Unterhaltsneuberechnung bei 2 Kindern aus erster Ehe und jetzt gemeinsames Kind

10. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Viki1900
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Unterhaltsneuberechnung bei 2 Kindern aus erster Ehe und jetzt gemeinsames Kind

mein mann zahlt unterhalt an 2 kinder aus erster ehe 524 euro insgesamt,jetzt ist unser gemeinsames kind geboren worden.wir haben einen anwalt beauftragt,dass er unterhalt neu berechnet,und bekamen eine berechnung von ihm,da steht,dass der betrag gar nicht geändert wird,da sein drittes kind bei ihm im haushalt wohnt,steht ihm gar nicht zu,das kann doch nicht sein,dass unser kind nicht mit in die berechnung geht.da steht noch,dass mein mann ihn erzieht und pflegt ,dewegen muss gar nicht zahlen.kann mir bitte jemand sagen,ob das so ist?und noch muss ich erwähnen,dass mein mann nur 1600 netto verdient,und 200 euro davon berufsbediengte kosten hat

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18 Antworten
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#1
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Na das nenne ich mal einen Anwalt :augenroll:
Euer gemeinsames Kind fließt wie alle anderen Kinder gleichberechtigt mit in die Rechnung ein .
Das war immer schon so ,und hat sich meines Wissens nach auch nicht geändert .
Das dein Mann ein Mangelfall ist ,sieht Mann auch so .
WIe alt sind die Kinder ?

quote:
dass mein mann ihn erzieht

Er ist aber nicht in Elternzeit ,oder ;)

LG

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#2
 Von 
Viki1900
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für antwort dori23,ja ich denke auch,dass da was falsch ist.ich sitze zu hause mit kind,mein mann arbeitet.die kinder sind 9,7 und unser 3 monate alt.spielt es eine rolle,wer von uns kindergeld bekommt?eigentlich ich bekomme kindergeld für unser kind,aber in der berechnung steht,dass mein mann kindergeld bekommt.der anwalt hat uns ja auch nichts gefragt,hat nur alle papiere genommen,und diese berechnung gemacht.mein mann geht aber nächste woche zu ihm,und klärt alles.



-- Editiert von viki1900 am 10.02.2008 13:08:05

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Lasst euch nichts einreden von dem ,unsere Kinder sind auch in der Berechnung mit drin .Wäre ja sonst auch unlogisch ,oder kostet euer Kind nichts ,nur weil es den Titel ehelich hat ;)

Das Kindergeld wird sowieso zur Hälfte abgezogen ,auch bei den anderen Kindern .

Außerdem gilt KG ,soweit ich weiß eh nicht als Einkommen ,also steht dir ja auch die Hälfte zu .

LG

-----------------
" "

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#4
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi!

Ich möchte an dieser Stelle einmal mehr mein angelesenes Halbwissen anbringen. :)

Wenn man das bereinigte Einkommen des KV von 1400€ zugrunde legt und ihm 900€ als SB verbleiben, ergeben sich 500€ als Verteilungsmasse, die unter den Unterhaltsberechtigten aufgeteilt würden.

Grundsätzlich ist der KV verpflichtet den Kindern welche nicht in seinem Haushalt leben den Mindestunterhalt, auf Grundlage §1612a zu gewähren.

Demnach steht euer gemeinsames Kind erstmal außen vor.

Inwieweit die berufsbedingten Aufwendungen voll anzurechnen sind oder Abschläge hinnehmbar wären, kann ich nicht mit Sicherheit schreiben.

Erstmal bliebe es in woh bei etwa den Zahlbeträgen, für die beiden ersten Kinder.

Nun hat die DDT keine Gesetzeskraft, sondern gilt als Richtlinie.
Man könnte dort ansetzen und versuchen die Gesamtsituation der bestehenden Zweitfamilie einzubinden.
Wo das letztendlich hinführen wird bliebe wohl zu diskutieren und abzuwarten.

Euer Anwalt scheint diesbezüglich nicht sonderlich motiviert euer Mandat erhalten zu wollen, ansonsten hätte er euch darauf hin besser informiert und mögliche Optionen aufgezeigt.

Lieben Gruß!



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#5
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Viki,

sehe das wie ARTiger.

Könnt ihr die berufsbedingten Aufwendungen nachweisen?
Wenn nicht, werden 5% abgezogen.

Könnte sein, dass ein Richter deinen Mann als Mangelfall behandelt.
Könnte aber genauso sein, dass er ihm einen Nebenjob aufs Auge drückt, damit er seinen Unterhaltsverpflichtungen in vollem Ausmaß nachkommen kann.
Der Mindestsatz KU sollte geleistet werden und der läge bei den ersten beiden Kindern 245€ pro Nase.

