhaltsverpflichtete gehalten, in einer neuen Ehe mindestens die Steuerklasse IV zu wählen. Er darf also nicht Steuerklasse V nehmen. Tut er es dennoch, so wird der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens eine fiktive Besteuerung nach Steuerklasse IV zugrundegelegt."

2Heiratet der Unterhaltspflichtige erneut, so darf er in der neuen Ehe nicht die Steuerklasse V wählen, sondern muss sich mit dem neuen Ehegatten auf die Steuerklassen IV/IV einigen. Dadurch muss er aber im Ergebnis nicht mehr Steuern zahlen, sondern nur höhere Vorauszahlungen leisten. Er kann trotz der Steuerklassenwahl IV/IV eine gemeinsame Veranlagung mit dem neuen Ehepartner wählen und erhält so ggf. nach der Steuererklärung im kommenden Jahr eine Steuererstattung."

Hi Beijing,

das hab ich mir mal vor einiger Zeit irgendwo rauskopiert...

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Hätte mich nämlich gewundert, wenn das 10 Jahre lang bei uns mit IV+ IV gut gegangen ist. Ja, den Steuerausgleich mussten wir zur Berechnung einreichen. III + V haben wir erst seit Jan. 08 weil ich seit Dez. 07 ja völlig ohne Bezüge bin.

Danke Euch, hab wieder was gelernt :)

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Nina_K
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
der Kindesunterhalt ist "leider" eine unumgängliche Sache - egal ob neu verheiratet oder nicht. Das Einkommen Deines Freundes ist (wie die anderen ja schon geschrieben haben) isoliert zu betrachten. Dein Einkommen spielt hier keine Rolle. Die Lohnsteuerklasse kann (laut meinem Anwalt) zwar theoretisch frei nach Eurer Hochzeit gewählt werden, für die Einkommensberechnung Deines Freundes wird aber so oder so die III zugrunde gelegt.
Wenn Dein Freund unter seinen Mindestbehalt kommt, kann er lediglich beim Staat einen "Unterhaltsvorschuss" beantragen - den er aber irgendwann zurückzahlen muss! Der Mindestunterhalt MUSS also bezahlt werden (wenn der andere Elternteil darauf besteht).
Ob das moralisch gerecht ist, ist so eine Sache. Klar hat man sich für die Kinder seinerzeit entschieden. Es ist nur nach einer Trennung immer die Frage, wie viel Eigenständigkeit man vom betreuenden Elternteil erwarten kann und wie man sich einigen konnte.
Die Gesetzte sind ja (wie z.B. auch bei Hartz IV) immer für den "schlimmsten Fall" gemacht. Dieser trifft aber aus meiner Sicht höchst selten ein. Vor allem auch dann nicht, wenn der betreuende Elternteil die Kinder unbedingt haben wollte!! Ich finde es höchst ungerecht, wenn beide Teile die Betreuung übernehmen möchten und ein Teil (meistens ja die Mutter) alles juristisch Mögliche in Bewegung setzt um nicht nur die Kinder sondern auch einen "entspannten" Unterhalt zu bekommen. Hier sollten die Gesetzte dringend geändert werden.

Übrigens ist in den Dokumenten der Unterhaltstitel vermerkt, dass die dort angegebenen Beträge durch Änderungen der Düsseldorfer-Tabellen oder des Kindergeldes variieren können. Ab 2009 ist die Unterhaltspflicht durch die Kindergeldsteigerung geringfügig gefallen. Auch Euer gemeinsames Kind kommt in Eure Berechnung rein. Also einfach nur noch den Betrag überweisen, der nach Berücksichtigung aller Fakten herauskommt. :)

Grüße
Nina

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

@Nina

Ich muss Dir in 2 Punkten wiedersprechen.
1. Ist es nicht zwangsläufig so, dass bei einer anderen Stkl.- Kombi die Stkl. III zugrunde gelegt wird. Wie o.angemerkt hatten wir immer die IV+IV und man hat immer sein reales Netto bereinigt.

2.Stimmt es auch nicht, dass UV zurückgezahlt werden MUSS. Wir hatten hier im Forum schon öfter das Thema. Auch ich kenne genügend KVs, die keinen Unterhalt leisten können. Die KMs erhalten UV und die KVs müssen diesen NICHT zurückzahlen. Ich habe auch hier im Forum noch keine Erklärung gefunden, warum dies so ist.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Julia,
du bekommst im August ein Kind, hoffentlich wird es ein Löwe.
Warum machst du auf mich den Eindruck als wärest du eine Zicke?
Du bist gerade mal ein paar Stunden in diesem Forum und gehst mir schon auf den Wecker, dazu haben andere Jahre gebraucht.
Also, nun mal langsam zum Thema zurück.
Wenn ihr Glaubhaft machen könnt, dass die Anschaffungen unumgänglich sind und waren, dann habt ihr eine Chance, dass der Unterhalt für die Zukunft nach unten abgeändert werden kann.
Das ist so, lass dir nix anderes vorsagen.
Ihr könnt auf jeden Fall Hilfen bekommen, die kommt aber nicht von alleine um die Ecke, als Soldatin müsstest du das wissen.
Zwing mich nicht zu einem Soldatenwitz.:)
Habt ihr über diese Ausgaben alle Belege zur Hand?
Wie ist der Kontakt zur Mutter des 4 jährigen Kindes? Eher selten aber möglich ist es schon, kann man mit der Geldempfängerin reden? Eventuell gehen da ein paar Euros.
Wir habt ihr euch das vorgestellt?
Der Anruf beim Jugendamt hat nichts zu sagen, dort macht man einen Termin und spricht persönlich vor, und man bereitet sich auf so einen Kampf vor. Und da solltet ihr gemeinsam antreten.
Ok, ich wünsche dir alles Gute;)


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Anny *wink*,

du bist aber heut richtig gut drauf :devil:

Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12331.01.2009 12:23:24
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 13x hilfreich)

Das stimmt. Mein Ex wollte die Fahrtkosten von 198 € und die Leasingrate von 264 € geltend machen. Es wurden nur die Fahrtkosten berücksichtigt.
Gruß
Patti

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-2156
Status:
Schüler
(463 Beiträge, 714x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Nina_K
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo beijing,
ich wünsche Dir, dass Du recht hast. Ich kann Dir nur das weitergeben, was ich bei einem sehr guten Freund vor 2 Jahren hautnah miterlebt habe. Das Telefonat mit dem Amt in Sachen UV habe ich sogar mitgehört. Die haben ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass der UV zurückgezahlt werden muss, wenn man irgendwann wieder über den Mindesbehalt in Sachen Einkommen hinauskommt. Sich darum völlig herumzudrücken ginge nur mit einer Privatinsolvenz - oder halt mit einem Niedrigeinkommen auf Lebenszeit.
Ich wünsche Euch Beiden auf jeden Fall alles Liebe und Gute! Mir persönlich ist immer nur wichtig, gegen den "worst case" gewappnet zu sein. Ihr oder Dein Freund / Mann könnt ja auch mal beim zuständigen Amt anrufen und Euch Sicherheit verschaffen. Gleiches gilt auch für die LstKlasse.

Leider hab ich mit diesem Thema schon bei etlichen Bekannten zu tun gehabt und es kommt immer schlimmer als man denkt. So hatt z.B. die Ex eines Bekannten Prozesskostenhilfe für ein Unterhaltsverfahren bewilligt bekommen. In diesem Verfahren wurde ganz klar belegt, dass mein Bekannter unterhalb des Mindestbehalts liegt und auch der Unterhalt so festgelegt. 3 Monatnach dem Verfahrensende flatterte auf einemal die Aufforderungdes Gerichts ins Haus, dass mein Bekannter die Anwaltskosten der Gegenseite zu zahlen hätte. Das Gericht wäre berechtigt, die ProzessKH seiner Ex von ihm einzufordern. Sein tatsächliches Einkommen spiele keine Rolle, er könne ja Stundung beantragen...!

Liebe Grüße
Nina

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo Nina

Vielen Dank für Deine Wünsche, aber ich bzw. mein Mann sind nicht vom UV betroffen, wir haben 15 Jahre lang brav Unterhalt bezahlt.
Ich habe hier in meinem Freundeskreis momentan genau 4 Väter, die nicht leistungsfähig sind und die den UV nicht zurückzahlen müssen.
Dies steht wohl auch in diesen Bescheiden, welche sie vom JA bekommen. Der Unterschied hierbei ist eben, dass sie nicht nur alle 2 Jahre ihr Einkommen einreichen müssen, sondern alle 6 Monate aufgefordert werden. Vielleicht gibts ja auch den Unterschied, dass die Väter, welche Vollzeit arbeiten und trotzdem unter ihrem SB sind, eben keinen UV zurückzahlen müssen, weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass sie irgendwann mal mehr verdienen. Wäre für mich die einzige Erklärung in den 4 Fällen in meinem Freundeskreis.

Wie gesagt, wir hatten hier im Forum schon öfter das Thema und sind nie zu einer Erklärung gekommen, warum einige Väter zurückzahlen müssen und andere nicht. Vielleicht hats ja auch damit zu tun, dass alle diese Väter für mehrere Kinder (auch im eigenen Haushalt) Unterhaltsverpflichtet sind?

Vielleicht werden wir es ja irgendwann mal erfahren.

Wir für unseren Teil sind momentan erst einmal "Ausm Schneider" wie man so schön sagt. Und das ist auch gut so.

LG beijing

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hu hu mikkian,
mal unter uns jetzt.
Manchmal habe ich den Anschein, dass einige User oberflächlich reagieren, mich interessieren in Tat einige Fälle.
Ok, dass kann bei einem Oberflachen auch der Fall sein.
Vergessen wir es.
Es ist doch so, dass man durchaus einiges anstreben kann, die deutsche Rechtssprechung ist doch genau so ausgelegt. Die dollsten Dinger gehen hier ab, damit verdienen sogar eine Menge Menschen viel Geld.
So ist das hier in unserem Lande. Hurra.:)
Bei uns z. B. wurden versch. Dinge berücksichtigt aber das ist nun auch schon 10 – 12 Jahre her, heute kann das anders sein.
Trotzdem sollte man es doch versuchen. Wozu sonst erkundigen sich Menschen in einem Forum, um ihrer Sache gerecht zu werden und nicht der anderen Seite gerecht zu werden.

Es ist ein Spiel und das wird es auch bleiben.
Da kommen doch versch. Punkte zusammen.
Eine Mutter hat einfach die besseren Karten, und das muss nicht immer falsch sein. Genauso werden Väter eher ungern langfristig begleitet, selbst wenn es akut um die Belange der Kinder geht.
Ein Vater muss einfach ganz andere Wege >einschlagen
-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LG Anny"

0x Hilfreiche Antwort

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