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 10.02.2008 18:34:57

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#6
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Tigerchen :)

quote:
steht euer gemeinsames Kind erstmal außen vor

Mhh ,will nicht sagen ,das ich das das Erste mal höre ,solche *Gerüchte* kusieren hin und wieder mal .
Aber unsere Familienanwältin ,von der ich sehr viel halte ,hat es uns anders erklärt .
Alle minderjäh.priviligierten Kinder stehen in einem Rang und haben die GLEICHEN Unterhaltsansprüche .
quote:
§ 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge: 1. minderjährige unverheiratete Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,


Da steht nichts von erst uneheliche ,dann eheliche :???:

Sie hat uns das aufgeschrieben mit einer Beispielrechnung .(damals noch alte Tabelle)
Gegebenenfalls mein Männe verdient 1300€(was er nicht tut) müsste er ,ohne gemeinsamen Kinder ,grundet 250€ abgeben ,demnächst fast 300€ .Da wir aber 2 gemeinsame K. haben ,werden die 400€ ,bis zum SB ,auf alle 3Kinder verteilt .
Wenn das nicht so wär ,hätte es aber einen Aufstand vom feinsten gegeben !!!!!!!

Hat sich daran was geändert ?
Hab bestimmt 6Monate keinen Kontakt zur FA gehabt ,da mein Männe unterm SB verdient und in Moment garnichts zahlen muss.

Das wär ja ein Knaller :(
Wie ungerecht ehelichen Kindern gegenüber und völlig unlogisch !Kosten die nichts ?!

LG
@Schwesterchen
Du glaubst das auch ,das eheliche Kinder aus der Berechnung rausfallen ? Das wär ja ein Ding !
Hast du noch einen Link diesbezüglich ??
Bussi
-------------
Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr :)

-- Editiert von dori23 am 10.02.2008 18:50:27

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#7
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke Camper genauso und nur so kenn ich das auch .

(Da ich schon immer eigenes EK hatte ,bin ich immer schon ,auch nach altem Recht ,aus der Berechnung rausgefallen ,deshalb hat unsere FA gesagt *der Rest* durch ALLE KINDER .

Aber hätte ja sein können ,das sich da was geändert hat ,grade weil sogar schwesterchen das schrieb :)

Puh ,Glück gehabt :grins:

LG

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#9
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Dori,

quote:
Du glaubst das auch ,das eheliche Kinder aus der Berechnung rausfallen ? Das wär ja ein Ding !


Nene, das glaub ich nicht wirklich. Meine Antwort bezog sich auf Artiger`s andere Aussagen. Dass du auch immer alles zerpflücken musst... :neck:

Ich glaube nicht, dass eheliche Kinder aus der Berechnung rausfallen, aber glauben tu ich, dass der Mindestsatz der ersten beiden Kinder gesichert werden muss.

quote:
Wenn das nicht so wär ,hätte es aber einen Aufstand vom feinsten gegeben !!!!!!!


Hättest du den Richter gelyncht, sollte er sich getraut haben, was anderes zu urteilen?

Grüßle




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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 10.02.2008 19:41:17

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, Dori!

Ich hatte nicht vor, zwischen ehelichen und unehelichen Kindern zu unterscheiden, was hier auch nicht zutreffend wäre, da die Kids alle ehelich geboren wurden.

Es geht im §1612a um die Kinder, welche nicht im Haushalt des Pflichtigen betreut werden.

Die Rangfolge aus §1609 steht außer Frage, da gebe ich dir recht.

Das aber ist das Problem, dies miteinander zu verknüpfen.

Hee, auch ich bin nur ´n Laie, im Laienforum.;)

Ich vermute deshalb, das an dieser Stelle der §1603 greift und dann doch nach Mangelfall aufgeteilt würde.

Ob dem aber so ist, oder dem KV zusätzliche Bemühungen abverlangt werden, weiss ich nicht.
Ist nur schade, dass der RA so wenig ambitioniert scheint.

Im Mangelfall, bei bereinigten 1400€, sähe die Verteilung in etwa so aus:

202x500/692=146€
245x500/692=177€
245x500/692=177€

Das wären 354€, für die Kinder aus erster Ehe.

Ob das so einfach gut geht?

Ich weiss ja nicht!

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#11
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Na ,dann sind wir ja wieder alle einer Meinung :dance:

Ehelich ,unehelich ,wer blickt da schon durch :sweat:
Meinte auch im Haushalt lebend oder nicht ,oder wie auch immer .
Bezog das ganze auch auf die Aussage

quote:
Grundsätzlich ist der KV verpflichtet den Kindern welche nicht in seinem Haushalt leben den Mindestunterhalt, auf Grundlage §1612a zu gewähren.

Demnach steht euer gemeinsames Kind erstmal außen vor.

Und das seh ich eben nicht so .Allen Kindern steht der Mindestunterhalt zu .

Wenn Mangelfall ,dann kriegt halt jeder nur ein bischen vom Kuchen .
Wenn der Vollzeitjob nicht soviel hergibt ,ist klar das der KV alles tun muss um den MU zu leisten .

In der Praxis sieht das bei uns so aus ,mein Männe legt hin und wieder (das nächste mal am 28.03) 2 Bewerbungen +Absage ,für einen besser bezahlten Job ,hin und der Sachbearbeiter macht einen Haken .Das war´s .
In anderen Fällen sieht das auch bestimmt anders aus .

@schwesterchen
Ja ,hätte ihn gelyncht :grins:
War aber nicht nötig :sweat:

LG

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#12
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Dori,

quote:
Allen Kindern steht der Mindestunterhalt zu .


Na, dann sind wir uns ja einig.

quote:
Wenn Mangelfall ,dann kriegt halt jeder nur ein bischen vom Kuchen .


Das seh ich ein bisschen anders:
Warum sollten denn die Kuchenstückchen für die ersten Kinder kleiner ausfallen, nur weil der Kindsvater meint, sich weiter vermehren zu müssen?
Aber das ist meine Sichtweise und muss nicht geteilt werden.
Für mich ist KU Ehrensache und der hat bezahlt zu werden, komme, was wolle.
Kann er das nicht, handelt der Vater in meinem Augen mehr als verantwortunglos.

Grüßle



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" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#13
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

OK ,bei uns waren unsere Kinder (3Jah.+1/2Jah.) ja *VOR* dem anderen Kind(11Jah.) da ,deswegen seh ich das ein wenig anders .Und wir sind auch ,wie ich finde ,ein Fall für sich . :grins:

Find das Gesetz so ganz in Ordnung ,alle zu gleichen Teilen ,dem Alter entsprechend .

Nur bei 900 € 250€ KU an das *erste*Kind zu zahlen aus Ehrensache ,halte ich nicht für so Wahnsinnig toll .
Oder wie bei der TE 530€ bei einem unbereinigten EK von 1600€ .

Vieleicht sieht man das als Erst/Zweitfrau auch etwas differenzierter :)

Wie gut das alle hier andere Ansichten haben ,die Gesetze würden wir ja oft genug gerne zum Teufel wünschen ,da hilft ein wenig Diskutieren zum Frustabbau ganz gut ;)

LG



-- Editiert von dori23 am 10.02.2008 20:34:48

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#14
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Dein *Fall*, Dori, ist auch ein anderer...

quote:
Oder wie bei der TE 530€ bei einem unbereinigten EK von 1600€ .


Beim bereinigten Einkommen von 1400€ läge der Mindestsatz bei 490€ für die beiden ersten Kinder.
Warum sollen sie drunter leiden, dass sie weniger bekommen, nur weil der Vater meint, sich weiter fortpflanzen zu müssen?
Komisch, in *intakten* Familien wird meist vorher überlegt und auch gerechnet, ob ein weiteres Kind *drin* ist.

Grüßle




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#15
 Von 
guest-12330.03.2009 14:52:31
Status:
Lehrling
(1162 Beiträge, 304x hilfreich)

Hallo!

Da muss ich auch mal was dazu sagen.

Also es ist so, dass minderjährige Kinder anteilig nach ihrem Anspruch im Mangelfall berechnet werden. Hinten an stehen dann nur volljährige nicht previligierte Kinder und Partner.

Bei uns war das immer so. Der Sohn meines Mannes war aber nun mal der ältere und hat auf Grund des Alters mehr bekommen.
Aber in der Berechnung für seinen Unterhalt waren unsere gemeinsamen Kinder immer gleichrangig mit drin. Nur ich war hintendran.

Und, wir haben bei jeder Geburt unserer gemeinsamen Kinder den KU neu berechnen lassen und sein Sohn hat dadurch immer weniger bekommen.

LG beijing

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#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@beijing
Ja ,zu dem schluss sind wir auch schon vor ein paar posting´s gekommen :)
Bei euch ist alles korrekt verlaufen .

@schwesterherz
Ich seh das ein wenig anders ,tut aber nichts zur Sache .
Deswegen fang ich jetzt lieber nicht an ,über das Recht der Existenz einer *Zweitfamilien* ,zu diskutieren .
Sonst würden wir der TE auch nicht helfen und diesen Thread hier ganz verhauen ;)

LG

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#17
 Von 
guest123-1663
Status:
Lehrling
(1571 Beiträge, 574x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo Camper,

vielleicht denke ich zu altbacken, wer weiß...

Meine Meinung ist einfach die, dass, wenn ich mir ein weiteres Kind nicht leisten kann, es eben bei einem bleibt.

Manche Mütter gehen auch einem Job nach, der das Auskommen zusätzlich sichert.

Ich weiß nicht, was daran so schwierig sein soll, wenn man sich seiner Verantwortung gegenüber Kindern bewusst ist.
Oder ist es so toll, wenn man von vorneweg weiß, dass das oder die Kinder in Armut aufwachsen müssen?

Grüßle


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-- Editiert von Schwesterchen am 11.02.2008 16:06:24

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